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Dow Jones News
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(2)

DGAP-HV: HELLA GmbH & Co. KGaA: Bekanntmachung -3-

DJ DGAP-HV: HELLA GmbH & Co. KGaA: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 25.09.2020 in Lippstadt mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: HELLA GmbH & Co. KGaA / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
HELLA GmbH & Co. KGaA: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
am 25.09.2020 in Lippstadt mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung 
gemäß §121 AktG 
 
2020-08-14 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
HELLA GmbH & Co. KGaA Lippstadt Wertpapier-Kenn-Nummer 
(WKN): A13SX2 
ISIN DE000A13SX22 
Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre, hiermit laden 
wir Sie herzlich ein zur ordentlichen Hauptversammlung 
der HELLA GmbH & Co. KGaA, Lippstadt, am *Freitag, den 
25. September 2020*, 
um *10.00 Uhr (MESZ)*, die als virtuelle 
Hauptversammlung ohne physische Präsenz 
der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten stattfindet. 
 
Die Hauptversammlung wird für unsere Aktionäre, die 
sich entsprechend den Hinweisen in dieser Einladung zur 
Teilnahme angemeldet haben, vollständig live im 
Internet unter 
 
www.hella.com/hauptversammlung 
 
übertragen. Sonstige Interessierte können sie dort bis 
zum Eintritt in die Generaldebatte verfolgen. 
 
Die virtuelle Hauptversammlung ist mit Änderungen 
in den Abläufen sowie in der Ausübung der 
Aktionärsrechte verbunden. Die Stimmrechtsausübung der 
Aktionäre erfolgt ausschließlich als Briefwahl 
oder durch Vollmachtserteilung an die von der 
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter. Eine 
physische Teilnahme der Aktionäre und ihrer 
Bevollmächtigten ist ausgeschlossen. Bitte beachten 
Sie, dass auch für die Teilnahme an der virtuellen 
Hauptversammlung eine vorherige Anmeldung erforderlich 
ist. Weitergehende Hinweise können dieser Einladung 
entnommen werden (siehe Abschnitte 'Informationen zur 
Durchführung der virtuellen Hauptversammlung' sowie 
'Hinweise zur Teilnahme'). 
 
Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes 
sind die Räumlichkeiten des HELLA Globe, Rixbecker 
Straße 57, 59555 Lippstadt. 
 
*TAGESORDNUNG UND VORSCHLÄGE ZUR BESCHLUSSFASSUNG* 
 
1¦ Vorlage des vom Aufsichtsrat jeweils 
   gebilligten Jahresabschlusses und des 
   Konzernabschlusses nebst des 
   zusammengefassten Lageberichts für die HELLA 
   GmbH & Co. KGaA und den Konzern für das 
   Geschäftsjahr 2019/2020, einschließlich 
   des erläuternden Berichts zu den Angaben nach 
   § 289a Abs. 1 und § 315a Abs. 1 
   Handelsgesetzbuch (HGB) sowie des Berichts 
   des Aufsichtsrats und des gesonderten 
   nichtfinanziellen Berichts der HELLA GmbH & 
   Co. KGaA und des Konzerns für das 
   Geschäftsjahr 2019/2020; Beschlussfassung 
   über die Feststellung des Jahresabschlusses 
   der HELLA GmbH & Co. KGaA für das 
   Geschäftsjahr 2019/2020 
 
   Diese Unterlagen sind ab dem Zeitpunkt der 
   Einberufung der virtuellen Hauptversammlung 
   über die Internetseite der Gesellschaft unter 
 
   *www.hella.com/hauptversammlung* 
 
   zugänglich. Darüber hinaus werden die 
   Unterlagen den angemeldeten Aktionären 
   während der virtuellen Hauptversammlung über 
   die oben genannte Internetseite zugänglich 
   gemacht und erläutert. 
 
   Der Aufsichtsrat hat den von der persönlich 
   haftenden Gesellschafterin aufgestellten 
   Jahresabschluss und den Konzernabschluss 
   gebilligt. Gemäß § 286 Abs. 1 
   Aktiengesetz (AktG) erfolgt die Feststellung 
   des Jahresabschlusses durch die 
   Hauptversammlung. Dabei erklärt die 
   persönlich haftende Gesellschafterin ihre 
   Zustimmung zu der Feststellung gemäß § 
   29 Abs. 2 Satz 2 der Satzung mit der an die 
   virtuelle Hauptversammlung gerichteten 
   Beschlussempfehlung. 
 
