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(2)

DGAP-HV: STADA Arzneimittel Aktiengesellschaft: -3-

DJ DGAP-HV: STADA Arzneimittel Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 24.09.2020 in Bad Vilbel mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: STADA Arzneimittel Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der 
Einberufung zur Hauptversammlung 
STADA Arzneimittel Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 24.09.2020 in Bad Vilbel mit dem Ziel der europaweiten 
Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2020-08-17 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
Das am 28. März 2020 in Kraft getretene Gesetz über 
Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, 
Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur 
Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie 
(_C-19 AuswBekG_) eröffnet die Möglichkeit, 
Hauptversammlungen des Jahres 2020 ohne physische 
Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten 
abzuhalten (virtuelle Hauptversammlung). Angesichts der 
auf absehbare Zeit andauernden COVID-19-Pandemie, der 
vom Land Hessen insoweit beschlossenen Verhaltensregeln 
und des Ziels der Vermeidung von Gesundheitsrisiken für 
die Aktionäre, die internen und externen Mitarbeiter 
sowie die Organmitglieder der Gesellschaft hat der 
Vorstand der STADA Arzneimittel AG mit Zustimmung des 
Aufsichtsrats beschlossen, von der Möglichkeit der 
virtuellen Hauptversammlung Gebrauch zu machen. 
 
STADA Arzneimittel Aktiengesellschaft Bad Vilbel WKN 
725180 
ISIN DE0007251803 Einladung zur außerordentlichen 
Hauptversammlung 2020 
(virtuelle Hauptversammlung) Wir laden die Aktionäre 
unserer Gesellschaft zur außerordentlichen 
Hauptversammlung am 24. September 2020 um 10.00 Uhr 
(MESZ) ein. 
 
Die Versammlung findet ohne physische Präsenz der 
Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten in der 
Unternehmenszentrale der STADA Arzneimittel AG, 
Theodor-Heuss-Straße 52, 61118 Bad Vilbel, statt. 
Die gesamte Versammlung wird nach § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 
1 C-19 AuswBekG in Verbindung mit § 22 Abs. 4 der 
Satzung der Gesellschaft unter der Internetadresse 
 
www.stada.com/de/ao-hv2020 
 
für die ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre in 
Bild und Ton übertragen (vgl. die näheren Hinweise nach 
der Wiedergabe der Tagesordnung mit den 
Beschlussvorschlägen). 
 
Tagesordnung Einziger Tagesordnungspunkt ist: 
 
*Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien 
der übrigen Aktionäre der STADA Arzneimittel 
Aktiengesellschaft (Minderheitsaktionäre) auf die Nidda 
Healthcare GmbH (Hauptaktionärin) gegen Gewährung einer 
angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG* 
 
Gemäß § 327a AktG kann die Hauptversammlung einer 
Aktiengesellschaft auf Verlangen eines Aktionärs, dem 
Aktien der Gesellschaft in Höhe von 95% des 
Grundkapitals gehören (Hauptaktionär), die 
Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre 
(Minderheitsaktionäre) auf den Hauptaktionär gegen 
Gewährung einer angemessenen Barabfindung 
beschließen (Ausschluss von Minderheitsaktionären, 
sog. aktienrechtlicher Squeeze-Out). 
 
Das Grundkapital der STADA Arzneimittel AG beträgt 
gegenwärtig EUR 162.090.344,00 und ist eingeteilt in 
62.342.440 Stück Namensaktien ohne Nennbetrag mit einem 
rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 2,60 je 
Aktie. Die STADA Arzneimittel AG hält derzeit 84.273 
eigene Aktien. Die Nidda Healthcare GmbH mit Sitz in 
Bad Vilbel, eingetragen im Handelsregister des 
Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 109528, hält 
gegenwärtig 60.886.922 auf den Namen lautende 
Stückaktien der STADA Arzneimittel AG und damit rund 
97,8% des Grundkapitals der STADA Arzneimittel AG im 
Sinne des § 327a Abs. 2 AktG i.V.m. § 16 Abs. 2 AktG. 
Die Nidda Healthcare GmbH ist damit Hauptaktionärin im 
Sinne des § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG. 
 
