Zürich (awp) - Bei der Beteiligungsgesellschaft Spice Private Equity müssen die Grossaktionäre den übrigen Aktionären kein öffentliches Kaufgebot vorlegen. Auch dann nicht, wenn die Beteiligung von Antonio Carlos Augusto Ribeiro Bonchristiano und Fersen Lambranho im Rahmen eines geplanten Aktienrückkaufs die Schwelle von ...Den vollständigen Artikel lesen ...