Zürich (awp/sda) - Die Gebiete, die rund um den Flughafen Zürich nächtlichem Fluglärm ausgesetzt sind, werden in den Plänen nicht korrekt abgebildet: Das Bundesverwaltungsgericht heisst die Beschwerden von Gemeinden und Bürgerbewegungen teilweise gut und passt das Betriebsreglement an.Der sogenante Sachplan Infrastruktur ...Den vollständigen Artikel lesen ...