Anzeige
Mehr »
Login
Donnerstag, 28.03.2024 Börsentäglich über 12.000 News von 687 internationalen Medien
Spezial am Donnerstag: Rallye II. - Neuer Anstoß, News und was die Börsencommunity jetzt nicht verpassen will…
Anzeige

Indizes

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Aktien

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Xetra-Orderbuch

Fonds

Kurs

%

Devisen

Kurs

%

Rohstoffe

Kurs

%

Themen

Kurs

%

Erweiterte Suche
Dow Jones News
532 Leser
Artikel bewerten:
(2)

Einladung zur 25. Generalversammlung der Aktionäre der Private Equity Holding AG

DJ Einladung zur 25. Generalversammlung der Aktionäre der Private Equity Holding AG

Private Equity Holding AG / Schlagwort(e): Generalversammlung Einladung zur 25. Generalversammlung der Aktionäre der Private Equity Holding AG 2022-05-10 / 07:00

-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Zug, 10. Mai 2022

Einladung zur 25. Generalversammlung der Aktionäre der Private Equity Holding AG

25. Generalversammlung der Private Equity Holding AG vom Donnerstag, 2. Juni 2022 um 14.00 Uhr am Hauptsitz der Private Equity Holding AG, Gotthardstrasse 28, 6302 Zug

An die Aktionärinnen und Aktionäre der Private Equity Holding AG, Zug

Zug, 10. Mai 2022

Einladung zur 25. Generalversammlung der Aktionäre der Private Equity Holding AG

Die gegenwärtige Lage erlaubt es leider erneut nicht, die Generalversammlung mit persönlicher Teilnahme der Aktionäre durchzuführen. Gestützt auf die Vorgaben der Covid-19 Verordnung 3 vom 19. Juni 2020 (Stand am 2. Mai 2022) und insbesondere Artikel 27 dieser Verordnung hat der Verwaltungsrat angeordnet, dass Aktionäre ihr Stimmrecht ausschliesslich durch die Erteilung einer schriftlichen oder elektronischen Vollmacht und entsprechender Stimminstruktion an den unabhängigen Stimmrechtsvertreter ausüben können. Dies ist möglich mit dem beigelegten Antwortschein oder elektronisch über die von der ShareCommService AG entwickelte Online-Plattform. Der Verwaltungsrat möchte darauf hinweisen, dass am Ort der Generalversammlung keine für

Aktionäre offenstehende Veranstaltung stattfinden wird.

Traktanden und Anträge des Verwaltungsrates

1. Genehmigung des Geschäftsberichtes, der Jahresrechnung nach IFRS und der statutarischen Jahresrechnung 2021/2022; Kenntnisnahme der Berichte der Revisions stelle Der Verwaltungsrat beantragt, den Geschäftsbericht, die Jahresrechnung nach IFRS und die statutarische Jahresrechnung für das Geschäftsjahr 2021/2022, nach Kenntnisnahme der Berichte der Revisionsstelle, zu genehmigen.

2. Entlastung der Organe Der Verwaltungsrat beantragt, den verantwortlichen Organen für die Tätigkeit im Geschäfts- jahr 2021/2022 Entlastung zu erteilen.

3. Wahlen

3.1. Verwaltungsrat Die Amtsdauer der Verwaltungsräte läuft mit dieser Generalversammlung ab.

Der Verwaltungsrat beantragt, Dr. Hans Baumgartner, Martin Eberhard, Dr. Petra Salesny und Fidelis Götz für eine weitere Amtsdauer von einem Jahr (bis zum Abschluss der ordentlichen Generalversammlung 2023) in den Verwaltungsrat der Gesellschaft zu wählen:

3.1.1. Wiederwahl von Dr. Hans Baumgartner in den Verwaltungsrat und als Verwaltungs- ratspräsident

3.1.2. Wiederwahl von Martin Eberhard in den Verwaltungsrat

3.1.3. Wiederwahl von Dr. Petra Salesny in den Verwaltungsrat

3.1.4. Wiederwahl von Fidelis Götz in den Verwaltungsrat

3.2. Vergütungsausschuss Der Verwaltungsrat beantragt, folgende Verwaltungsräte für die Dauer von einem Jahr (bis zum Abschluss der ordentlichen Generalversammlung 2023) in den Vergütungsausschuss der Gesellschaft zu wählen:

