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Dow Jones News
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(2)

DGAP-HV: OTI Greentech AG: Bekanntmachung der -3-

DJ DGAP-HV: OTI Greentech AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 11.09.2020 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: OTI Greentech AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
OTI Greentech AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
11.09.2020 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß 
§121 AktG 
 
2020-08-05 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
OTI Greentech AG Berlin -WKN A2TSL2- Einladung zur 
ordentlichen Hauptversammlung 2020 
(virtuelle Hauptversammlung) 
 
Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zu 
der am Freitag, dem 11. September 2020, um 14.00 Uhr 
stattfindenden *ordentlichen Hauptversammlung* ein. 
 
Das am 28. März 2020 in Kraft getretene Gesetz über 
Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, 
Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur 
Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (C-19 
AuswBekG) eröffnet die Möglichkeit, ordentliche 
Hauptversammlungen des Jahres 2020 ohne physische 
Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten 
abzuhalten (virtuelle Hauptversammlung). Angesichts der 
auf absehbare Zeit andauernden COVID-19-Pandemie, der 
von der Landesregierung Berlin insoweit beschlossenen 
Verhaltensregeln und des Ziels der Vermeidung von 
Gesundheitsrisiken für Aktionäre, Mitarbeiter sowie 
Organmitglieder der Gesellschaft hat der Vorstand der 
OTI Greentech AG mit Zustimmung des Aufsichtsrats 
beschlossen, von der Möglichkeit der virtuellen 
Hauptversammlung Gebrauch zu machen. 
 
Die Versammlung findet ohne physische Präsenz der 
Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten in den 
Geschäftsräumen der Gesellschaft OTI Greentech AG, c/o 
ABC Business Center, Friedrichstraße 79, 10117 
Berlin, statt. Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre 
oder ihrer Bevollmächtigten erfolgt ausschließlich 
im Wege der elektronischen Kommunikation (Briefwahl) 
oder durch Vollmachtserteilung an die von der 
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter. 
 
Die gesamte Versammlung wird nach § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 
1 C-19 AuswBekG unter der Internetadresse 
 
https://oti.ag/ 
 
unter der Rubrik 'Investor Relations' für die 
ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre in Bild und 
Ton übertragen (vgl. die näheren Hinweise nach der 
Wiedergabe der Tagesordnung mit den 
Beschlussvorschlägen). 
 
Tagesordnung 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   und des gebilligten Konzernabschlusses und 
   des Konzernlageberichtes für das 
   Geschäftsjahr 2019 sowie des Berichtes des 
   Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2019* 
2. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstands für das 
   Geschäftsjahr 2019* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Vorstands für das 
   Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2019* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Wahl eines 
   Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft & 
   Steuerberatungsgesellschaft Mazars GmbH & Co. 
   KG, Domstraße 15, 20095 Hamburg, zum 
   Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2020 zu 
   wählen. 
 
Da die Durchführung der Hauptversammlung als virtuelle 
Hauptversammlung auf der Grundlage des C-19 AuswBekG zu 
einigen Modifikationen beim Ablauf der Versammlung 
sowie der Ausübung der Aktionärsrechte führt, bitten 
wir unsere Aktionäre um besondere Beachtung der 
nachfolgenden Hinweise zur Möglichkeit der Verfolgung 
der Hauptversammlung in Bild und Ton, zur Ausübung des 
Stimmrechts und des Fragerechts sowie weiterer 
Aktionärsrechte. 
 
*Durchführung der Hauptversammlung als virtuelle 
Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre 
und ihrer Bevollmächtigten, Übertragung der 
Hauptversammlung in Bild und Ton* 
 
Mit Blick auf die fortdauernde COVID-19-Pandemie wird 
die ordentliche Hauptversammlung am 11. September 2020 
auf Grundlage des C-19 AuswBekG als virtuelle 
Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre 
und ihrer Bevollmächtigten mit der Möglichkeit zur 
Verfolgung der virtuellen Hauptversammlung und 
Stimmrechtsausübung im Wege der elektronischen 
Zuschaltung (Zuschaltung) durchgeführt. 
 