   Im Übrigen sind die vorgenannten 
   Unterlagen der Hauptversammlung lediglich 
   zugänglich zu machen, ohne dass es eines 
   weiteren Beschlusses der Hauptversammlung 
   bedarf. Die persönlich haftende 
   Gesellschafterin, der Gesellschafterausschuss 
   und der Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Jahresabschluss in der vorgelegten Fassung, 
   der einen Bilanzgewinn von 78.599.387,50 EUR 
   ausweist, festzustellen. 
2¦ *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns* 
 
   Die persönlich haftende Gesellschafterin, der 
   Gesellschafterausschuss und der Aufsichtsrat 
   schlagen vor, den Bilanzgewinn des 
   Geschäftsjahres 2019/2020 in Höhe von 
   78.599.387,50 EUR wie folgt zu verwenden: 
 
   Einstellung in andere      78.000.000,00 EUR 
   Gewinnrücklagen: 
   Gewinnvortrag auf neue     599.387,50 EUR 
   Rechnung: 
   Bilanzgewinn:              78.599.387,50 EUR 
3¦ *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   persönlich haftenden Gesellschafterin für das 
   Geschäftsjahr 2019/2020* 
 
   Die persönlich haftende Gesellschafterin, der 
   Gesellschafterausschuss und der Aufsichtsrat 
   schlagen vor, der persönlich haftenden 
   Gesellschafterin für das Geschäftsjahr 
   2019/2020 Entlastung zu erteilen. 
4¦ *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2019/2020* 
 
   Die persönlich haftende Gesellschafterin, der 
   Gesellschafterausschuss und der Aufsichtsrat 
   schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2019/2020 
   amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für 
   das Geschäftsjahr 2019/2020 Entlastung zu 
   erteilen. 
5¦ *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Gesellschafterausschusses für 
   das Geschäftsjahr 2019/2020* 
 
   Die persönlich haftende Gesellschafterin, der 
   Gesellschafterausschuss und der Aufsichtsrat 
   schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2019/2020 
   amtierenden Mitgliedern des 
   Gesellschafterausschusses für das 
   Geschäftsjahr 2019/2020 Entlastung zu 
   erteilen. 
6¦ *Wahl des Abschlussprüfers und des 
   Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
   2020/2021* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung 
   seines Prüfungsausschusses vor, die 
   PricewaterhouseCoopers GmbH 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zum 
   Abschlussprüfer und zum 
   Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 
   2020/2021 zu wählen. 
 
   Sowohl die Empfehlung des Prüfungsausschusses 
   an den Aufsichtsrat als auch der Vorschlag 
   des Aufsichtsrats sind frei von einer 
   ungebührlichen Einflussnahme durch Dritte. 
   Auch bestanden keine vertraglichen 
   Regelungen, die die Auswahlmöglichkeiten 
   beschränkt hätten. 
 
*INFORMATIONEN ZUR DURCHFÜHRUNG DER VIRTUELLEN 
HAUPTVERSAMMLUNG* 
 
Die Hauptversammlung wird mit Zustimmung des 
Gesellschafterausschusses und des Aufsichtsrats nach 
Maßgabe des Gesetzes über Maßnahmen im 
Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- 
und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der 
Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (Art. 2 des Gesetzes 
zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im 
Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht, 
Bundesgesetzblatt I 2020, Seite 569, nachfolgend 
*Covid-19-Gesetz*) als virtuelle Hauptversammlung ohne 
physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer 
Bevollmächtigten abgehalten. 
 
