Die Veröffentlichung der Schlussanträge des Generalanwalts des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu "Thermofenster bei Software-Update für Dieselfahrzeuge" wird entgegen ersten Angaben nicht am Dienstag, sondern am Donnerstag erfolgen. Verschiedene Käufer von VW-Dieselfahrzeugen, bei denen die Abgasrückführung im Rahmen eines Software-Updates mit einem sog. Thermofenster ausgestattet wurde, verlangen ...Den vollständigen Artikel lesen ...