Die Regulierungen im Megatrend "Nachhaltigkeit" schreiten voran - ein großer Pluspunkt für ESG-affine Investoren: Im Idealfall winkt die simultane Erfüllung von Sustainable Development Goals (SDG) und renditestarker, nachhaltiger Geldanlage.
Nachhaltigkeit wird flügge
Würde man für Nachhaltigkeit einen Produktlebenszyklus erstellen, könnte man trefflich streiten, ob sie sich noch in der Wachstums- oder bereits in der Reifephase befindet. Die wilden, unreglementierten Zeiten der Einführungsphase gehören der Vergangenheit an: Rahmenbedingungen sind gesetzt, (Investment-)Produkte etabliert - so hat sich beispielsweise die Gesamtzahl nachhaltiger Fonds auf mittlerweile knapp 6.000 erhöht. Doch längst nicht alle Produkte halten, was sie auf den ersten Blick versprechen. Spätestens im Januar 2023 werden mit Eintreten der Stufe zwei der sogenannten SFDR-Anforderungen viele Fondsgesellschaften Farbe bekennen müssen. Hinter der Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR) verbirgt sich eine EU-Verordnung, welche auf die Offenlegung nachhaltiger Finanzprodukte abzielt. Investmenthäuser, die Produkte mit ESG-Merkmalen offerieren, müssen diese als Artikel-8- oder Artikel-9-Produkte klassifizieren. Klingt kompliziert, ist es aber gar nicht: Artikel 8 kann man als "Pflicht" auffassen ("Fonds zur Förderung von Umwelt- und/oder sozialen Merkmalen"), Artikel 9 wäre die "Kür" ("Fonds mit nachhaltiger Zielsetzung") und ein Abgrenzungsmerkmal, mit dem echtes Commitment bewiesen werden kann.Den vollständigen Artikel lesen ...
Nachhaltigkeit wird flügge
Würde man für Nachhaltigkeit einen Produktlebenszyklus erstellen, könnte man trefflich streiten, ob sie sich noch in der Wachstums- oder bereits in der Reifephase befindet. Die wilden, unreglementierten Zeiten der Einführungsphase gehören der Vergangenheit an: Rahmenbedingungen sind gesetzt, (Investment-)Produkte etabliert - so hat sich beispielsweise die Gesamtzahl nachhaltiger Fonds auf mittlerweile knapp 6.000 erhöht. Doch längst nicht alle Produkte halten, was sie auf den ersten Blick versprechen. Spätestens im Januar 2023 werden mit Eintreten der Stufe zwei der sogenannten SFDR-Anforderungen viele Fondsgesellschaften Farbe bekennen müssen. Hinter der Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR) verbirgt sich eine EU-Verordnung, welche auf die Offenlegung nachhaltiger Finanzprodukte abzielt. Investmenthäuser, die Produkte mit ESG-Merkmalen offerieren, müssen diese als Artikel-8- oder Artikel-9-Produkte klassifizieren. Klingt kompliziert, ist es aber gar nicht: Artikel 8 kann man als "Pflicht" auffassen ("Fonds zur Förderung von Umwelt- und/oder sozialen Merkmalen"), Artikel 9 wäre die "Kür" ("Fonds mit nachhaltiger Zielsetzung") und ein Abgrenzungsmerkmal, mit dem echtes Commitment bewiesen werden kann.Den vollständigen Artikel lesen ...