Die Aktionäre und ihre Bevollmächtigten können daher 
nicht physisch an der Hauptversammlung teilnehmen. Sie 
können sich zu der gesamten Hauptversammlung per Bild- 
und Tonübertragung über das Aktionärsportal unter der 
Internetadresse 
 
https://oti.ag/ 
 
unter der Rubrik 'Investor Relations' zuschalten. Die 
Möglichkeit, dass Aktionäre gemäß § 118 Abs. 1 
Satz 2 AktG an der Hauptversammlung auch ohne 
Anwesenheit an deren Ort und ohne einen 
Bevollmächtigten teilnehmen und sämtliche oder einzelne 
ihrer Rechte ganz oder teilweise im Wege elektronischer 
Kommunikation ausüben, besteht nicht; insbesondere 
ermöglicht die Bild- und Tonübertragung keine Teilnahme 
an der Hauptversammlung im Sinne des § 118 Absatz 1 
Satz 2 AktG. 
 
*Aktionärsportal* 
 
Den ordnungsgemäß angemeldeten Aktionären wird 
anstelle der herkömmlichen Eintrittskarte eine 
Zugangskarte mit weiteren Informationen zur 
Rechtsausübung zugeschickt. Die Zugangskarte enthält 
unter anderem die Zugangsdaten, mit denen die 
ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre und ihre 
Bevollmächtigten das unter der Internetadresse 
 
https://oti.ag/ 
 
unter der Rubrik 'Investor Relations' zugängliche 
Aktionärsportal der Gesellschaft nutzen können. 
 
Das Aktionärsportal ist ab dem 21. August 2020 für 
ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre und ihre 
Bevollmächtigten geöffnet. Über das 
Aktionärsportal können die ordnungsgemäß 
angemeldeten Aktionäre und ihre Bevollmächtigten unter 
anderem ihr Stimmrecht ausüben, Vollmachten erteilen, 
Fragen einreichen oder Widerspruch zu Protokoll 
erklären. 
 
Um das Aktionärsportal nutzen zu können, müssen sich 
die Aktionäre mit den Zugangsdaten, die sie mit Ihrer 
Zugangskarte erhalten, einloggen. *Bitte beachten Sie 
auch die technischen Hinweise am Ende dieser 
Einladungsbekanntmachung.* 
 
*Voraussetzungen für Zuschaltung zu der 
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts* 
 
*Zuschaltung zu der Hauptversammlung* 
 
Zur Zuschaltung zu der Hauptversammlung und zur 
Ausübung des Stimmrechts ist eine Anmeldung der 
Aktionäre erforderlich. Die Anmeldung muss der 
Gesellschaft unter der Adresse: 
 
 OTI Greentech AG 
 c/o UBJ. GmbH 
 Kapstadtring 10 
 22297 Hamburg 
 Telefax: +49 40 6378 5423 
 E-Mail: hv@ubj.de 
 
bis spätestens am 
 
4. September 2020 (24:00 Uhr) 
 
in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer 
Sprache zugehen. 
 
Zur Zuschaltung zu der Hauptversammlung und zur 
Ausübung des Stimmrechts ist darüber hinaus der 
Nachweis des Anteilsbesitzes durch einen von dem 
depotführenden Institut in Textform (§ 126b BGB) in 
deutscher oder englischer Sprache erstellten Nachweis 
erforderlich. Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich 
auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung 
zu beziehen (sogenannter Nachweisstichtag), also auf 
den 
 
21. August 2020 (0:00 Uhr), 
 
und muss der Gesellschaft spätestens am 
 
4. September 2020 (24:00 Uhr) 
 
unter der vorstehend für die Anmeldung benannten 
Adresse zugehen. 
 