Die Nidda Healthcare GmbH hat mit Schreiben vom 5. Juni 
2020 gegenüber dem Vorstand der STADA Arzneimittel AG 
förmlich im Sinne des § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG 
verlangt, alle Maßnahmen durchzuführen, damit die 
Hauptversammlung der STADA Arzneimittel AG die 
Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre 
auf die Nidda Healthcare GmbH gegen Gewährung einer 
angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG 
beschließt. 
 
Die Nidda Healthcare GmbH hat die Höhe der angemessenen 
Barabfindung, die den Minderheitsaktionären als 
Gegenleistung für die Übertragung ihrer Aktien auf 
die Nidda Healthcare GmbH zu zahlen ist, auf EUR 98,51 
je Aktie festgelegt. Mit Schreiben vom 7. August 2020 
hat die Nidda Healthcare GmbH ihr Verlangen vom 5. Juni 
2020 unter Angabe der von ihr festgelegten Höhe der 
Barabfindung an die STADA Arzneimittel AG 
konkretisiert. 
 
In einem schriftlichen Bericht mit Datum vom 10. August 
2020 an die Hauptversammlung hat die Nidda Healthcare 
GmbH die Voraussetzungen für die Übertragung der 
Aktien der Minderheitsaktionäre dargelegt und die 
Angemessenheit der von ihr festgesetzten Barabfindung 
erläutert und begründet (sog. 
Übertragungsbericht). Die Nidda Healthcare GmbH 
hat die angemessene Barabfindung auf Grundlage einer 
durch ValueTrust Financial Advisors SE, 
Theresienstraße 1, 80333 München, durchgeführten 
Unternehmensbewertung ermittelt und festgelegt. Die 
Angemessenheit der Barabfindung wurde zudem durch die 
ADKL AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Breite 
Straße 29-31, 40213 Düsseldorf, als 
sachverständiger Prüfer geprüft und als angemessen 
bestätigt. Die gerichtliche Bestellung der ADKL AG 
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erfolgte auf Antrag der 
Nidda Healthcare GmbH am 16. Juni 2020 durch 
gerichtlichen Beschluss der 5. Kammer für Handelssachen 
des Landgerichts Frankfurt am Main. 
 
Zudem hat die Nidda Healthcare GmbH dem Vorstand der 
STADA Arzneimittel AG eine Gewährleistungserklärung der 
Deutsche Bank AG, Taunusanlage 12, 60325 Frankfurt am 
Main, übermittelt, in der die Deutsche Bank AG die 
Gewährleistung für die Verpflichtung der Nidda 
Healthcare GmbH übernimmt, den Minderheitsaktionären 
nach Eintragung des Übertragungsbeschlusses im 
Handelsregister unverzüglich die festgelegte 
Barabfindung für die übertragenen Aktien der 
Gesellschaft zuzüglich etwaiger gesetzlicher Zinsen 
nach § 327b Abs. 2 AktG zu zahlen. 
 
Der Ausschluss der Minderheitsaktionäre erfolgt 
aufgrund des Beschlusses der Hauptversammlung und wird 
mit Eintragung des Beschlusses in das Handelsregister 
der STADA Arzneimittel AG wirksam. 
 
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher auf Verlangen 
der Nidda Healthcare GmbH vor, folgenden Beschluss zu 
fassen: 
 
'Die auf den Namen lautenden Stückaktien der übrigen 
Aktionäre der STADA Arzneimittel Aktiengesellschaft mit 
Sitz in Bad Vilbel (Minderheitsaktionäre) werden 
gemäß den §§ 327a ff. AktG gegen Gewährung einer 
von der Hauptaktionärin, der Nidda Healthcare GmbH mit 
Sitz in Bad Vilbel, eingetragen im Handelsregister des 
Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 109528, zu 
zahlenden Barabfindung in Höhe von EUR 98,51 je auf den 
Namen lautende Stückaktie der STADA Arzneimittel 
Aktiengesellschaft auf die Hauptaktionärin übertragen.' 
 
