Eine Vielzahl von Anlagezielen verfolgen Privatanleger ebenso wie professionelle Anleger. In anderen Ausrichtungen unterscheiden sich die Gruppen. Am Markt gibt es für beide Anlegertypen eigene Angebote: den Spezial-AIF und den Publikums-AIF.
Die Differenzierung des Gesetzgebers zwischen professionellen und semi-professionellen Anlegern einerseits und Privatanlegern andererseits darf nicht so verstanden werden, dass die einen die Profis sind und die anderen die Amateure. Hintergrund dieser Unterscheidung ist vielmehr, dass der Gesetzgeber davon ausgeht, dass der "durchschnittlich verständige Privatanleger" einen höheren Schutz genießen soll als derjenige, der tagtäglich beruflich an den Finanzmärkten aktiv ist. Hinzu kommt, dass der typisch professionelle Anleger eine Institution (juristische Person) ist, der Privat- oder Kleinanleger hingegen eine natürliche Person. Die Schutzbedürftigkeit dieser führt zu erhöhten Anforderungen an die Produktausgestaltung - wie zum Beispiel Risikostreuung und BaFin-Genehmigung der Anlagebedingungen -, macht das Produkt aber etwas weniger flexibel und weniger individuell. Privatanleger, die sich nicht mit einem Produkt "von der Stange" zufriedengeben wollen, können unter bestimmten Voraussetzungen als semi-professionelle oder gar professionelle Anleger eingestuft werden.Den vollständigen Artikel lesen ...
Die Differenzierung des Gesetzgebers zwischen professionellen und semi-professionellen Anlegern einerseits und Privatanlegern andererseits darf nicht so verstanden werden, dass die einen die Profis sind und die anderen die Amateure. Hintergrund dieser Unterscheidung ist vielmehr, dass der Gesetzgeber davon ausgeht, dass der "durchschnittlich verständige Privatanleger" einen höheren Schutz genießen soll als derjenige, der tagtäglich beruflich an den Finanzmärkten aktiv ist. Hinzu kommt, dass der typisch professionelle Anleger eine Institution (juristische Person) ist, der Privat- oder Kleinanleger hingegen eine natürliche Person. Die Schutzbedürftigkeit dieser führt zu erhöhten Anforderungen an die Produktausgestaltung - wie zum Beispiel Risikostreuung und BaFin-Genehmigung der Anlagebedingungen -, macht das Produkt aber etwas weniger flexibel und weniger individuell. Privatanleger, die sich nicht mit einem Produkt "von der Stange" zufriedengeben wollen, können unter bestimmten Voraussetzungen als semi-professionelle oder gar professionelle Anleger eingestuft werden.Den vollständigen Artikel lesen ...