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Zuschaltung 
zu der Hauptversammlung und die Ausübung des 
Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis des 
Anteilsbesitzes in der vorstehend beschriebenen Weise 
erbracht hat; insbesondere haben Veräußerungen 
oder sonstige Übertragungen der Aktien nach dem 
Nachweisstichtag im Verhältnis zur Gesellschaft keine 
Bedeutung für den Umfang und die Ausübung des 
gesetzlichen Teilnahme- und Stimmrechts des bisherigen 
Aktionärs. Die Berechtigung zur Zuschaltung zur 
Hauptversammlung und die Zahl der Stimmrechte bestimmen 
sich ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des 
Aktionärs zum Nachweisstichtag. Entsprechendes gilt für 
den Zuerwerb von Aktien nach dem Nachweisstichtag. 
Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien 
besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht 
zur Zuschaltung oder Stimmabgabe berechtigt. Der 
Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die 
Dividendenberechtigung. 
 
Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des 
Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft werden den 
Aktionären Zugangskarten für die Hauptversammlung 
zugeschickt. Um den rechtzeitigen Erhalt der 
Zugangskarten sicherzustellen, bitten wir die 
Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung der 
Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes an die 
Gesellschaft unter der vorgenannten Adresse Sorge zu 
tragen. 
 
*Stimmabgabe durch Briefwahl* 
 
Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten können ihre 
Stimmen ausschließlich im Wege elektronischer 
Kommunikation abgeben, ohne an der Hauptversammlung 
teilzunehmen (Briefwahl). Auch in diesem Fall müssen 
die oben genannten Voraussetzungen für die Zuschaltung 
zur virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung des 
Stimmrechts erfüllt werden. 
 
Briefwahlstimmen können der Gesellschaft 
ausschließlich über das Aktionärsportal unter der 
Internetadresse 
 
https://oti.ag/ 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

August 05, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)

DJ DGAP-HV: OTI Greentech AG: Bekanntmachung der -2-

unter der Rubrik 'Investor Relations' übermittelt 
werden. Die Ausübung des Stimmrechts über das 
Aktionärsportal ist ab dem 21. August 2020 bis zum 
Beginn der Abstimmungen am Tag der Hauptversammlung am 
Freitag, dem 11. September 2020, möglich. Über das 
Aktionärsportal können Sie auch während der 
Hauptversammlung bis zum Beginn der Abstimmungen etwaig 
zuvor im Wege der Briefwahl erfolgte Stimmabgaben 
ändern oder widerrufen. 
 
Es wird darauf hingewiesen, dass andere 
Kommunikationswege für die Briefwahl nicht zur 
Verfügung stehen, insbesondere keine Übersendung 
der Briefwahlstimme per Post oder per E-Mail. 
 
*Stimmrechtsvertretung durch Dritte* 
 
Aktionäre, die ihre Aktien fristgerecht angemeldet 
haben, können ihr(e) Stimmrecht(e) und ihre weiteren 
Aktionärsrechte in der Hauptversammlung auch durch 
einen Bevollmächtigten, zum Beispiel durch ein 
Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine 
andere Person ihrer Wahl, ausüben lassen. 
Bevollmächtigte Dritte können das Stimmrecht ihrerseits 
durch Briefwahl oder Vollmacht und Weisung an den 
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ausüben (siehe 
unten). Auch in diesen Fällen sind eine 
fristgemäße Anmeldung und der fristgemäße 
Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich. 
 
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der 
Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der 
Gesellschaft haben in Textform (§ 126b BGB) zu 
erfolgen. Wenn ein Intermediär, eine 
Aktionärsvereinigung oder eine andere der in § 135 AktG 
gleichgestellten Institutionen oder Personen 
bevollmächtigt werden soll, richtet sich das 
Formerfordernis nach den aktienrechtlichen Vorschriften 
des § 135 AktG. Wir weisen jedoch darauf hin, dass in 
diesen Fällen die zu bevollmächtigenden Institutionen 
oder Personen möglicherweise eine besondere Form der 
Vollmacht verlangen, weil sie gemäß § 135 AktG die 
Vollmacht nachprüfbar festhalten müssen. Bitte stimmen 
Sie sich daher, wenn Sie einen Intermediär, eine 
Aktionärsvereinigung oder eine andere der in § 135 Abs. 
8 AktG gleichgestellten Institutionen oder Personen 
bevollmächtigen wollen, mit diesen Institutionen oder 
Personen über eine mögliche Form der Vollmacht ab. 
 