*** 
 
Die folgenden Unterlagen zu dem einzigen 
Tagesordnungspunkt werden den Aktionären ab der 
Einberufung der Hauptversammlung im Internet unter 
 
www.stada.com/de/ao-hv2020 
 
zugänglich gemacht: 
 
* der Entwurf des Übertragungsbeschlusses; 
* die Jahresabschlüsse der STADA Arzneimittel 
  AG, die Konzernabschlüsse sowie die 
  zusammengefassten Lageberichte des 
  STADA-Konzerns und der STADA Arzneimittel AG 
  für die letzten drei Geschäftsjahre 2019, 
  2018, 2017; 
* der Übertragungsbericht der Nidda 
  Healthcare GmbH gemäß § 327c Abs. 2 Satz 
  1 AktG vom 10. August 2020 samt Anlagen 
  (einschließlich des Bewertungsgutachtens 
  der ValueTrust Financial Advisors SE sowie der 
  Gewährleistungserklärung der Deutsche Bank 
  AG); 
* der Prüfungsbericht des gerichtlich bestellten 
  sachverständigen Prüfers ADKL AG 
  Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Breite 
  Straße 29-31, 40213 Düsseldorf, 
  gemäß § 327c Abs. 2 AktG vom 10. August 
  2020. 
 
Die vorgenannten Unterlagen werden zudem während der 
virtuellen Hauptversammlung der STADA Arzneimittel AG 
über das passwortgeschützte Online-Portal der 
Gesellschaft (_HV-Portal_) zugänglich sein. 
 
Internetseite der Gesellschaft und dort zugängliche 
Unterlagen und Informationen 
 
Diese Einladung zur Hauptversammlung, die der 
Hauptversammlung zugänglich zu machenden Unterlagen und 
weitere Informationen im Zusammenhang mit der 
Hauptversammlung sind ab Einberufung der 
Hauptversammlung über die Internetseite der 
Gesellschaft unter 
 
www.stada.com/de/ao-hv2020 
 
zugänglich. Etwaige bei der Gesellschaft eingehende und 
veröffentlichungspflichtige Gegenanträge, 
Wahlvorschläge und Ergänzungsverlangen von Aktionären 
werden ebenfalls über die oben genannte Internetseite 
zugänglich gemacht. Über die Internetseite ist 
auch das HV-Portal erreichbar, das für die 
ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre u.a. eine 
Ausübung des Stimmrechts vor und während der 
Hauptversammlung ermöglicht. Über das HV-Portal 
können die ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre 
die Hauptversammlung am 24. September 2020 ab 10.00 Uhr 
(MESZ) in voller Länge live in Bild und Ton verfolgen. 
Auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
 
www.stada.com/de/ao-hv2020 
 
werden nach der Hauptversammlung auch die 
Abstimmungsergebnisse veröffentlicht. 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

August 17, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)

DJ DGAP-HV: STADA Arzneimittel Aktiengesellschaft: -2-

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte 
 
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 
verfügt die Gesellschaft über ein Grundkapital von EUR 
162.090.344,00; es ist eingeteilt in 62.342.440 Stück 
Namensaktien ohne Nennbetrag mit einem rechnerischen 
Anteil am Grundkapital von EUR 2,60 je Aktie. Jede 
Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält im 
Zeitpunkt der Einberufung 84.273 eigene Aktien. Die 
Gesamtzahl der stimmberechtigten Aktien beläuft sich 
auf 62.258.167 Stück. 
 
Durchführung der Hauptversammlung als virtuelle 
Hauptversammlung ohne physische Präsenz 
der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten, 
Übertragung in Bild und Ton 
 
Mit Blick auf die fortdauernde COVID-19-Pandemie wird 
die außerordentliche Hauptversammlung am 24. 
September 2020 auf Grundlage des C-19 AuswBekG als 
virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der 
Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten mit der 
Möglichkeit zur Verfolgung der virtuellen 
Hauptversammlung und Stimmrechtsausübung im Wege der 
elektronischen Zuschaltung (_Zuschaltung_) 
durchgeführt. Eine Teilnahme im Sinne des § 118 Abs. 1 
Satz 2 AktG ist nicht vorgesehen. 
 
Die Aktionäre und ihre Bevollmächtigten (mit Ausnahme 
des Stimmrechtsvertreters der Gesellschaft) können 
daher nicht physisch an der Hauptversammlung 
teilnehmen. Sie können die gesamte Hauptversammlung 
jedoch per Bild- und Tonübertragung unter der 
Internetadresse 
 
www.stada.com/de/ao-hv2020 
 
über das HV-Portal verfolgen. Die individuellen 
Zugangsdaten zur Nutzung des unter der Internetadresse 
 
www.stada.com/de/ao-hv2020 
 
zugänglichen HV-Portals sowie weitere Informationen zur 
Rechtsausübung werden den Aktionären mit dem 
Einladungsschreiben zur Hauptversammlung übersandt. 
 