Die Hauptversammlung wird am *Freitag, den 25. 
September 2020, ab 10:00 Uhr (MESZ)* live in Bild und 
Ton in unserem Aktionärsportal unter 
 
www.hella.com/hauptversammlung 
 
übertragen. Aktionäre, die an der virtuellen 
Hauptversammlung teilnehmen wollen, müssen sich zuvor 
anmelden (siehe unten unter 'Anmeldung zur virtuellen 
Hauptversammlung'). Die Eröffnung der Hauptversammlung 
durch den Versammlungsleiter sowie die Vorträge der 
Vorsitzenden der Geschäftsführung, des 
Gesellschafterausschusses und des Aufsichtsrats können 
auch von sonstigen Interessierten live auf der 
Internetseite der HELLA GmbH & Co. KGaA unter 
 
www.hella.com/hauptversammlung 
 
verfolgt werden. 
 
Eine physische Teilnahme der Aktionäre oder ihrer 
Bevollmächtigten ist ausgeschlossen. Die 
Stimmrechtsausübung der Aktionäre oder ihrer 
Bevollmächtigten erfolgt daher ausschließlich im 
Wege der Briefwahl oder durch Vollmachtserteilung an 
die von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreter. 
 
*ANGABEN ZU DEN RECHTEN DER AKTIONÄRE* 
 
nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG 
i.V.m. § 1 Covid-19-Gesetz 
 
*Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen einer 
Minderheit gemäß § 122 Abs. 2 AktG* 
 
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil 
des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 
500.000 EUR erreichen, können verlangen, dass 
Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt 
gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine 
Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das 
Verlangen ist schriftlich an die persönlich haftende 
Gesellschafterin zu richten und muss der Gesellschaft 
unter der unten im Absatz 'Gegenanträge und 
Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1 
und 127 AktG' angegebenen Adresse *spätestens am 25. 
August 2020, 24.00 Uhr (MESZ)* zugegangen sein. 
Außerdem haben die Antragsteller nachzuweisen, 
dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des 
Zugangs des Verlangens Inhaber des genannten 
Mindestanteilsbesitzes sind und dass sie diesen bis zur 
Entscheidung der persönlich haftenden Gesellschafterin 
über das Verlangen halten. Für den Nachweis reicht eine 
in Textform erstellte Bescheinigung des depotführenden 
Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstituts in 
deutscher oder englischer Sprache aus. 
 
Bekannt zu machende Ergänzungsverlangen werden - soweit 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

August 14, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)

DJ DGAP-HV: HELLA GmbH & Co. KGaA: Bekanntmachung -2-

sie nicht bereits mit der Einberufung bekannt gemacht 
wurden - unverzüglich nach Zugang des Verlangens im 
Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zur 
Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon 
ausgegangen werden kann, dass sie die Information in 
der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden 
außerdem auf der Internetseite 
 
www.hella.com/hauptversammlung 
 
bekannt gemacht und gemäß § 125 Abs. 1 Satz 3 AktG 
mitgeteilt. 
 
*Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären 
gemäß §§ 126 Abs. 1 und 127 AktG* 
 
Jeder Aktionär ist berechtigt, Gegenanträge gegen 
Vorschläge der persönlich haftenden Gesellschafterin, 
des Gesellschafterausschusses und/oder des 
Aufsichtsrats zu bestimmten Punkten der Tagesordnung 
sowie Wahlvorschläge zu der auf der Tagesordnung 
stehenden Wahl zu übersenden (§§ 126 Abs. 1, 127 AktG). 
 
Gegenanträge von Aktionären werden vorbehaltlich § 126 
Abs. 2 und Abs. 3 AktG, Wahlvorschläge werden 
vorbehaltlich §§ 127 Satz 1, 126 Abs. 2 und Abs. 3, 127 
Satz 3 AktG ausschließlich im Internet unter 
 
www.hella.com/hauptversammlung 
 
zugänglich gemacht, wenn die nachfolgend beschriebenen 
Voraussetzungen eingehalten werden. Das 
Zugänglichmachen erfolgt einschließlich des Namens 
des Aktionärs, der Begründung, der Angaben gemäß § 
127 Satz 4 AktG und einer etwaigen Stellungnahme der 
Verwaltung. 
 
Zugänglich zu machende Gegenanträge müssen sich gegen 
einen Vorschlag der persönlich haftenden 
Gesellschafterin, des Gesellschafterausschusses 
und/oder des Aufsichtsrats richten und zu einem 
bestimmten Punkt der Tagesordnung mit Begründung 
gemacht werden. 
 
