Die Behörde hat Mindestfaktoren im Zuge der ab Oktober 2021 geltenden neuen Redispatch-Regelung festgelegt. Neben dem Einspeisevorrang für die Erneuerbaren soll auch der Strom aus Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen grundsätzlich gegenüber konventioneller Erzeugung ohne Wärmekopplung bevorzugt werden.Ab Oktober 2021 wird das sogenannte "Redispatch 2.0" gelten. Bereits Anfang des Monats hatte die Bundesnetzagentur dafür erste Marktregeln erlassen. Am Montag nun veröffentlichte die Bonner Behörde eine weitere Regelung. Sie legte Mindestfaktoren fest. Diese geben vor, um wie viel besser die Abregelung ...Den vollständigen Artikel lesen ...