Passwortgeschütztes HV-Portal 
 
Unter der Internetadresse 
 
www.stada.com/de/ao-hv2020 
 
unterhält die Gesellschaft ein passwortgeschütztes 
HV-Portal. Über dieses können die 
ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre (und ggf. 
deren Bevollmächtigte) unter anderem die 
Hauptversammlung in Bild und Ton verfolgen, ihr 
Stimmrecht ausüben, Vollmachten erteilen, Fragen 
einreichen und Widerspruch zu Protokoll erklären. Um 
das HV-Portal nutzen zu können, müssen Sie sich mit den 
individuellen Zugangsdaten, die Sie mit dem 
Einladungsschreiben zur Hauptversammlung erhalten, 
einloggen. Die verschiedenen Möglichkeiten zur Ausübung 
Ihrer Rechte erscheinen dann in Form von Schaltflächen 
und Menüs auf der Benutzeroberfläche des HV-Portals. 
 
Weitere Einzelheiten zum HV-Portal und den Anmelde- und 
Nutzungsbedingungen erhalten die Aktionäre zusammen mit 
dem Einladungsschreiben zur Hauptversammlung bzw. im 
Internet unter 
 
www.stada.com/de/ao-hv2020 
 
Bitte beachten Sie auch die technischen Hinweise am 
Ende dieser Einladung. 
 
Voraussetzungen für die Zuschaltung zur Versammlung und 
die Ausübung der Aktionärsrechte, 
insbesondere des Stimmrechts 
 
Zur Zuschaltung zur Hauptversammlung und zur Ausübung 
der Aktionärsrechte, insbesondere des Stimmrechts, sind 
nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die am Tag der 
Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft 
eingetragen sind und sich bei der Gesellschaft so 
rechtzeitig angemeldet haben, dass der Gesellschaft die 
Anmeldung bis spätestens zum 17. September 2020, 24.00 
Uhr (MESZ), unter nachstehender Adresse 
 
STADA Arzneimittel AG 
c/o Link Market Services GmbH 
Landshuter Allee 10 
80637 München 
Deutschland 
Fax: +49 (0) 89 / 21027288 
 
zugegangen ist. 
 
Die Anmeldung kann bis spätestens 17. September 2020, 
24.00 Uhr (MESZ), auch auf elektronischem Weg unter 
Verwendung des von der Gesellschaft unter 
 
www.stada.com/de/ao-hv2020 
 
angebotenen HV-Portals oder per E-Mail an 
 
ao-hv2020@stada.de 
 
erfolgen (die auf vorstehend beschriebenen Wegen 
angemeldeten Aktionäre sind die _ordnungsgemäß 
angemeldeten Aktionäre_). Die individuellen 
Zugangsdaten zur Nutzung des HV-Portals werden den 
Aktionären mit dem Einladungsschreiben zur 
Hauptversammlung übersandt. 
 
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt nach § 67 Abs. 2 
Satz 1 AktG in der nach § 26j Abs. 4 EGAktG anwendbaren 
Fassung als Aktionär nur, wer als solcher im 
Aktienregister eingetragen ist. Für die Zuschaltung zur 
Hauptversammlung und Ausübung der Aktionärsrechte ist 
der Eintragungsstand des Aktienregisters am Tag der 
Hauptversammlung maßgeblich. Aus 
abwicklungstechnischen Gründen werden in der Zeit vom 
18. September 2020, 0.00 Uhr (MESZ), bis 
einschließlich 24. September 2020, 24.00 Uhr 
(MESZ), keine Umschreibungen im Aktienregister 
vorgenommen. Daher wird der für die Zuschaltung zur 
Hauptversammlung und Ausübung der Aktionärsrechte 
maßgebliche Eintragungsstand des Aktienregisters 
dem Eintragungsstand zum Anmeldeschluss am 17. 
September 2020, 24.00 Uhr (MESZ), entsprechen. 
Technischer Bestandsstichtag (sog. 'Technical Record 
Date') ist daher der Ablauf des 17. September 2020. Mit 
der Anmeldung zur Hauptversammlung werden die Aktien 
nicht blockiert; Aktionäre können deshalb über ihre 
Aktien auch nach erfolgter Anmeldung jederzeit frei 
verfügen. Erwerber von Aktien, deren 
Umschreibungsanträge nach dem 17. September 2020, 24.00 
Uhr (MESZ), gestellt werden, können daher 
Aktionärsrechte aus diesen Aktien nicht ausüben, es sei 
denn, sie lassen sich insoweit bevollmächtigen oder zur 
Rechtsausübung ermächtigen. In solchen Fällen bleiben 
Aktionärsrechte bis zur Umschreibung noch bei dem im 
Aktienregister eingetragenen Aktionär. 
 