Zur Vollmachtserteilung kann das von der Gesellschaft 
bereitgestellte Formular genutzt werden, welches mit 
der Zugangskarte übersandt wird. Das Vollmachtsformular 
kann zudem unter der Anmeldeadresse postalisch, per 
Telefax oder per E-Mail angefordert werden. Darüber 
hinaus kann das Vollmachtsformular auch auf der 
Internetseite der Gesellschaft unter 
 
https://oti.ag/ 
 
unter der Rubrik 'Investor Relations' heruntergeladen 
werden. 
 
Die Erteilung der Vollmacht kann gegenüber dem 
bevollmächtigten Dritten oder gegenüber der 
Gesellschaft erfolgen. Der Nachweis einer dem 
Bevollmächtigen erteilten Vollmacht bedarf gegenüber 
der Gesellschaft der Textform. Die Bevollmächtigung 
gegenüber der Gesellschaft, der Nachweis der 
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft oder der 
Widerruf der Vollmacht ist der Gesellschaft an folgende 
Adresse zu übermitteln: 
 
 OTI Greentech AG 
 c/o UBJ. GmbH 
 Kapstadtring 10 
 D-22297 Hamburg 
 Fax: +49 (0) 40/63 78 54 23 
 E-Mail: hv@ubj.de 
 
Eine an die genannte Postadresse übersandte Vollmacht, 
ihr Nachweis oder Widerruf sollten aus 
organisatorischen Gründen so rechtzeitig übersandt 
werden, dass diese spätestens bis zum 10. September 
2020, 24:00 Uhr, eingegangen sind, damit sie noch in 
der Hauptversammlung Berücksichtigung finden können. 
 
Vollmachten können bis zum Tag der Hauptversammlung 
(einschließlich) auch elektronisch über das 
Aktionärsportal erteilt werden. Die Zuschaltung sowie 
die Ausübung von Aktionärsrechten über das 
Aktionärsportal durch den Bevollmächtigten setzt 
voraus, dass der Bevollmächtigte vom Vollmachtgeber die 
mit der Zugangskarte versendeten Zugangsdaten erhält. 
Auch in diesem Fall ist der Nachweis der 
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft 
erforderlich. 
 
Eine Übermittlung der Bevollmächtigung gegenüber 
der Gesellschaft oder des Nachweises der 
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft ist an die 
oben genannte Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse auch 
am Tag der Hauptversammlung bis zum Beginn der 
Abstimmungen noch möglich. Der Nachweis einer auf 
diesem Weg erteilten Bevollmächtigung kann gegenüber 
der Gesellschaft dadurch geführt werden, dass der 
Nachweis (z.B. Kopie oder Scan der Vollmacht) an die 
oben genannte Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse 
übermittelt wird. 
 
*Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft* 
 
Die OTI Greentech AG bietet ihren Aktionären an, einen 
von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen 
Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung 
oder auch noch in der Hauptversammlung zu 
bevollmächtigen. Der von der Gesellschaft benannte 
Stimmrechtsvertreter steht nur für die 
Stimmrechtsvertretung, nicht aber für die Ausübung 
sonstiger Rechte, zur Verfügung. 
 
Aktionäre, die den von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertretern eine Vollmacht erteilen wollen, 
müssen sich ebenfalls fristgerecht zur Hauptversammlung 
anmelden und den Nachweis des Anteilsbesitzes 
erbringen. Soweit der von der Gesellschaft benannte 
Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt wird, müssen diesem 
in jedem Falle Weisungen für die Ausübung des 
Stimmrechts erteilt werden. Ohne diese Weisungen ist 
die Vollmacht ungültig. Der Stimmrechtsvertreter ist 
verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Der 
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft unterliegt bei 
Ausübung der Stimmrechte keinerlei Weisungen der OTI 
Greentech AG. 
 
