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DGAP-HV: Travel24.com AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 17.09.2020 in Leipzig mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: Travel24.com AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
Travel24.com AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
17.09.2020 in Leipzig mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß 
§121 AktG 
 
2020-08-11 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
Travel24.com AG Leipzig ISIN: DE000A0L1NQ8 / WKN: 
A0L1NQ Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Die 
Aktionäre unserer Travel24.com AG werden hiermit zu der 
am Donnerstag, den 17. September 2020, um 10.30 Uhr, im 
The Westin Hotel Leipzig, 
Gerberstr. 15, 04105 Leipzig, stattfindenden 
ordentlichen Hauptversammlung eingeladen. I. 
Tagesordnung 
1.  *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
    der Travel 24.com AG zum 31.12.2019 nebst 
    Lagebericht, des gebilligten Konzernabschlusses 
    zum 31.12.2019 nebst Konzernlagebericht, des 
    Berichts des Aufsichtsrats sowie des 
    erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 
    289a Absatz 1, 315a Absatz 1 HGB, jeweils für 
    das Geschäftsjahr 2019* 
 
    Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist 
    zu Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung 
    vorgesehen, da der Aufsichtsrat den vom 
    Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den 
    Konzernabschluss gebilligt hat. Der 
    Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 Satz 
    1 Aktiengesetz festgestellt. 
2.  *Beschlussfassung über die Entlastung des 
    Vorstands für das Geschäftsjahr 2019* 
 
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu 
    beschließen: Der im Geschäftsjahr 2019 
    amtierende Vorstand wird für diesen Zeitraum 
    entlastet. 
3.  *Beschlussfassung über die Entlastung des 
    Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019* 
 
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu 
    beschließen: Die im Geschäftsjahr 2019 
    amtierenden Mitglieder des Aufsichtsrates 
    werden für diesen Zeitraum entlastet. 
4.  *Wahl des Abschlussprüfers und des 
    Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
    2020* 
 
    Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Warth & Klein 
    Grant Thornton AG, 
    Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Leipzig, zum 
    Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für 
    das Geschäftsjahr 2020 zu wählen. Dieser nimmt 
    auch die prüferische Durchsicht unterjähriger 
    Finanzberichte vor, sofern solche erfolgen. 
5.  *Anzeige des Verlusts in Höhe der Hälfte des 
    Grundkapitals* 
 
    Der Vorstand der Travel24.com AG zeigt an, dass 
    bei pflichtgemäßem Ermessen anzunehmen 
    ist, dass bei der Travel24.com AG ein Verlust 
    in Höhe der Hälfte des Grundkapitals 
    eingetreten ist. 
 
    Zu diesem Punkt der Tagesordnung ist von 
    Vorstand und Aufsichtsrat keine 
    Beschlussfassung der Hauptversammlung 
    vorgesehen, da er sich entsprechend der 
    gesetzlichen Regelungen auf die Anzeige des 
    Vorstands über den Verlust der Hälfte des 
    Grundkapitals gemäß § 92 Absatz 1 
    Aktiengesetz beschränkt. 
6.  *Beschlussfassung über die Erhöhung des 
    Grundkapitals der Travel24.com AG gegen 
    Bareinlagen mit Bezugsrecht der Aktionäre sowie 
    damit verbundene Satzungsänderung* 
 
    Im Hinblick auf Tagesordnungspunkt 5 und zur 
    Schaffung neuen Eigenkapitals schlagen Vorstand 
    und Aufsichtsrat vor zu beschließen: 
 
