Mit 1. Juli fällt die Freigrenze für Pakete unter 22 Euro. Dann muss für Sendungen aus Drittstaaten ab dem ersten Euro die Einfuhrumsatzsteuer entrichtet werden. Zollabgaben werden wie bisher ab einem Warenwert von 150 Euro fällig. Wie aus einer Aussendung des Finanzministeriums vom Sonntag hervorgeht, müssen bei fehlenden Wertangaben auf Sendungen Dokumente durch den Empfänger nachgereicht werden. ...Den vollständigen Artikel lesen ...