Vollmachten an den von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreter können schriftlich, per Telefax 
oder per E-Mail übermittelt werden. Ordnungsgemäß 
erteilte Vollmachten und Weisungen an den 
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft müssen zusammen 
mit einer Kopie der Zugangskarte zur Hauptversammlung 
bis 10. September 2020, 24:00 Uhr, bei der Gesellschaft 
eingegangen sein, andernfalls können sie nicht 
berücksichtigt werden. Diese Vollmachten und Weisungen 
für den von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreter sind an die folgende Anschrift zu 
senden: 
 
 OTI Greentech AG 
 c/o UBJ. GmbH 
 Kapstadtring 10 
 22297 Hamburg 
 Telefax: +49 40 6378 5423 
 E-Mail: hv@ubj.de 
 
Daneben steht vor und während der Hauptversammlung 
ordnungsgemäß angemeldeten Aktionären für die 
Ausübung des Stimmrechts im Wege der Vollmacht an den 
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft auch das unter 
der Internetadresse 
 
https://oti.ag/ 
 
unter der Rubrik 'Investor Relations' erreichbare 
Aktionärsportal der Gesellschaft zur Verfügung. Die 
Bevollmächtigung über das Aktionärsportal ist ab dem 
21. August 2020 bis zum Beginn der Abstimmungen am Tag 
der Hauptversammlung möglich. Über das 
Aktionärsportal können Sie auch während der 
Hauptversammlung bis zum Beginn der Abstimmungen eine 
etwaige zuvor erteilte Vollmacht und Weisung ändern 
oder widerrufen. 
 
Bitte beachten Sie, dass zwar das Recht eines jeden 
Aktionärs besteht, mehr als eine Person zu 
bevollmächtigen, dass die Gesellschaft jedoch 
berechtigt ist, eine oder mehrere von diesen 
zurückzuweisen. 
 
*Rechte der Aktionäre nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, 
§ 127 und § 131 Abs. 1 AktG i.V.m. § 1 Abs. 2 Satz 1 
Nr. 3 C19-AuswBekG* 
 
*Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung nach § 122 Abs. 
2 AktG* 
 
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil 
des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 
500.000,00 erreichen, können gemäß § 122 Abs. 2 
AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung 
gesetzt und bekanntgemacht werden. Jeder Gegenstand 
bedarf einer Begründung oder einer Beschlussvorlage. 
Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der 
Gesellschaft zu richten und muss der Gesellschaft 
spätestens bis zum Ablauf des 17. August 2020, 24.00 
Uhr, unter nachfolgender Adresse zugegangen sein: 
 
 OTI Greentech AG 
 Der Vorstand 
 c/o ABC Business Center, 
 Friedrichstraße 79 
 10117 Berlin 
 
*Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären* 
 
Gegenanträge von Aktionären mit Begründung gegen einen 
Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem 
bestimmten Tagesordnungspunkt gemäß § 126 AktG 
oder ggfls. Wahlvorschläge von Aktionären zur Wahl von 
Abschlussprüfern oder Aufsichtsräten gemäß § 127 
AktG sind ausschließlich an folgende Adresse im 
Original, per Telefax oder per E-Mail zu übersenden: 
 
 OTI Greentech AG 
 c/o UBJ. GmbH 
 Kapstadtring 10 
 22297 Hamburg 
 Telefax: +49 40 6378 5423 
 E-Mail: hv@ubj.de 
 
Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären, die 
mindestens 14 Tage vor dem Tag der Hauptversammlung, 
also bis spätestens zum Ablauf des 27. August 2020 
(24:00 Uhr), unter der vorstehend angegebenen Adresse 
eingehen, werden einschließlich einer etwaigen 
Stellungnahme der Verwaltung allen Aktionären auf der 
Internetseite der Gesellschaft unter 
 
http://www.oti.ag 
 
unter der Rubrik 'Investor Relations' unverzüglich 
zugänglich gemacht, sofern die übrigen Voraussetzungen 
für eine Pflicht zur Veröffentlichung gemäß § 126 
bzw. § 127 AktG erfüllt sind, insbesondere sofern ein 
Nachweis der Aktionärseigenschaft erfolgt. 
 