Die Einberufung zur Hauptversammlung 
einschließlich der Tagesordnung sowie die 
Unterlagen zur Anmeldung bzw. Vollmachtserteilung wird 
die Gesellschaft allen Aktionären unaufgefordert 
übersenden, die spätestens zu Beginn des 14. Tages vor 
dem Tag der Hauptversammlung im Aktienregister der 
Gesellschaft eingetragen sind. 
 
Kreditinstitute, Stimmrechtsberater, 
Aktionärsvereinigungen sowie sonstige von § 135 AktG 
erfasste Intermediäre und gemäß § 135 AktG 
Gleichgestellte dürfen das Stimmrecht für Aktien, die 
ihnen nicht gehören, als deren Inhaber sie aber im 
Aktienregister eingetragen sind, nur aufgrund einer 
Ermächtigung des Aktionärs ausüben. Einzelheiten zu 
dieser Ermächtigung finden sich in § 135 AktG. 
 
Weitere Hinweise zum Anmeldeverfahren finden sich auf 
dem den Aktionären übersandten Einladungsschreiben zur 
Hauptversammlung. 
 
Ausübung des Stimmrechts durch (elektronische) 
Briefwahl 
 
Stimmberechtigte Aktionäre können ihre Stimmen im Wege 
elektronischer Kommunikation abgeben (Briefwahl). Auch 
hierzu ist eine fristgerechte Anmeldung erforderlich. 
 
Vor und während der Hauptversammlung steht Ihnen für 
die Ausübung des Stimmrechts im Wege der elektronischen 
Briefwahl das unter der Internetadresse 
 
www.stada.com/de/ao-hv2020 
 
erreichbare HV-Portal der Gesellschaft zur Verfügung. 
Die elektronische Briefwahl über das HV-Portal ist bis 
zum Beginn der Abstimmungen am Tag der Hauptversammlung 
möglich. Hierfür ist im HV-Portal die Schaltfläche 
'Briefwahl' vorgesehen. Über das HV-Portal können 
Sie auch während der Hauptversammlung bis zum Beginn 
der Abstimmung etwaige zuvor im Wege der elektronischen 
Briefwahl über das HV-Portal erfolgte Stimmabgaben 
ändern oder widerrufen. 
 
Erhält die Gesellschaft für ein und denselben 
Aktienbestand mehrere Stimmabgaben per Briefwahl, wird 
die zuletzt erteilte formgültige Stimmabgabe per 
Briefwahl als verbindlich erachtet. Bei nicht 
formgültig erteilten Stimmabgaben per Briefwahl ist die 
Stimmabgabe per Briefwahl ungültig. 
 
Weitere Hinweise zur Briefwahl sind auf dem den 
Aktionären übersandten Einladungsschreiben zur 
Hauptversammlung enthalten. 
 
Ausübung des Stimmrechts durch Vollmachts- und 
Weisungserteilung an den Stimmrechtsvertreter der 
Gesellschaft 
 
