Anleger haben im Wirecard-Skandal nach Urteilen des Landgerichts Frankfurt keinen Schadenersatzanspruch gegen die Finanzaufsicht BaFin. Die vierte Zivilkammer des Gerichts wies nach Angaben vom Mittwoch die Klagen früherer Wirecard-Aktionäre in vier Verfahren ab. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.Die durch den Wirecard-Skandal geschädigten Anleger erlitten durch die Insolvenz Verluste und forderten von der BaFin Schadenersatz zwischen 3.000 und 60.000 Euro. Sie argumentierten, die Finanzaufsicht ...Den vollständigen Artikel lesen ...