Gegenanträge und Wahlvorschläge, die bis spätestens 8. 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

August 05, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)

September 2020, 24:00 Uhr (MESZ), ordnungsgemäß 
zugehen, werden in der virtuellen Hauptversammlung so 
behandelt als seien sie in der Hauptversammlung 
gestellt worden, wenn der antragstellende Aktionär 
ordnungsgemäß zur virtuellen Hauptversammlung 
angemeldet ist. Im Übrigen werden Gegenanträge und 
Wahlvorschläge nicht berücksichtigt. Dies gilt 
entsprechend für Anträge zu Tagesordnungspunkten, die 
aufgrund eines Ergänzungsantrags von Aktionären 
gemäß § 122 Abs. 2 AktG durch gesonderte 
Bekanntmachung nachträglich auf die Tagesordnung 
gesetzt werden. 
 
*Fragemöglichkeit der Aktionäre nach § 1 Abs. 2 C-19 
AuswBekG; Auskunftsrecht des Aktionärs gemäß § 131 
Abs. 1 AktG* 
 
Das Auskunftsrecht der Aktionäre ist im Falle einer 
virtuellen Hauptversammlung nach § 1 Abs. 2 C-19 
AuswBekG erheblich eingeschränkt. Danach haben die 
Aktionäre lediglich die Möglichkeit, Fragen im Wege der 
elektronischen Kommunikation zu stellen (§ 1 Abs. 2 
Satz 1 Nr. 3 C-19 AuswBekG). Der Vorstand kann mit 
Zustimmung des Aufsichtsrats zudem festlegen, dass 
Fragen spätestens zwei Tage vor der Hauptversammlung 
einzureichen sind. Hiervon hat der Vorstand der OTI 
Greentech AG Gebrauch gemacht. Über die 
Beantwortung der Fragen entscheidet der Vorstand mit 
Zustimmung des Aufsichtsrats gemäß § 1 Abs. 2 Satz 
2 C-19 AuswBekG - abweichend von § 131 AktG - nur nach 
pflichtgemäßem, freiem Ermessen. Ausweislich der 
Gesetzesbegründung zu § 1 Abs. 2 Satz 2 C-19 AuswBekG 
hat der Vorstand keinesfalls alle Fragen zu 
beantworten, er kann Fragen zusammenfassen und im 
Interesse der anderen Aktionäre sinnvolle Fragen 
auswählen. Er kann dabei Aktionärsvereinigungen und 
institutionelle Investoren mit bedeutenden 
Stimmanteilen bevorzugen. 
 
Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre haben die 
Möglichkeit im Wege der elektronischen Kommunikation 
Fragen zu stellen (vgl. § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 C-19 
AuswBekG). Etwaige Fragen sind bis spätestens zwei Tage 
vor der Hauptversammlung, d.h. bis spätestens 8. 
September 2020, 24:00 Uhr, über das unter der 
Internetadresse 
 
https://oti.ag/ 
 
unter der Rubrik 'Investor Relations' zugängliche 
Aktionärsportal der Gesellschaft einzureichen. Hierfür 
ist im Aktionärsportal die Schaltfläche 'Fragen zur 
Hauptversammlung stellen' vorgesehen. Eine Einreichung 
von Fragen auf einem anderen Übermittlungsweg ist 
nicht möglich. Das Aktionärsportal einschließlich 
der Möglichkeit zur Übermittlung von Fragen steht 
den Aktionären ab dem 21. August 2020 zur Verfügung. 
 