Zugänglich zu machende Wahlvorschläge müssen zu der auf 
der Tagesordnung stehenden Wahl gemacht werden; sie 
müssen nicht mit einer Begründung versehen werden. 
 
Zugänglich zu machende Gegenanträge mit Begründung 
gegen einen Vorschlag der persönlich haftenden 
Gesellschafterin, des Gesellschafterausschusses 
und/oder des Aufsichtsrats zu einem bestimmten Punkt 
der Tagesordnung und Wahlvorschläge von Aktionären zu 
der auf der Tagesordnung stehenden Wahl müssen der 
Gesellschaft *spätestens am 10. September 2020, 24.00 
Uhr (MESZ)* unter der nachstehenden Adresse zugegangen 
sein. 
 
* *unter der Postadresse:* 
  HELLA GmbH & Co. KGaA 
  Dr. Kerstin Dodel 
  Head of Investor Relations 
  Rixbecker Straße 75 
  59552 Lippstadt, Deutschland 
* *oder per Fax unter der Nummer:* 
  +49 (0) 2941 38 71 33 
* *oder unter der E-Mail-Adresse: 
  *hauptversammlung@hella.com 
 
Während der virtuellen Hauptversammlung können keine 
Gegenanträge oder Wahlvorschläge gestellt werden. 
Ordnungsgemäß gestellte, zulässige Gegenanträge, 
die *bis 10. September 2020, 24.00 Uhr (MESZ)* zugehen, 
werden in der Hauptversammlung so behandelt, als seien 
sie in der Hauptversammlung gestellt worden. 
 
*Fragemöglichkeit der Aktionäre gemäß § 131 Abs. 1 
AktG i.V.m. § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3, Satz 2 und Abs. 8 
Satz 1 Covid-19-Gesetz* 
 
Ein Auskunftsrecht für Aktionäre besteht nicht. 
Aktionäre haben ausschließlich die Möglichkeit, 
Fragen zu stellen. Ein Recht auf Antwort ist damit 
nicht verbunden. Die persönlich haftende 
Gesellschafterin entscheidet nach pflichtgemäßem, 
freiem Ermessen, welche Fragen sie wie beantwortet. Die 
persönlich haftende Gesellschafterin ist nicht 
gehalten, alle Fragen zu beantworten; sie kann vielmehr 
Fragen zusammenfassen und im Interesse der anderen 
Aktionäre sinnvolle Fragen auswählen. Sie kann dabei 
Aktionärsvereinigungen und institutionelle Investoren 
mit bedeutenden Stimmanteilen bevorzugen. Fragen in 
Fremdsprachen werden nicht berücksichtigt. Die 
persönlich haftende Gesellschafterin behält sich vor, 
Fragen vorab auf der Internetseite der Gesellschaft zu 
beantworten. 
 
Fragen der Aktionäre sind bis spätestens zwei Tage vor 
der Versammlung, d.h. spätestens bis *22. September 
2020, 24:00 Uhr (MESZ) (Zeitpunkt des Zugangs)* im Wege 
elektronischer Kommunikation über das Aktionärsportal 
unter 
 
www.hella.com/hauptversammlung 
 
(siehe dazu unten unter 'Aktionärsportal') 
einzureichen. Auf anderen Wegen eingereichte Fragen 
werden nicht berücksichtigt. 
 
*Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre* 
 
Nähere Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre 
gemäß §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 
AktG und § 1 des Covid-19-Gesetzes finden sich auch im 
Internet unter 
 
www.hella.com/hauptversammlung 
 
*HINWEISE ZUR TEILNAHME* 
 
*Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung* 
 
Zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung ohne 
physische Präsenz und zur Ausübung des Stimmrechts sind 
gemäß § 18 Abs. 1 der Satzung diejenigen Aktionäre 
berechtigt, die sich *spätestens bis 18. September 
2020, 24.00 Uhr (MESZ) (Zeitpunkt des Zugangs)* in 
deutscher oder englischer Sprache 
 
* *unter der Postadresse:* 
  HELLA GmbH & Co. KGaA 
  c/o Link Market Services GmbH 
  Landshuter Allee 10 
  80637 München, Deutschland 
* *oder per Fax unter der Nummer:* 
  +49 (0) 89 21 027 289 
* *oder elektronisch* 
  unter der E-Mail-Adresse: 
  inhaberaktien@linkmarketservices.de 
 
angemeldet und ihre Berechtigung zur Teilnahme 
nachgewiesen haben. Zum Nachweis ist eine in Textform 
erstellte Bescheinigung des depotführenden Kredit- oder 
Finanzdienstleistungsinstituts über den Anteilsbesitz 
in deutscher oder englischer Sprache erforderlich. 
 
