IMMOFINANZ AG: Gewinnverteilungsbeschluss vom 23.09.2008 nichtig
IMMOFINANZ AG / Sonstiges
01.12.2009
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Ad hoc Meldung IMMOFINANZ AG - Entscheidung des Handelsgerichts Wien - Gewinnverteilungsbeschluss vom 23.09.2008 wurde für nichtig erklärt
Der IMMOFINANZ AG wurde heute die Entscheidung des Handelsgerichts Wien im vom Vorstand gegen die Gesellschaft angestrengten Verfahren über die Anfechtung des Gewinnverwendungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 23.9.2008 zugestellt. Das Gericht hat der Klage des Vorstands stattgegeben und den Beschluss der Hauptversammlung vom 23.09.2008 über die Ausschüttung einer Dividende für das Geschäftsjahr 2007/08 für nichtig erklärt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Das Gericht ist dem Vorbringen des Vorstands gefolgt. Der berichtigte Jahresabschluss der IMMOFINANZ AG zum 30.04.2008 weist einen Bilanzverlust aus. Es besteht daher kein ausschüttbares Ergebnis für das Geschäftsjahr 2007/08.
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01.12.2009 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP. Medienarchiv unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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AXC0258 2009-12-01/20:16
