Das Urteil des Oberlandesgerichts Linz, wonach der Manager seine Sorgfaltspflichten eingehalten habe, gilt. Der Oberste Gerichtshof (OGH) ließ keine Revision gegen diese Entscheidung zu, schreibt die "Presse" im Rechtspanorama (8 ObA 109/20t). Ende 2015 hatten Betrüger in Mails an eine Mitarbeiterin der Finanzbuchhaltung den Eindruck erweckt, der Vorstand hätte den Auftrag zur Überweisung von 54 Mio. ...Den vollständigen Artikel lesen ...