Die Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am Freitag Leerverkäufe
der Aktien von elf Unternehmen Finanzbranche vorübergehend
untersagt. Das Verbot gelte vom 20.09.2008, 00:00 Uhr, bis zum
31.12.2008, 24:00 Uhr, werde jedoch laufend überprüft, teilte die
BaFin am Freitagabend in Bonn. Betroffen von dem Verbot sind Papiere
von Aareal Bank
Die BaFin begründete diesen Schritt mit den jüngsten Entwicklungen an den weltweiten Kapitalmärkten. "In der derzeitigen Marktsituation kann Shortselling Finanzunternehmen in den Untergang treiben, sagte BaFin-Präsident Jochen Sanio. Dieser Gefahr müsse man konsequent entgegentreten, darin seien sich die Wertpapieraufseher der wichtigsten Märkte einig.
Rechtsgrundlage ihrer Entscheidung sei Paragraph 4 Abs.1 Wertpapierhandelsgesetz. Danach habe die Aufsicht Missständen entgegenzuwirken, die erhebliche Nachteile für den Finanzmarkt bewirken könnten. Die BaFin könne "Anordnungen treffen, die geeignet und erforderlich sind, diese Missstände zu beseitigen oder zu verhindern."/he
ISIN DE0005408116 DE0008404005 DE0008400029 DE0008032004 DE0005140008
AXC0183 2008-09-19/22:46