Bad Marienberg (www.anleihencheck.de) - Der Oberste Gerichtshof hat in einem heute zugestellten Zwischenurteil entschieden, dass der zwischen der Stadt Linz und BAWAG P.S.K. geschlossene Swap Vertrag unwirksam ist, so die BAWAG Group AG (ISIN AT0000BAWAG2/ WKN A2DYJN) in einer aktuellen Pressemitteilung. Näheres entnehmen Sie bitte dem Wortlaut der folgenden Pressemitteilung: ...Den vollständigen Artikel lesen ...