Als besonderen Service bieten wir unseren Aktionären 
an, sich durch den Stimmrechtsvertreter der 
Gesellschaft vertreten zu lassen. Dem 
Stimmrechtsvertreter müssen dazu Vollmacht sowie 
ausdrückliche und eindeutige Weisungen für die Ausübung 
des Stimmrechts zu jedem relevanten Tagesordnungspunkt 
erteilt werden. Vollmacht und Weisungen an den 
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft bedürfen der 
Textform. Soweit eine ausdrückliche und eindeutige 
Weisung fehlt, wird sich der Stimmrechtsvertreter für 
den jeweiligen Abstimmungsgegenstand der Stimme 
enthalten. Sollte zu einem Gegenstand der Tagesordnung 
eine Einzelabstimmung stattfinden, gilt eine hierzu 
erteilte Weisung für jeden einzelnen Unterpunkt. Der 
Stimmrechtsvertreter ist verpflichtet, 
weisungsgemäß abzustimmen. Aufträge zu 
Wortmeldungen, zum Stellen von Fragen, Anträgen oder 
Wahlvorschlägen, oder zur Erklärung von Widersprüchen 
gegen Hauptversammlungsbeschlüsse wird er nicht 
entgegennehmen. Auch zur Vollmachts- und 
Weisungserteilung an den von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreter ist eine fristgerechte Anmeldung 
erforderlich. 
 
Vollmacht und Stimmrechtsweisungen an den von der 
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter können 
unter Verwendung des hierfür auf dem mit dem 
Einladungsschreiben zur Hauptversammlung übersandten 
'Antwortbogen' vorgesehenen Vollmachts- und 
Weisungsformulars erteilt werden. Die Erteilung, 
Änderung sowie der Widerruf von Vollmacht und 
Weisungen an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft 
können insbesondere unter Verwendung des Vollmachts- 
und Weisungsformulars postalisch, per Telefax oder per 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

August 17, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)

E-Mail an die nachfolgende Adresse erfolgen und müssen 
dort, unbeschadet einer fristgerechten Anmeldung bis 
spätestens zum 17. September 2020, 24.00 Uhr (MESZ), 
bis einschließlich zum 23. September 2020, 24.00 
Uhr (MESZ), (Datum des Eingangs) zugehen: 
 
STADA Arzneimittel AG 
c/o Link Market Services GmbH 
Landshuter Allee 10 
80637 München 
Deutschland 
Fax: +49 (0) 89 / 21027288 
E-Mail: ao-hv2020@stada.de 
 
Vor und während der Hauptversammlung steht Ihnen für 
die Ausübung des Stimmrechts im Wege der Vollmachts- 
und Weisungserteilung an den Stimmrechtsvertreter der 
Gesellschaft auch das unter der Internetadresse 
 
www.stada.com/de/ao-hv2020 
 
erreichbare HV-Portal der Gesellschaft zur Verfügung. 
Die Bevollmächtigung über das HV-Portal ist bis zum 
Beginn der Abstimmungen am Tag der Hauptversammlung 
möglich. Hierfür ist im HV-Portal die Schaltfläche 
'Vollmacht und Weisungen' vorgesehen. Über das 
HV-Portal können Sie auch während der Hauptversammlung 
bis zum Beginn der Abstimmung etwaige zuvor erteilte 
Vollmacht und Weisungen ändern oder widerrufen. Dies 
gilt auch für postalisch, per Telefax oder per E-Mail 
erteilte Vollmacht und Weisungen. 
 
Erhält der Stimmrechtsvertreter für ein und denselben 
Aktienbestand mehrere Vollmachten und Weisungen oder 
erhält er diese auf verschiedenen 
Übermittlungswegen, wird die zuletzt erteilte 
formgültige Vollmacht mit den entsprechenden Weisungen 
als verbindlich erachtet. Wenn auf unterschiedlichen 
Übermittlungswegen voneinander abweichende 
Erklärungen eingehen und nicht erkennbar ist, welche 
zuletzt abgegeben wurde, werden diese in folgender 
Reihenfolge berücksichtigt: 1. per HV-Portal, 2. per 
E-Mail, 3. per Telefax und 4. in Papierform. Bei nicht 
formgültig erteilten Vollmachten wird der 
Stimmrechtsvertreter die Stimmen in der 
Hauptversammlung nicht vertreten. Soweit neben 
Vollmacht und Weisungen an den von der Gesellschaft 
benannten Stimmrechtsvertreter für ein und denselben 
Aktienbestand auch Briefwahlstimmen vorliegen, werden 
stets die Briefwahlstimmen als vorrangig angesehen; der 
Stimmrechtsvertreter wird insoweit von einer ihm 
erteilten Vollmacht keinen Gebrauch machen und die 
betreffenden Aktien nicht vertreten. 
 
Weitere Hinweise zur Vollmachts- und Weisungserteilung 
an den von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreter werden mit dem Einladungsschreiben 
zur Hauptversammlung versandt. 
 