Der Nachweis muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor 
dem Tag der virtuellen Hauptversammlung beziehen, also 
auf den Beginn des *4. September 2020, 0.00 Uhr 
(MESZ)*. 
 
Der Nachweisstichtag ist der maßgebende Stichtag 
für die Ermittlung der Aktionärseigenschaft im Hinblick 
auf die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung 
ohne physische Präsenz und die Ausübung des 
Stimmrechts. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für 
die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung 
des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis 
erbracht hat. Die Aktien werden durch eine Anmeldung 
zur virtuellen Hauptversammlung nicht blockiert; 
Aktionäre können deshalb über ihre Aktien auch nach 
erfolgter Anmeldung weiterhin frei verfügen. 
 
Üblicherweise übernehmen die depotführenden 
Kreditinstitute die erforderliche Anmeldung und die 
Übermittlung des Nachweises des Anteilsbesitzes 
als Service für ihre Kunden. Nach fristgerechtem 
Eingang der Anmeldung und des Nachweises über den 
Anteilsbesitz werden den Aktionären Stimmrechtskarten 
für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung 
ohne physische Präsenz zusammen mit entsprechenden 
Vollmachtsformularen zugesandt. Auf der 
Stimmrechtskarte sind die Zugangsdaten für den Zugang 
zum Aktionärsportal aufgedruckt. Aktionären, die an der 
virtuellen Hauptversammlung ohne physische Präsenz 
teilnehmen und dafür diesen Service ihrer 
depotführenden Kreditinstitute in Anspruch nehmen 
möchten, ist zu empfehlen, möglichst frühzeitig eine 
Stimmrechtskarte bei ihrem depotführenden Institut 
anzufordern, um den rechtzeitigen Erhalt der 
Stimmrechtskarte sicherzustellen_._ 
 
*Verfahren für die Stimmabgabe durch einen 
Bevollmächtigten* 
 
Aktionäre haben im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen 
die Möglichkeit, ihr Stimmrecht durch einen 
Bevollmächtigten, zum Beispiel ein Kreditinstitut oder 
eine Aktionärsvereinigung, ausüben zu lassen. Auch in 
diesem Fall ist für eine rechtzeitige Anmeldung durch 
den Aktionär oder den Bevollmächtigten entsprechend den 
oben unter 'Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung' 
genannten Voraussetzungen Sorge zu tragen. 
 
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der 
Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der 
Gesellschaft bedürfen der Textform. Eine 
Bevollmächtigung kann per E-Mail, postalisch oder per 
Fax an die oben unter 'Anmeldung zur virtuellen 
Hauptversammlung' genannte Anschrift, E-Mail-Adresse 
bzw. Telefax-Nummer vorgenommen werden. Bitte verwenden 
Sie hierfür das Vollmachtsformular auf der 
Stimmrechtskarte. Außerdem steht Ihnen das 
Aktionärsportal unter 
 
www.hella.com/hauptversammlung 
 
zur Verfügung. Die Zugangsdaten für den Zugang zum 
Aktionärsportal sind auf Ihrer Stimmrechtskarte 
aufgedruckt, die Sie nach fristgerechter Anmeldung zur 
virtuellen Hauptversammlung erhalten. 
 
Im Falle der Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, 
einer Aktionärsvereinigung oder einer sonstigen in § 
135 Abs. 8 AktG genannten Person oder Institution 
richten sich das Verfahren, die Form und der Widerruf 
der Bevollmächtigung nach besonderen Regelungen. Bitte 
wenden Sie sich an das betreffende Kreditinstitut, die 
betreffende Aktionärsvereinigung oder sonstige in § 135 
Abs. 8 AktG genannte Person oder Institution, um 
Näheres zu erfahren. 
 