Nach Ablauf der vorstehend genannten Frist können 
Fragen nicht mehr eingereicht werden. Es ist 
vorgesehen, die Fragensteller im Rahmen der 
Fragenbeantwortung grundsätzlich namentlich zu nennen. 
Bitte beachten Sie dazu noch die weitergehenden 
Erläuterungen zu den Aktionärsrechten und zum 
Datenschutz am Ende dieser Einladungsbekanntmachung. 
 
*Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung* 
 
Aktionäre, die ihr Stimmrecht durch elektronische 
Briefwahl oder über die Erteilung von Vollmachten 
ausgeübt haben, haben die Möglichkeit, im Wege 
elektronischer Kommunikation Widerspruch gegen die 
Beschlüsse der Hauptversammlung bei dem 
Versammlungsleiter, der die Niederschrift der 
Hauptversammlung erstellt, zu erklären. Entsprechende 
Erklärungen können vom Beginn bis zum Ende der 
Hauptversammlung über das unter der Internetadresse 
 
https://oti.ag/ 
 
zugängliche Aktionärsportal der Gesellschaft abgegeben 
werden. Hierfür ist im Aktionärsportal die Schaltfläche 
'Erklärung eines förmlichen Widerspruchs gegen 
Beschlüsse der Hauptversammlung' vorgesehen. 
 
*Hinweis auf die Internetseite der Gesellschaft und 
Unterlagen zur Hauptversammlung* 
 
Auf Internetseite der OTI Greentech AG 
 
https://oti.ag/ 
 
unter der Rubrik 'Investor Relations' sind ab der 
Einberufung folgende Unterlagen zugänglich gemacht: 
 
- Der festgestellte Jahresabschluss sowie der 
  gebilligte Konzernabschluss und der 
  Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2019, 
- der Bericht des Aufsichtsrats für das 
  Geschäftsjahr 2019, 
- Formulare für die Stimmabgabe durch 
  Bevollmächtigung oder Stimmrechtsvertretung, 
- eine gegebenenfalls bekanntzumachende 
  Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 
  Abs. 2 AktG sowie zugänglich zu machende 
  Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären 
  gemäß §§ 126, 127 AktG. 
 
*Informationen zum Datenschutz für Aktionäre und 
Aktionärsvertreter* 
 
Die OTI Greentech AG möchte Sie nachfolgend über die 
Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten und die 
Ihnen nach dem Datenschutzrecht zustehenden Rechte 
informieren. 
 
Verantwortliche Stelle für die Verarbeitung ist: 
 
 OTI Greentech AG 
 c/o ABC Business Center 
 Friedrichstraße 79 
 10117 Berlin 
 
Den Datenschutzbeauftragten der OTI Greentech AG 
erreichen Sie wie folgt: 
 
 OTI Greentech AG 
 Datenschutzbeauftragter 
 c/o ABC Business Center 
 Friedrichstraße 79 
 10117 Berlin 
 Telefax: +49 30 690 884 88 
 E-Mail: datenschutzbeauftragter@oti.ag 
 
Die OTI Greentech AG verarbeitet Ihre personenbezogenen 
Daten unter Beachtung der jeweils gesetzlichen 
Bestimmungen zum Datenschutz, insbesondere nach der 
EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), dem 
Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sowie dem Aktiengesetz 
(AktG). 
 
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist für 
die Zuschaltung zu der Hauptversammlung und die 
Ausübung von Aktionärsrechten zwingend erforderlich. 
 
Die OTI Greentech AG verarbeitetet personenbezogene 
Daten (wie Name, Anschrift, Aktienanzahl, 
Aktiengattung, Besitzart der Aktien und Nummer der 
Eintrittskarte sowie gegebenenfalls den Namen und die 
Adresse des vom jeweiligen Aktionär bevollmächtigten 
Aktionärsvertreters) auf Grundlage der geltenden 
Datenschutzgesetze, um den Aktionären und 
Aktionärsvertretern die Zuschaltung zur 
Hauptversammlung und die Ausübung ihrer Rechte im 
Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen. Die 
Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist zum 
Zwecke der Vorbereitung und Ihrer Zuschaltung zu der 
Hauptversammlung gemäß § 129 Abs. 1 Satz 2 AktG 
zwingend erforderlich. Zudem werden die 
personenbezogenen Daten zur Erfüllung gesetzlicher 
Verpflichtungen verarbeitet. 
 