    a) Das derzeit im Handelsregister 
       eingetragene Grundkapital der 
       Travel24.com AG in Höhe von EUR 
       2.033.585,00, eingeteilt in 2.033.585 auf 
       den Inhaber lautende nennwertlose 
       Stückaktien mit einem jeweiligen 
       rechnerischen Anteil am Grundkapital von 
       EUR 1,00, wird im Wege einer 
       Barkapitalerhöhung um bis zu EUR 
       8.000.000,00 auf bis zu EUR 10.033.585,00 
       durch Ausgabe von bis zu 8.000.000 auf 
       den Inhaber lautende nennwertlose 
       Stückaktien mit einem jeweiligen 
       anteiligen rechnerischen Anteil am 
       Grundkapital von je EUR 1,00 ('Neue 
       Aktien') gegen Bareinlagen erhöht. Der 
       Ausgabebetrag der Neuen Aktien beträgt 
       EUR 1,00 je Stückaktie. Der 
       Gesamtausgabebetrag ist in voller Höhe in 
       Geld auf ein Konto der Travel24.com AG 
       einzuzahlen. 
    b) Die Neuen Aktien sind von Beginn des bei 
       Eintragung der Kapitalerhöhung in das 
       Handelsregister laufenden Geschäftsjahres 
       an gewinnberechtigt. 
    c) Den Aktionären steht das gesetzliche 
       Bezugsrecht gemäß § 186 Absatz 1 
       Aktiengesetz zu. Nicht bezogene Aktien 
       können von anderen Aktionären gezeichnet 
       werden. 
    d) Der Vorstand ist ermächtigt, mit 
       Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren 
       Einzelheiten der Durchführung der 
       Kapitalerhöhung gegen Bareinlage 
       festzulegen. 
    e) Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die 
       Fassung des § 4 Ziffer 1 und 2 der 
       Satzung der Travel24.com AG (Höhe und 
       Einteilung des Grundkapitals) 
       entsprechend der Durchführung der 
       Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen 
       anzupassen. 
    f) Der Beschluss über die Erhöhung des 
       Grundkapitals im Wege der 
       Barkapitalerhöhung wird unwirksam, wenn 
       die Durchführung dieser Kapitalerhöhung 
       nicht innerhalb von sechs Monaten nach 
       dem Datum der Hauptversammlung, die über 
       die Kapitalerhöhung beschließt, 
       oder, sofern Anfechtungs- und/oder 
       Nichtigkeitsklagen gegen den 
       Hauptversammlungsbeschluss erhoben 
       werden, nicht innerhalb von sechs Monaten 
       nach dem die entsprechenden 
       Rechtsstreitigkeiten rechtskräftig 
       beendet wurden bzw. - sofern ein 
       Freigabebeschluss nach § 246a 
       Aktiengesetz ergeht - innerhalb von sechs 
       Monaten nach diesem Beschluss, zur 
       Eintragung in das Handelsregister der 
       Travel24.com AG angemeldet worden ist. 
    g) Der Vorstand und der Vorsitzende des 
       Aufsichtsrats sind angewiesen, die 
       Eintragung des Beschlusses über die 
       Erhöhung des Grundkapitals gegen 
       Bareinlage unverzüglich nach Vorliegen 
       der Voraussetzungen für dessen Eintragung 
       im Handelsregister der Travel24.com AG 
       anzumelden. Die Anmeldung muss jedoch 
       nicht vor Ablauf der Frist des § 246 
       Absatz 1 Aktiengesetz erfolgen. 
    h) Die Kosten der Kapitalerhöhung und ihrer 
       Durchführung trägt die Travel24.com AG. 
7.  *Beschlussfassung über die Anpassung der 
    Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder ab dem 
    Geschäftsjahr 2020* 
 
    Die Satzung der Travel24.com AG sieht in § 13 
    die Festsetzung der Vergütung des Aufsichtsrats 
    durch die Hauptversammlung vor. 
 
    Die Hauptversammlung hatte am 28. September 
    2017 beschlossen, 
 
    _'die Vergütung für die Mitglieder des 
    Aufsichtsrats der Travel24.com AG ab dem 
    Geschäftsjahr 2016 wie folgt festzusetzen:_ 
 
    * _mit EUR 18.000,00 für den Vorsitzenden 
      des Aufsichtsrats,_ 
    * _mit EUR 10.000,00 für den 
      stellvertretenden Vorsitzenden des 
      Aufsichtsrats_ 
    * _sowie mit EUR 7.500,00 für das einfache 
      Aufsichtsratsmitglied._ 
 
    _Aufsichtsratsmitglieder, die nur während eines 
    Teils eines Geschäftsjahres dem Aufsichtsrat 
    angehört haben, erhalten die Vergütung 
    entsprechend der Dauer ihrer 
    Aufsichtsratszugehörigkeit (pro rata 
    temporis)._ 
 
    Sofern der Vorsitzende des Aufsichtsrats, der 
    stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats 
    oder das einfache Aufsichtsratsmitglied in 
    einem Arbeits-, Dienst- oder sonstigen 
    Auftragsverhältnis mit einem Aktionär der 
    Travel24.com AG, mit einem mit einem Aktionär 
    der Travel24.com AG im Sinne des § 15 
    Aktiengesetz verbundenen Unternehmen, mit einem 
    gesetzlichen Vertreter eines Aktionärs der 
    Travel24.com AG oder mit einem gesetzlichen 
    Vertreter eines mit einem Aktionär der 
    Travel24.com AG im Sinne des § 15 Aktiengesetz 
    verbundenen Unternehmen stehen, ist die 
    Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder der 
    Travel24.com AG mit ihrer Vergütung durch den 
    Aktionär oder durch dessen gesetzlichen 
    Vertreter bzw. durch das mit dem Aktionär 
    verbundene Unternehmen oder durch dessen 
    gesetzlichen Vertreter abgegolten.' 
 
    Zukünftig soll die Vergütung von 
    Aufsichtsratsmitgliedern, die in einem freien 
    Dienst- oder Auftragsverhältnis (d.h. nicht in 
    einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis oder 
    nicht in einem Vertragsverhältnis als 
    geschäftsführendes Organ) mit einem Aktionär 
    der Travel24.com AG, mit einem mit einem 
    Aktionär der Travel24.com AG im Sinne des § 15 
    Aktiengesetz verbundenen Unternehmen, mit einem 
    gesetzlichen Vertreter eines Aktionärs der 
    Travel24.com AG oder mit einem gesetzlichen 
    Vertreter eines mit einem Aktionär der 
    Travel24.com AG im Sinne des § 15 Aktiengesetz 
    verbundenen Unternehmen stehen, nicht mehr mit 
    ihrer Vergütung durch den Aktionär oder durch 
    dessen gesetzlichen Vertreter bzw. durch das 
    mit dem Aktionär verbundene Unternehmen oder 
    durch dessen gesetzlichen Vertreter abgegolten 
    sein. 
 
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die 
    Vergütung für die Aufsichtsratsmitglieder der 
    Travel24.com AG ab dem Geschäftsjahr 2020 wie 

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