Bevollmächtigte können nicht physisch an der virtuellen 
Hauptversammlung teilnehmen. Sie können das Stimmrecht 
für von ihnen vertretene Aktionäre lediglich im Wege 
der Briefwahl oder durch Erteilung von 
(Unter-)vollmacht an die von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreter ausüben. 
 
Als Service für ihre Aktionäre hat die Gesellschaft 
Frau Dr. Kerstin Dodel und Frau Nadja Hanuschkiewitz, 
beide Mitarbeiterinnen der Gesellschaft, als 
Stimmrechtsvertreter benannt, die für die Stimmabgabe 
bevollmächtigt werden können. Die Erteilung sowie 
Änderungen und ein Widerruf hinsichtlich der 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

August 14, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)

Vollmacht und Weisungen an die von der Gesellschaft 
benannten Stimmrechtsvertreter können bis *spätestens 
24. September 2020, 24.00 Uhr (MESZ) (Zeitpunkt des 
Zugangs) *postalisch, per E-Mail oder per Fax an die an 
die oben unter 'Anmeldung zur virtuellen 
Hauptversammlung' genannte Anschrift, E-Mail-Adresse 
bzw. Telefax-Nummer erfolgen. 
 
Darüber hinaus steht auch hier das Aktionärsportal 
unter 
 
www.hella.com/hauptversammlung 
 
zur Verfügung, über das die Erteilung sowie 
Änderungen hinsichtlich der Vollmacht und 
Weisungen an die von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreter *bis unmittelbar vor Beginn der 
Abstimmungen in der Hauptversammlung am 25. September 
2020* möglich sein werden. Die Zugangsdaten für den 
Zugang zum Aktionärsportal sind auf Ihrer 
Stimmrechtskarte aufgedruckt, die Sie nach 
fristgerechter Anmeldung zur virtuellen 
Hauptversammlung erhalten. 
 
Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter 
dürfen das Stimmrecht nur nach Maßgabe 
ausdrücklich erteilter Weisungen des Aktionärs zu den 
einzelnen Gegenständen der Tagesordnung ausüben. Soweit 
eine ausdrückliche und eindeutige Weisung fehlt, werden 
sich die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft bei dem 
jeweiligen Tagesordnungspunkt der Stimme enthalten. 
 
Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine 
Einzelabstimmung durchgeführt werden, ohne dass dies im 
Vorfeld der Hauptversammlung mitgeteilt wurde, so gilt 
eine Weisung zu diesem Tagesordnungspunkt insgesamt 
auch als entsprechende Weisung für jeden Punkt der 
Einzelabstimmung. 
 
Wir bitten Sie zu beachten, dass die von der 
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter Weisungen 
nur für die Abstimmung über solche Anträge 
entgegennehmen können, zu denen es mit dieser 
Einberufung oder später bekanntgemachte Vorschläge der 
persönlich haftenden Gesellschafterin, des 
Gesellschafterausschusses und/oder des Aufsichtsrats 
nach § 124 Abs. 3 AktG oder von Aktionären nach §§ 124 
Abs. 1, 122 Abs. 2 Satz 2 AktG gibt, oder die nach den 
§§ 126, 127 AktG zugänglich gemacht wurden. Die von der 
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter nehmen 
weder im Vorfeld noch während der Hauptversammlung 
Aufträge oder Weisungen zu Wortmeldungen, zum Einlegen 
von Widersprüchen gegen Beschlüsse der Hauptversammlung 
oder zum Stellen von Fragen, Anträgen oder 
Wahlvorschlägen entgegen. 
 