Die personenbezogenen Daten werden der OTI Greentech AG 
von Dritten übermittelt, die in den Anmeldevorgang zur 
Hauptversammlung eingebunden sind (z. B. Depot führende 
Bank) oder von Aktionären und Aktionärsvertretern im 
Rahmen der Anmeldung angegeben. 
 
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist das 
Aktiengesetz in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 c) DSGVO. 
Die Daten werden nicht länger gespeichert als 
gesetzlich zulässig (z. B. aufgrund gesetzlicher 
Aufbewahrungspflichten) und für die genannten Zwecke 
erforderlich. 
 
Zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung 
beauftragt die OTI Greentech AG Dienstleister. Die 
Dienstleister der OTI Greentech AG, welche zum Zwecke 
der Vorbereitung und Durchführung der Hauptversammlung 
beauftragt werden, erhalten von der OTI Greentech AG 
nur solche personenbezogenen Daten, welche für die 
Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich 
sind, und verarbeiten die Daten ausschließlich 
nach Weisung der OTI Greentech AG. 
 
Sie haben ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-, 
Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht 
bezüglich der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen 
Daten sowie ein Recht auf Datenübertragung nach Kapitel 
III der DSGVO. 
 
Zudem steht Ihnen ein Beschwerderecht bei den 
zuständigen Datenschutz-Aufsichtsbehörden zu. 
 
Weitere Informationen zum Datenschutz sind auf der 
Internetseite der Gesellschaft zu finden 
 
https://oti.ag/datenschutzrichtlinie/ 
 
*Technische Hinweise zur virtuellen Hauptversammlung* 
 
Für die Zuschaltung zur virtuellen Hauptversammlung 
sowie zur Nutzung des Aktionärsportals und zur Ausübung 
von Aktionärsrechten benötigen Sie eine 
Internetverbindung und Computer. Um die Bild- und 
Tonübertragung der Hauptversammlung optimal wiedergeben 
zu können, wird eine stabile Internetverbindung mit 
einer ausreichenden Übertragungsgeschwindigkeit 
empfohlen. 
 
Für die Bild- und Tonübertragung der virtuellen 
Hauptversammlung benötigen Sie ebenfalls einen Computer 
sowie Lautsprecher oder Kopfhörer. 
 
Für den Zugang zum Aktionärsportal der Gesellschaft 
benötigen Sie Ihre Zugangskarte, welche Sie nach 
ordnungsgemäßer Anmeldung unaufgefordert 
übersendet bekommen. Auf dieser Zugangskarte finden 
sich Ihre individuellen Zugangsdaten, mit denen Sie 
sich im Aktionärsportal anmelden können. 
 
Am 11. September 2020 können sich die angemeldeten 
Aktionäre bzw. die angemeldeten Aktionärsvertreter ab 
14:00 Uhr unter der Internetadresse 
 
https://oti.ag 
 
unter der Rubrik 'Investor Relations' durch Eingabe der 
Zugangsdaten zu der virtuellen Hauptversammlung 
schalten. 
 
Um das Risiko von Einschränkungen bei der Ausübung von 
Aktionärsrechten durch technische Probleme während der 
virtuellen Hauptversammlung zu vermeiden, wird 
empfohlen - soweit möglich - die Aktionärsrechte 
(insbesondere das Stimmrecht) bereits vor Beginn der 
Hauptversammlung auszuüben. Im Aktionärsportal ist die 
Ausübung des Stimmrechts ab dem 21. August 2020 
möglich. 
 
Weitere Einzelheiten zum Aktionärsportal und den 
Anmelde- und Nutzungsbedingungen erhalten die Aktionäre 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

August 05, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)

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