Bevollmächtigung eines Dritten zur Ausübung des 
Stimmrechts und sonstiger Rechte 
 
Aktionäre können ihr Stimmrecht und sonstige Rechte in 
der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, 
z.B. ein Kreditinstitut, einen Stimmrechtsberater, eine 
Aktionärsvereinigung oder eine Person ihrer Wahl, 
ausüben lassen. Bevollmächtigte Dritte können das 
Stimmrecht ihrerseits durch Briefwahl oder Vollmacht 
und Weisung an den Stimmrechtsvertreter der 
Gesellschaft ausüben (siehe oben). Bevollmächtigt der 
Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft 
gemäß § 134 Abs. 3 Satz 2 AktG eine oder mehrere 
von ihnen zurückweisen. Auch im Fall einer 
Stimmrechtsvertretung ist eine fristgerechte Anmeldung 
erforderlich. 
 
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der 
Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der 
Gesellschaft bedürfen gemäß § 134 Abs. 3 Satz 3 
AktG der Textform, wenn keine Vollmacht nach § 135 AktG 
erteilt wird. 
 
Aktionäre können für die Vollmachtserteilung den ihnen 
mit dem Einladungsschreiben zur Hauptversammlung 
übersandten 'Antwortbogen' benutzen. Möglich ist aber 
auch, dass Aktionäre eine gesonderte Vollmacht 
ausstellen. Ein entsprechendes Vollmachtsformular steht 
auch im Internet unter 
 
www.stada.com/de/ao-hv2020 
 
zur Verfügung. 
 
Die Erteilung der Vollmacht kann gegenüber dem 
Bevollmächtigten oder gegenüber der Gesellschaft 
erfolgen. Unbeschadet eines anderweitigen, nach dem 
Gesetz zulässigen Wegs zur Übermittlung der 
Vollmacht bzw. des Nachweises über die Bestellung eines 
Bevollmächtigten an die Gesellschaft kann die Vollmacht 
bzw. der Nachweis elektronisch unter Nutzung des 
HV-Portals unter 
 
www.stada.com/de/ao-hv2020 
 
oder per E-Mail an 
 
ao-hv2020@stada.de 
 
übermittelt werden. Im HV-Portal ist hierfür die 
Schaltfläche 'Vollmacht an Dritte' vorgesehen. Auch der 
Widerruf einer bereits erteilten Vollmacht kann 
unbeschadet eines anderweitigen, nach dem Gesetz 
zulässigen Wegs zur Übermittlung, auf den 
vorgenannten Übermittlungswegen unmittelbar der 
Gesellschaft gegenüber erklärt werden. 
 
Erfolgt die Erteilung oder der Nachweis einer Vollmacht 
oder deren Widerruf durch eine Erklärung gegenüber der 
Gesellschaft auf einem anderen Übermittlungsweg 
als den vorgenannten Übermittlungswegen, so muss 
diese aus organisatorischen Gründen der Gesellschaft 
bis 23. September 2020, 24.00 Uhr (MESZ), (Datum des 
Eingangs) zugehen. Eine Übermittlung an die 
Gesellschaft per E-Mail oder über das HV-Portal ist 
auch bis zum Beginn der Abstimmungen am Tag der 
Hauptversammlung noch möglich. 
 
Die Zuschaltung des Bevollmächtigten über das HV-Portal 
setzt voraus, dass der Bevollmächtigte vom 
Vollmachtgeber die mit dem Einladungsschreiben zur 
Hauptversammlung versandten Zugangsdaten erhält. Auch 
in diesem Fall ist der Nachweis der Bevollmächtigung 
gegenüber der Gesellschaft erforderlich. Der Nachweis 
der Bevollmächtigung ist auf den oben beschriebenen 
Wegen an die Gesellschaft zu übermitteln. 
 