*Verfahren für die Stimmabgabe durch Briefwahl* 
 
Aktionäre können ihre Stimme per Briefwahl abgeben. Zur 
Ausübung des Stimmrechts im Wege der Briefwahl sind nur 
diejenigen Aktionäre berechtigt, die rechtzeitig 
entsprechend den oben unter 'Anmeldung zur virtuellen 
Hauptversammlung' genannten Voraussetzungen angemeldet 
sind. Die Stimmabgabe per Briefwahl sowie 
Änderungen hinsichtlich Ihrer Briefwahlstimmen 
können bis spätestens *24. September 2020, 24:00 Uhr 
(MESZ) (Zeitpunkt des Zugangs)* postalisch, per E-Mail 
oder per Telefax unter Verwendung des den 
Anmeldeunterlagen beigefügten Antwortformulars an die 
oben unter 'Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung' 
genannte Anschrift, E-Mail-Adresse bzw. Telefax-Nummer 
erfolgen, soweit Sie sich bis spätestens *18. September 
2020, 24:00 Uhr (MESZ) (Zeitpunkt des Zugangs)* 
angemeldet haben. 
 
Außerdem steht auch hier das Aktionärsportal unter 
 
www.hella.com/hauptversammlung 
 
zur Verfügung, über das eine Ausübung des Stimmrechts 
im Wege der Briefwahl *bis unmittelbar vor Beginn der 
Abstimmungen in der virtuellen Hauptversammlung am 25. 
September 2020* möglich sein wird. Die Zugangsdaten für 
den Zugang zum Aktionärsportal sind auf Ihrer 
Stimmrechtskarte aufgedruckt, die Sie nach 
fristgerechter Anmeldung zur virtuellen 
Hauptversammlung erhalten. 
 
Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine 
Einzelabstimmung durchgeführt werden, ohne dass dies im 
Vorfeld der virtuellen Hauptversammlung mitgeteilt 
wurde, so gilt eine Stimmabgabe zu diesem 
Tageordnungspunkt insgesamt auch als entsprechende 
Stimmabgabe für jeden Punkt der Einzelabstimmung. 
 
*Weitere Informationen zur Stimmabgabe* 
 
Gehen für denselben Aktienbestand voneinander 
inhaltlich abweichende Briefwahlstimmen, 
Bevollmächtigungen oder Vollmachten/Weisungen an die 
von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter 
ein, wird stets die zuletzt frist- und formgerecht 
abgegebene Erklärung vorrangig betrachtet; frühere 
Erklärungen gelten als endgültig widerrufen. Ist nicht 
zweifelsfrei erkennbar, welche Erklärung zuletzt 
abgegeben wurde, werden die Erklärungen in der 
folgenden Rangfolge berücksichtigt: (1) über das 
Aktionärsportal übermittelte Erklärungen, (2) per 
E-Mail übermittelte Erklärungen, (3) per Telefax 
übermittelte Erklärungen, (4) postalisch übermittelte 
Erklärungen. Gehen auf demselben Übermittlungsweg 
voneinander abweichende Erklärungen ein und ist nicht 
zweifelsfrei erkennbar, welche Erklärung zuletzt 
abgegeben wurde, werden die über diesen 
Übermittlungsweg zuletzt abgegebenen 
Briefwahlstimmen stets vorrangig vor Weisungen an die 
von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter 
behandelt, wobei Erklärungen des Aktionärs vorrangig 
vor denen eines Bevollmächtigten und diese wiederum 
vorrangig vor denen eines unterbevollmächtigten Dritten 
behandelt werden. 
 
*Aktionärsportal* 
 
Zur virtuellen Hauptversammlung angemeldete Aktionäre 
können über das Internet unter 
 
www.hella.com/hauptversammlung 
 
den von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertretern Vollmacht und Weisungen zur 
Ausübung ihres Stimmrechts erteilen sowie ihr 
Stimmrecht per Briefwahl und ihre Fragemöglichkeit 
ausüben. Zusätzlich wird während der virtuellen 
Hauptversammlung das Teilnehmerverzeichnis im 
Aktionärsportal zugänglich sein. 
 
Detailinformationen zum Aktionärsportal erhalten Sie 
nach fristgerechter Anmeldung zur virtuellen 
Hauptversammlung mit ihrer Stimmrechtskarte. Diese 
Informationen können auch auf der Internetseite der 
Gesellschaft unter 
 
www.hella.com/hauptversammlung 
 
abgerufen werden. 
 
