In Bezug auf die Vergütung führender Betriebsräte hätten die Angeklagten pflichtwidrig und vorsätzlich gehandelt, sagte Staatsanwältin Sonja Walther am Montag im Landgericht Braunschweig. Sämtliche Verteidiger der Führungskräfte - darunter die Ex-Konzernpersonalchefs Horst Neumann und Karlheinz Blessing - plädierten hingegen ...Den vollständigen Artikel lesen ...