3.2.1. Wiederwahl von Martin Eberhard in den Vergütungsausschuss

3.2.2. Wiederwahl von Dr. Petra Salesny in den Vergütungsausschuss

3.2.3. Wiederwahl von Fidelis Götz in den Vergütungsausschuss

3.3. Unabhängiger Stimmrechtsvertreter Der Verwaltungsrat beantragt, KBT Treuhand AG, Zürich, für die Dauer von einem Jahr (bis zum Abschluss der ordentlichen Generalversammlung 2023) als unabhängige Stimm- rechtsvertreterin wiederzuwählen.

3.4. Revisionsstelle Der Verwaltungsrat beantragt, die KPMG AG, Zürich, als Revisionsstelle für eine weitere Amtsdauer von einem Jahr (bis zum Abschluss der ordentlichen Generalversammlung 2023) wiederzuwählen.

4. Verwendung des Bilanzgewinns und Dividendenausschüttung Der Verwaltungsrat beantragt, eine Ausschüttung von CHF 2.00 je Namenaktie vorzu- nehmen, je hälftig als ordentliche Dividende aus freiwilligen Gewinnreserven und den Kapitaleinlagereserven. Die Gesellschaft verzichtet auf eine Ausschüttung für die im Zeit- punkt der Ausschüttung gehaltenen eigenen Aktien.

Bei Gutheissung dieses Antrages wird die Bruttodividende von CHF 2.00 je Namenaktie zu 50% als ordentliche Dividende aus freiwilligen Gewinnreserven unter Abzug von 35% eidgenössischer Verrechnungssteuer ausbezahlt. Die anderen 50% der Bruttodividende werden aus Kapitaleinlagereserven ausbezahlt und sind steuerprivilegiert, da die Kapital- einlagereserven ohne Abzug der eidgenössischen Verrechnungssteuer und ohne Einkom- menssteuerfolgen für in der Schweiz ansässige natürliche Personen, welche Aktien in ihrem Privatvermögen halten, ausgeschüttet werden können.

Der Verwaltungsrat beantragt die nachfolgende Verwendung des Bilanzgewinns. Die Revi- sionsstelle hat den Antrag des Verwaltungsrats über die Verwendung des Bilanzgewinns geprüft und Konformität mit dem schweizerischen Gesetz und den Statuten bestätigt.

CHF 1,000 
Jahresgewinn                           35,518 
Freiwillige Gewinnreserven                    93,993 
Bilanzgewinn                           129,511 
Zuweisung aus den gesetzlichen Reserven (Kapitaleinlagereserven)  2,525 
in freiwillige Gewinnreserven^1 
Dividendenausschüttung^2                     -5,050 
- Davon 50% aus Kapitaleinlagereserven und 
50% aus freiwilligen Gewinnreserven 
Vortrag auf neue Rechnung^2                   126,986 

1 Aus steuerlichen Gründen ist für die Ausschüttung aus Kapitaleinlagereserven eine vorgängige Umklassierung in freie Reserven notwendig. 2 Berechnet für 2,750,000 Namenaktien abzüglich 225,396 von der Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien per 31. März 2022. Die Anzahl der ausschüttungsberechtigten Namenaktien kann sich durch Transaktionen in eigenen Aktien bis zum Datum der Dividendenausschüttung verändern.

Bei Annahme des Antrages des Verwaltungsrates erfolgt die Ausschüttung am 10. Juni 2022. Der letzte Handelstag, der zum Erhalt der Ausschüttung berechtigt, ist der 9. Juni 2022. Ab dem 8. Juni 2022 werden die Aktien ex-Dividende gehandelt.

