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DGAP-HV: Bastei Lübbe AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 15.09.2020 in Köln mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: Bastei Lübbe AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
Bastei Lübbe AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 15.09.2020 in Köln mit dem 
Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2020-08-07 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
Bastei Lübbe AG Köln WKN A1X3YY ISIN DE000A1X3YY0 Einladung zur ordentlichen 
Hauptversammlung 
(virtuelle Hauptversammlung) Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am am Dienstag, 
den 15. September 2020, um 10.00 Uhr, in Form einer virtuellen Hauptversammlung 
ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten 
(mit Ausnahme des Stimmrechtsvertreters) stattfindenden *ordentlichen Hauptversammlung* 
ein. 
 
Eine Bild- und Tonübertragung der gesamten Hauptversammlung wird live im Internet 
übertragen. Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre oder deren Bevollmächtigte erfolgt 
ausschließlich im Wege der Briefwahl oder durch Vollmachtserteilung an einen von 
der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter (keine elektronische Teilnahme). Bitte 
beachten Sie insbesondere die Regelungen zur weiterhin erforderlichen Anmeldung zur 
Hauptversammlung. 
 
Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes sind die Geschäftsräume der Light 
Event Veranstaltungstechnik GmbH, Piccoloministraße 6, 51063 Köln. 
 
I. Tagesordnung 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des 
   Lageberichts der Bastei Lübbe AG zum 31. März 2020, des vom 
   Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses und des 
   Konzernlageberichts zum 31. März 2020, des Berichts des 
   Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands 
   zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB* 
 
   Die vorstehend bezeichneten Dokumente sind ab dem Tag der 
   Einberufung dieser Hauptversammlung im Internet unter 
 
   https://www.luebbe.com/de/investor-relations/hauptversammlung 
 
   zugänglich und werden während der Hauptversammlung näher 
   erläutert. 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten 
   Jahresabschluss und Konzernabschluss gemäß §§ 171, 172 
   AktG gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. 
   Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen erfolgt somit zu 
   Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung durch die 
   Hauptversammlung. 
2. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des 
   Vorstands für das Geschäftsjahr 2016/2017* 
 
   Die Hauptversammlungen vom 22.11.2017, vom 19.09.2018 sowie 
   vom 18.09.2019 haben beschlossen, die Beschlussfassung über 
   die Entlastung der Mitglieder des Vorstands bis zur nächsten 
   ordentlichen Hauptversammlung zu vertagen. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstands erneut bis zur nächsten ordentlichen 
   Hauptversammlung zu vertagen. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016/2017* 
 
   Die Hauptversammlungen vom 22.11.2017, vom 19.09.2018 sowie 
   vom 18.09.2019 haben beschlossen, die Beschlussfassung über 
   die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats bis zur 
   nächsten ordentlichen Hauptversammlung zu vertagen. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats erneut bis zur nächsten 
   ordentlichen Hauptversammlung zu vertagen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des 
   Vorstands für das Geschäftsjahr 2019/2020* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
   2019/2020 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für das 
   Geschäftsjahr 2019/2020 Entlastung zu erteilen. 
5. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019/2020* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
   2019/2020 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2019/2020 Entlastung zu erteilen. 
6. *Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das 
   Geschäftsjahr 2020/2021* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ebner Stolz GmbH & Co. KG, 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, 
   Köln, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das 
   Geschäftsjahr 2020/2021 zu wählen. 
 
   Der Aufsichtsrat hat vor Unterbreitung des Wahlvorschlags die 
   von Ziffer 7.2.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex 
   vorgesehene Erklärung der Ebner Stolz GmbH & Co. KG zu deren 
   Unabhängigkeit eingeholt. 
7. *Beschlussfassung über die Zustimmung zu einer 
   Vergleichsvereinbarung mit der ConPAIR AG, der Nelles 
   Vermögensverwaltungs GmbH, dem ehemaligen 
   Vorstandsvorsitzenden Thomas Schierack, dem ehemaligen 
   Aufsichtsratsvorsitzenden Dr. Friedrich Wehrle und den 
   ehemaligen Aufsichtsratsmitgliedern Prof. Dr. Michael Nelles 
   und Prof. Dr. Gordian Hasselblatt* 
 
   Die Bastei Lübbe AG hat am 5. August 2020 mit der ConPAIR AG, 
   der Nelles Vermögensverwaltungs GmbH, dem ehemaligen 
   Vorstandsvorsitzenden Thomas Schierack, dem ehemaligen 
   Aufsichtsratsvorsitzenden Dr. Friedrich Wehrle und den 
   ehemaligen Aufsichtsratsmitgliedern Prof. Dr. Michael Nelles 
   und Prof. Dr. Gordian Hasselblatt, eine 
   Vergleichsvereinbarung geschlossen. 
 