Bei der Bevollmächtigung zur Stimmrechtsausübung nach § 
135 AktG (Vollmachtserteilung an Kreditinstitute, 
Stimmrechtsberater, Aktionärsvereinigungen sowie 
sonstige von § 135 AktG erfasste Intermediäre und 
gemäß § 135 AktG Gleichgestellte) sind 
Besonderheiten zu beachten, die bei dem jeweils zu 
Bevollmächtigenden zu erfragen sind. Nach dem Gesetz 
muss die Vollmacht in diesen Fällen einem bestimmten 
Bevollmächtigten erteilt und von dem Bevollmächtigten 
nachprüfbar festgehalten werden. Die 
Vollmachtserklärung muss zudem vollständig sein und 
darf nur mit der Stimmrechtsausübung verbundene 
Erklärungen enthalten. Bitte stimmen Sie sich daher, 
wenn Sie eine Vollmacht nach § 135 AktG erteilen 
wollen, mit dem zu Bevollmächtigenden über die Form der 
Vollmacht ab. Ein Verstoß gegen die vorgenannten 
und bestimmte weitere in § 135 AktG genannte 
Erfordernisse für die Bevollmächtigung der in diesem 
Absatz Genannten beeinträchtigt allerdings gemäß § 
135 Abs. 7 AktG nicht die Wirksamkeit der Stimmabgabe. 
 
Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen, 
Stimmrechtsberatern sowie sonstige von § 135 AktG 
erfasste Intermediäre und gemäß § 135 AktG 
Gleichgestellte, die eine Mehrzahl von Aktionären 
vertreten, wird empfohlen, sich im Vorfeld der 
Hauptversammlung hinsichtlich der Ausübung des 
Stimmrechts unter der folgenden Adresse zu melden: 
 
STADA Arzneimittel AG 
c/o Link Market Services GmbH 
Landshuter Allee 10 
80637 München 
Deutschland 
Fax: +49 (0) 89 / 21027288 
E-Mail: ao-hv2020@stada.de 
 
Weitere Hinweise zur Vollmachtserteilung an Dritte sind 
auf dem den Aktionären übersandten Einladungsschreiben 
zur Hauptversammlung enthalten. 
 
Fragemöglichkeit der Aktionäre 
 
Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre haben die 
Möglichkeit, im Wege der elektronischen Kommunikation, 
Fragen zu stellen (vgl. § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 C-19 
AuswBekG). Etwaige Fragen sind bis spätestens zwei Tage 
vor der Hauptversammlung, d.h. bis zum Ablauf des 21. 
September 2020, 24.00 Uhr (MESZ), über das unter der 
Internetadresse 
 
www.stada.com/de/ao-hv2020 
 
zugängliche HV-Portal der Gesellschaft einzureichen. 
Hierfür ist im HV-Portal die Schaltfläche 'Frage 
einreichen' vorgesehen. Eine Einreichung von Fragen auf 
einem anderen Übermittlungsweg ist nicht möglich. 
 
Nach Ablauf der vorstehend genannten Frist können 
Fragen nicht mehr eingereicht werden. Es ist 
vorgesehen, die Fragensteller im Rahmen der 
Fragenbeantwortung grundsätzlich namentlich zu nennen. 
Bitte beachten Sie dazu noch die weitergehenden 
Erläuterungen zu den Aktionärsrechten und zum 
Datenschutz am Ende dieser Einladungsbekanntmachung. 
 
Erklärung von Widersprüchen zu Protokoll 
 
Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre, die ihr 
Stimmrecht im Wege der elektronischen Kommunikation 
(Briefwahl) oder über Vollmachtserteilung ausgeübt 
haben, können vom Beginn der Hauptversammlung bis zu 
deren Schließung durch den Versammlungsleiter über 
das unter der Internetadresse 
 
www.stada.com/de/ao-hv2020 
 
zugängliche HV-Portal der Gesellschaft auf 
elektronischem Wege Widerspruch gegen Beschlüsse der 
Hauptversammlung zu Protokoll des Notars gemäß § 1 
Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 C-19 AuswBekG i.V.m. § 245 Nr. 1 
AktG erklären. Hierfür ist im HV-Portal die 
Schaltfläche 'Widerspruch einlegen' vorgesehen. 
 
Rechte der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 
127, 131 Abs. 1 AktG 
i.V.m. § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 C-19 AuswBekG 
 
*Ergänzungsverlangen zur Tagesordnung nach § 122 Abs. 2 
AktG* 
 
Aktionäre, deren Anteil zusammen den zwanzigsten Teil 
des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag am 
Grundkapital von EUR 500.000,00 erreichen, können 
verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung 
gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen 
Gegenstand muss eine Begründung oder eine 
Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist 

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August 17, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)

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