Die SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. hat fristgerecht mehrere Gegenanträge zur Hauptversammlung der ADLER Real Estate AG ("Adler") am 31. August 2022 gestellt. Neben den Gegenanträgen, Vorstand und Aufsichtsrat die Entlastung für das Geschäftsjahr 2021 zu verweigern, beantragte die SdK auch die Durchführung einer Sonderprüfung zu Vorgängen im Geschäftsjahr 2021 gem. § 142 Abs. 1 Satz ...Den vollständigen Artikel lesen ...