Beschluss
DEAG Deutsche Entertainment Aktiengesellschaft, Berlin
Widerruf der Zulassung zum regulierten Markt (General Standard)
Auf Antrag der Gesellschaft wird die Zulassung der auf den Inhaber lautenden Stammaktien (ISIN: DE000A0Z23G6) gemäß § 39 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 BörsG i. V. m. § 46 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BörsO widerrufen. Der Widerruf wird mit Ablauf des 08.04.2021 wirksam.
Die sofortige Vollziehung des Widerrufbescheids wird angeordnet.
Mit dem Widerruf der Zulassung zum regulierten Markt (General Standard) erledigt sich auch die Zulassung zum Teilbereich des regulierten Marktes mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard).
Frankfurt am Main, 01.04.2021
Frankfurter Wertpapierbörse
Geschäftsführung
DEAG Deutsche Entertainment Aktiengesellschaft, Berlin
Widerruf der Zulassung zum regulierten Markt (General Standard)
Auf Antrag der Gesellschaft wird die Zulassung der auf den Inhaber lautenden Stammaktien (ISIN: DE000A0Z23G6) gemäß § 39 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 BörsG i. V. m. § 46 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BörsO widerrufen. Der Widerruf wird mit Ablauf des 08.04.2021 wirksam.
Die sofortige Vollziehung des Widerrufbescheids wird angeordnet.
Mit dem Widerruf der Zulassung zum regulierten Markt (General Standard) erledigt sich auch die Zulassung zum Teilbereich des regulierten Marktes mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard).
Frankfurt am Main, 01.04.2021
Frankfurter Wertpapierbörse
Geschäftsführung