Das Landgericht Karlsruhe erklärt Regelungen des Versorgers zu Preisangabe, Preisänderungen und Abrechnung für unwirksam. Auch darf EnBW keine Zusatzgebühren für Standzeiten verlangen, die über den Ladevorgang hinausgehen.Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hatte beim Landgericht Karlsruhe Klage gegen EnBW eingereicht, weil sie einige Bestimmungen des Versorgers in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zum Stromtanken an Ladesäulen für unzulässig hält. Nun haben die Richter den Verbraucherschützern Recht gegeben und EnBW untersagt, sechs Klauseln der AGB zu verwenden. Das Urteil (Aktenzeichen ...Den vollständigen Artikel lesen ...