   Gegenstand der Vergleichsvereinbarung sind von der Bastei 
   Lübbe AG zum einen gegen die ConPAIR AG, Herrn Prof. Dr. 
   Michael Nelles, Herrn Thomas Schierack, Herrn Dr. Friedrich 
   Wehrle und Herrn Prof. Dr. Gordian Hasselblatt geltend 
   gemachte Ansprüche in Höhe von insgesamt knapp EUR 725.000 
   zzgl. Zinsen und zum anderen gegen die Nelles 
   Vermögensverwaltungs GmbH, Herrn Prof. Dr. Michael Nelles, 
   Herrn Thomas Schierack, Herrn Dr. Friedrich Wehrle und Herrn 
   Prof. Dr. Gordian Hasselblatt geltend gemachte Ansprüche in 
   Höhe von insgesamt knapp EUR 350.000 zzgl. Zinsen, jeweils 
   auf Rückzahlung von entgegen §§ 113, 114 AktG geleisteter 
   Zahlungen bzw. auf Schadenersatz, im Hinblick auf diese 
   Zahlungen. Von der Vergleichsvereinbarung umfasst sind auch 
   mögliche bereicherungsrechtliche Gegenansprüche, welche die 
   ConPAIR AG, die Nelles Vermögensverwaltungs GmbH sowie ggf. 
   Herr Prof. Dr. Michael Nelles gemäß § 114 Abs. 2 Satz 2 
   AktG nach einer Rückzahlung ggf. hätten geltend machen 
   können. Von der Vergleichsvereinbarung ebenfalls umfasst ist 
   ein weiterer Anspruch der Gesellschaft gegen die ConPAIR AG 
   in Höhe von EUR 250.000 zzgl. Zinsen aus einem Schuldbeitritt 
   für eine Forderung der Gesellschaft gegen die TUSK Capital 
   Management Ltd. 
 
   Nachfolgend ist der vollständige Wortlaut dieser 
   Vergleichsvereinbarung wiedergegeben: 
 
   *Vergleichsvereinbarung* 
 
   *zwischen* 
 
   der 
 
   Bastei Lübbe AG 
 
   Schanzenstraße 6 - 20, 51063 Köln 
 
   - gegenüber den Beklagten zu 1a, zu 1b, zu 2, zu 4 und zu 5, 
   vertreten durch den Vorstand - 
 
   und 
 
   - gegenüber dem Beklagten zu 3 vertreten durch den 
   Aufsichtsrat - 
 
   - im Folgenden '*Klägerin*' genannt - 
 
   *und* 
 
   der 
 
   ConPAIR AG, Alfredstraße 220, 45131 Essen, 
 
   diese vertreten durch ihren Vorstand, Herrn Prof. Dr. Michael 
   Nelles, sowie gegenüber diesem durch den Aufsichtsrat, 
   bestehend aus Herrn Wolfgang Braun, Herrn Dr. Sven Anderle 
   und Herrn Jürgen Fischer; 
 
   - im Folgenden '*Beklagte zu 1a*' genannt - 
 
   der 
 
   Nelles Vermögensverwaltungs GmbH, Barkhovenallee 80, 45239 
   Essen, 
 
   diese vertreten durch ihren Geschäftsführer, Herrn Prof. Dr. 
   Michael Nelles; 
 
   - im Folgenden '*Beklagte zu 1b*' genannt - 
 
   Herrn Prof. Dr. Michael Nelles, Barkhovenallee 80, 45239 
   Essen; 
 
   - im Folgenden '*Beklagter zu 2*' genannt - 
 
   Herrn Thomas Schierack, Widdiger Str. 40, 50968 Köln; 
 
   - im Folgenden '*Beklagter zu 3*' genannt - 
 
   Herrn Dr. Friedrich Wehrle, Sprollstr. 22c, 70597 Stuttgart; 
 
   - im Folgenden '*Beklagter zu 4*' genannt - 
 
   Herrn Prof. Dr. Gordian N. Hasselblatt, LL.M., Lessingstr. 8, 
   50996 Köln; 
 
   - im Folgenden '*Beklagter zu 5*' genannt - 
 
   - die *Beklagten zu 1a, 1b, 2 , 3, 4 und 5* 
   gemeinsam im Folgenden '*Beklagte*' genannt 
   - 
 
   - die *Klägerin* und die *Beklagten* 
   gemeinsam im Folgenden '*Parteien*' genannt 
   - 
 
   sowie 
 
   *Verwahrantrag und Verwahranweisung* 
 
   der Parteien 
 
   an 
 
   Herrn Notar Dr. Richard Böhr, *Hohenzollernring 58, 50672 
   Köln* 
 
   - im Folgenden auch '*Notar*' genannt - 
 
   *Präambel* 
 
   Die Klägerin hat am 2. Juli 2018 gegen die Beklagte zu 1a 
   sowie die Beklagten zu 2 bis 5 Klage u.a. auf Rückzahlung von 
   EUR 724.863,85,- zzgl. Zinsen in Höhe von 5%-Punkten über dem 
   Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit (Beklagte zu 1a und 
   Beklagter zu 2) zum Landgericht Köln (Az. 82 O 88/18) 
   erhoben, wobei die Beklagten zu 3 bis 5, vereinfacht 
   gesprochen, für diesen Betrag neben der Beklagten zu 1a und 
   dem Beklagten zu 2 jedenfalls zunächst bis zu einem Betrag in 
   Höhe von EUR 406.629,28,- zzgl. Zinsen in Höhe von 5%-Punkten 
   über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit als 
   Gesamtschuldner haften, der Beklagte zu 3 zusätzlich zunächst 
   noch für weitere EUR 202.500 zzgl. Zinsen in Höhe von 
   5%-Punkten über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit. 
   Wegen Zahlung weiterer EUR 250.000 zzgl. Zinsen in Höhe von 

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August 07, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)

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