Drei Mitarbeiterinnen waren im August 2019 gekündigt worden, die Firma warf ihnen unangemessenes Verhalten vor. Das beeinspruchten die Frauen, die von der Gewerkschaft GPA vertreten wurden, und fochten die Kündigungen beim Arbeitsgericht Wien an: Sie sahen verbotene Motivkündigungen wegen der Gründung eines Betriebsrats. Nun hat das Oberlandesgericht Wien rechtskräftig entschieden. In der ersten Instanz ...Den vollständigen Artikel lesen ...