Das Bundesfinanzministerium könnte für einen begrenzten Zeitraum pandemiebedingt Retourenspenden und Warenspenden von der Umsatzsteuer befreien. Doch das ist nur eine Teillösung für das Retouren- und Ressourcenproblem vieler Händler. Die Diskussion insbesondere um das Spenden von Retouren wird schon seit einigen Jahren geführt - dabei haben Händler, wenn es um die nicht immer sinnvolle Vernichtung von Waren ging, stets angeführt, dass diese gar nicht unter Abschreibung, also ohne die Umsatzsteuer zu erheben, gespendet werden dürften. Jetzt plant Bundesfinanzminister Olaf Scholz offenbar, für einen begrenzten Zeitraum auf die...Den vollständigen Artikel lesen ...