Seit Juni 2020 gilt in Berlin das von der rot-rot-grünen Regierung beschlossene Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG), das in seiner Form deutschlandweit einmalig ist: es ermöglicht nicht nur Einzelpersonen, sondern auch Verbänden, wegen einer vorgeblichen Diskriminierung gegen die Polizei vorzugehen. Die Behörde - und in der Konsequenz der einzelne ...Den vollständigen Artikel lesen ...