*Widerspruch gegen einen Beschluss der virtuellen 
Hauptversammlung* 
 
Widerspruch zur Niederschrift des Notars gegen einen 
Beschluss der virtuellen Hauptversammlung gemäß § 
245 Nr. 1 AktG i.V.m. § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 und Abs. 
8 Satz 1 des Covid-19-Gesetzes kann von Aktionären oder 
Bevollmächtigten, die das Stimmrecht ausgeübt haben, 
von Beginn der virtuellen Hauptversammlung am 25. 
September 2020 bis zu deren Ende im Wege elektronischer 
Kommunikation über das Aktionärsportal unter 
 
www.hella.com/hauptversammlung 
 
erklärt werden. Die Zugangsdaten für den Zugang zum 
Aktionärsportal sind auf Ihrer Stimmrechtskarte 
aufgedruckt, die Sie nach fristgerechter Anmeldung zur 
virtuellen Hauptversammlung erhalten. 
 
*Hinweis zur Aktionärshotline* 
 
Bei Fragen zur virtuellen Hauptversammlung der HELLA 
GmbH & Co. KGaA können sich die Aktionäre und 
Kreditinstitute per E-Mail an 
 
inhaberaktien@linkmarketservices.de 
 
wenden. 
 
Zusätzlich steht Ihnen montags bis freitags zwischen 
9.00 Uhr und 17.00 Uhr (MESZ) - außer an 
Feiertagen - die Aktionärshotline unter der 
Telefonnummer *+49 (0) 89 210 27 222* zur Verfügung. 
Weitere Informationen erhalten Sie auch im Internet 
unter 
 
www.hella.com/hauptversammlung 
 
*Anzahl der Aktien und Stimmrechte* 
 
Die Gesamtzahl der Aktien im Zeitpunkt der Einberufung 
beträgt 111.111.112 Stück. Die Gesamtzahl der 
Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung beträgt 
111.111.112. 
 
*Internetseite der Gesellschaft, über die die 
Informationen gemäß § 124a AktG zugänglich sind* 
 
Die Einberufung der virtuellen Hauptversammlung mit den 
gesetzlich geforderten Angaben und Erläuterungen ist 
auch über die Internetseite 
 
www.hella.com/hauptversammlung 
 
zugänglich. Hier finden Sie zudem die weiteren 
Informationen gemäß § 124a AktG. 
 
Weiterhin wird während der virtuellen Hauptversammlung 
das Teilnehmerverzeichnis für angemeldete Aktionäre im 
Aktionärsportal unter 
 
www.hella.com/hauptversammlung 
 
zugänglich sein. 
 
*Information zum Datenschutz für Aktionäre* 
 
Seit dem 25. Mai 2018 gilt die 
EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Mit den 
nachfolgenden Hinweisen informieren wir Sie über die 
Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch die 
HELLA GmbH & Co. KGaA und die Ihnen nach dem 
Datenschutzrecht zustehenden Rechte. 
 
Die HELLA GmbH & Co. KGaA verarbeitet als 
verantwortliche Stelle personenbezogene Daten der 
Aktionäre (insbesondere Name, Anschrift, 
E-Mail-Adresse, Aktienanzahl, Besitzart der Aktien und 
Nummer der Anmeldebestätigung) sowie gegebenenfalls 
personenbezogene Daten der Aktionärsvertreter unter 
Berücksichtigung der EU-Datenschutz-Grundverordnung 
(DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), des 
Aktiengesetzes (AktG) sowie aller weiteren relevanten 
Rechtsvorschriften. Sofern Aktionäre oder 
Aktionärsvertreter mit der Gesellschaft in Kontakt 
treten, verarbeitet die Gesellschaft zudem diejenigen 
personenbezogenen Daten, die erforderlich sind, um 
etwaige Anliegen zu beantworten (etwa die vom Aktionär 
oder Aktionärsvertreter angegebenen Kontaktdaten, wie 
z.B. E-Mail-Adresse oder Telefonnummer). Gegebenenfalls 
verarbeitet die Gesellschaft auch personenbezogene 
Daten zu Anträgen, Fragen, Wahlvorschlägen und 
Verlangen der Aktionäre oder Aktionärsvertreter im 
Zusammenhang mit der virtuellen Hauptversammlung. 
Darüber hinaus können Datenverarbeitungen, die für die 

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August 14, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)

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