SALZGITTER, 22. September (WNM/Bundesamt für Strahlenschutz/ Nicole Meßmer) - Beim Einsatz von UV-C-Desinfektionsgeräten zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-Cov-2 ist aus Sicht des Bundesamts für Strahlenschutz (BfS) Vorsicht geboten. Da UV-Strahlung Haut und Augen schädigen kann und nachgewiesenermaßen krebserregend ist, sollten UV-C-Desinfektionsgeräte grundsätzlich nur so angewandt werden, dass keine Menschen der Strahlung ausgesetzt sind. Dies gilt auch für Geräte, die kurzwelliges UV-C, auch ...Den vollständigen Artikel lesen ...