Wenn Miterben über die Aufteilung eines Nachlasses streiten und dabei Rechtsanwälte einschalten müssen, entstehen erhebliche Kosten. Der Bundesfinanzhof hat nun klargestellt, unter welchen Voraussetzungen solche Aufwendungen bei der Erbschaftsteuer als Nachlassverbindlichkeiten berücksichtigt werden können. Den vollständigen Artikel lesen ...
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