5. Kapitalherabsetzung durch Vernichtung von Namenaktien

Der Verwaltungsrat beantragt:

- 200,000 Namenaktien mit einem Nominalwert von je CHF 6.00, die vor dem 31. März 2022 im Rahmen des Erwerbs von eigenen Aktien erworben wurden, definitiv zu vernichten unter entsprechender Reduktion des Nominalkapitals um total CHF 1,200,000 und der im Zusammenhang mit dem Erwerb dieser Aktien gebildeten Reserve für eigene Aktien. Für diese Aktien wurde die Reserve für eigene Aktien zulasten der Reserve aus Kapitaleinlagen gebildet;

- aufgrund des gemäss Art. 732 Abs. 2 OR erstellten besonderen Revisionsberichtes der KPMG AG festzustellen, dass die Forderungen der Gläubiger nach der Aktienkapitalreduktion vollständig gedeckt sind; und

- Art. 3 der Statuten wie folgt zu ändern:

Bisherige Fassung                      Beantragte neue Fassung 
Art. 3: Aktienkapital                    Art. 3: Aktienkapital 
Das Aktienkapital der Gesellschaft beträgt CHF 16,500,000  Das Aktienkapital der Gesellschaft beträgt CHF 15,300,000 
und ist eingeteilt in 2,750,000 Namenaktien mit einem    und ist eingeteilt in 2,550,000 Namenaktien mit einem 
Nennwert von je CHF 6.00. Sämtliche Aktien sind voll    Nennwert von je CHF 6.00. Sämtliche Aktien sind voll 
einbezahlt.                         einbezahlt. 

6. Vergütung des Verwaltungsrates Der Verwaltungsrat beantragt einen maximalen Gesamtbetrag von CHF 200,000 (Vorjahr CHF 200,000) als Vergütung für die Mitglieder des Verwaltungsrates für die Amtsdauer bis zur nächsten ordentlichen Generalversammlung. Dr. Petra Salesny verzichtet bei einer Wiederwahl in den Verwaltungsrat auf eine Vergütung für die von ihr erbrachten Leistungen als Verwaltungsrätin.

7. Vergütung des Delegierten des Verwaltungsrates Der Verwaltungsrat beantragt einen maximalen Gesamtbetrag von CHF 100,000 als zusätzliche Vergütung für den für die Geschäftsleitung verantwortlichen Delegierten des Verwaltungsrates für die Amtsdauer bis zur nächsten ordentlichen Generalversammlung.

8. Diverses

Unterlagen Der Geschäftsbericht 2021/2022 mit Jahresbericht, Jahresrechnung nach IFRS und statu- tarischer Jahresrechnung sowie Vergütungsbericht und die Berichte der Revisionsstelle sowie der Prüfbericht der KPMG AG im Zusammenhang mit der unter Traktandum 5 beantragten Kapitalherabsetzung (Art. 732 OR), liegen am Sitz der Gesellschaft, Gotthardstrasse 28, 6302 Zug, ab dem 10. Mai 2022, Montag bis Freitag, zur Einsicht auf und können dort bezogen werden. Der Geschäftsbericht ist ausserdem auf der Webseite der Gesellschaft (www.peh.ch) elektronisch verfügbar. Die Druckversion kann unter info@peh.ch oder telefonisch unter +41 41 726 79 80 bezogen werden.

Stimmberechtigung Aktionäre, welche beim Versand der Einladung im Aktienregister der Private Equity Holding AG mit Stimmrecht eingetragen sind, werden zur Stimmrechtsabgabe betreffend die ordentliche Generalversammlung gemäss der in dieser Einladung festgehaltenen Modalitäten eingeladen. Nach Versand der Einladung werden bis zum Tage nach der Generalversammlung keine neuen Eintragungen im Aktienregister vorgenommen (Art. 6 Abs. 2 der Statuten). Auf jede Aktie entfällt eine Stimme. Aktionäre, welche ihre Aktien vor der Generalversammlung veräussert haben, sind nicht mehr stimmberechtigt.

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 10, 2022 01:01 ET (05:01 GMT)

Großer Dividenden-Report 2024 von Dr. Dennis Riedl
Der kostenlose Dividenden-Report zeigt ganz genau, wo Sie in diesem Jahr zuschlagen können. Das sind die Favoriten von Börsenprofi Dr. Dennis Riedl
Jetzt hier klicken
© 2022 Dow Jones News
Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.