Anzeige
Mehr »
Login
Freitag, 19.04.2024 Börsentäglich über 12.000 News von 689 internationalen Medien
Goldaktie: Eine Erfolgsgeschichte, die seinesgleichen sucht, startet gerade richtig durch!
Anzeige

Indizes

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Aktien

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Xetra-Orderbuch

Fonds

Kurs

%

Devisen

Kurs

%

Rohstoffe

Kurs

%

Themen

Kurs

%

Erweiterte Suche
Dow Jones News
5.616 Leser
Artikel bewerten:
(3)

SPONSORs / Rechtsstreit: Klage gegen Oliver Bierhoff

DJ SPONSORs / Rechtsstreit: Klage gegen Oliver Bierhoff

Die Kölner Beratungsagentur Sportsfirst hat den DFB-Manager Oliver Bierhoff 
verklagt. Hintergrund sind offene Provisionszahlungen für einen 
millionenschweren Werbevertrag des Teammanagers der deutschen 
Nationalmannschaft. Bei näherer Betrachtung offenbaren sich einige pikante 
Details. 
 
Als ob Oliver Bierhoff aktuell nicht genug Vertrags-Ärger hätte. Erst 
scheitern seine Verhandlungen mit dem Deutschen Fußball-Bundes (DFB). Nun 
steht ihm weiterer Ärger ins Haus und wieder geht es dabei um viel Geld. 
Nach SPONSORs-Informationen hat die Kölner Agentur Sportsfirst Bierhoff und 
dessen Agentur Projekt B im Zusammenhang mit einem Werbevertrag auf 
Provisionszahlung in Höhe von rund 200 000 Euro verklagt. Das Landgericht 
München II beschäftigt sich aktuell mit dem privaten, millionenschweren 
Werbevertrag zwischen dem DFB-Teammanager und der Postbank. Gage pro Jahr: 
mehr als 1,2 Millionen Euro. 
 
Das Landgericht München II bestätigt den Eingang der Klage, will zu Details 
allerdings keine Stellung nehmen. Sportfirst ist der Meinung, dass ihr die 
Summe von 200 000 Euro für die Vermittlungstätigkeit beim Zustandekommen des 
Testimonial-Vertrages zusteht. Die Gegenseite weißt die Vorwürfe auf 
Nachfrage zurück: ,,Wir sind der Auffassung, das weder Projekt B, noch Oliver 
Bierhoff zu einer Provisionszahlung an Sportfirst verpflichtet ist", erklärt 
Marc Kosicke, Geschäftsführer von Projekt B, gegenüber SPONSORs. Wenn 
überhaupt sei die Postbank für eine Provisionszahlung zuständig, so Kosicke 
weiter. 
 
Provision von zehn Prozent? 
 
Die Klage von Sportsfirst stützt sich offenbar auf eine Vereinbarung, die 
der Agentur Provisionen in Höhe von zehn Prozent bei verschiedenen 
gemeinsamen Projekten mit Projekt B garantieren soll. Hierzu zählt nach 
Auffassung von Sportsfirst auch der Testimonial-Vertrag von Oliver Bierhoff 
mit der Postbank, der 2008 nach einjähriger Laufzeit noch einmal bis Mitte 
2010 verlängert wurde. Der Streit dürfte allerdings auch Folge eines 
bestehenden Geflechts zwischen Postbank, Sportsfirst, Bierhoff und Projekt B 
sein, bei dem nicht eindeutig klar ist, wer Auftraggeber, Auftragnehmer, 
Vermittler, Kunde und/oder Kooperationspartner ist. 
 
Klar ist: Sportsfirst erhielt im Sommer 2007 von ihrem Kunden Postbank den 
Auftrag, DFB-Teammanager Oliver Bierhoff als Testimonial zu verpflichten. 
Das Finanzinstitut, das von der Kölner Agentur auch in Sponsoringfragen 
beraten wird, war zu diesem Zeitpunkt Premium-Partner des DFB. Der 
Werbevertrag mit Oliver Bierhoff bedeutete für die Bank eine sinnvolle 
Erweiterung des DFB-Engagements. Sportsfirst winkte ein lukratives Mandat, 
hatte sie doch schon in der Vergangenheit einigen Fußball-Größen zu 
willkommenen Zusatzeinnahmen verholfen und daran partizipiert. Die Liste 
reicht von Rudi Völler über Reiner Calmund bis Franz Beckenbauer. 
 
Die Parteien wurden sich schnell handelseinig und Bierhoff beerbte Franz 
Beckenbauer als Postbank-Testimonial. Beteiligt am Vertragsschluss waren 
neben Sportsfirst, der Postbank und Bierhoff auch dessen Agentur Projekt B. 
Gemeinsam mit dem Ex-Nike-Sportmanager Marc Kosicke hatte Bierhoff die Firma 
mit Sitz in Starnberg bei München zum 1. März 2007 gegründet. Der 
Schwerpunkt ihrer Arbeit sollte zunächst in der Vermarktung der Person 
Bierhoff liegen. 
 
Eine Rolle in der Geschichte spielt offenbar auch das freundschaftliche 
Verhältnis von Sportsfirst-Geschäftsführer Toni Schumacher und Marc Kosicke. 
Der jetzige Geschäftsführer von Projekt B kennt Schumacher noch aus der 
gemeinsamen Zeit bei Nike. Der Ex-Nationaltorwart wollte sich auf Nachfrage, 
angesichts eines schwebenden Verfahrens, weder zu genannten Details, noch zu 
den gesamten Vorgängen äußern. Das Vertrauensverhältnis dürfte allerdings 
empfindliche Risse erhalten haben. 
 
Postbank vs. Commerzbank 
 
Der Rechtsstreit hat indes noch eine weitere Facette, die auch den DFB 
berührt. Als Bierhoff im Sommer 2007 bei der Postbank seinen 
Testimonial-Vertrag unterschrieb, war das Bonner Finanzinstitut wie bereits 
erwähnt noch Premium-Partner des Verbandes. Bei Bierhoffs 
Werbevertragsverlängerung mit der Postbank im Sommer 2008 wechselte der DFB 
allerdings gerade zur Commerzbank. DFB-Generalsekretär Wolfgang Niersbach 
hatte seinerzeit den Deal zusammen mit Klaus-Peter Müller, 
Aufsichtsratsmitglied der Commerzbank, eingefädelt. 
 
Sollte Bierhoff im Wissen eines existierenden Vertrages mit der Commerzbank 
bei der Postbank unterschrieben haben, hätte sich ein führender 
DFB-Angestellter dem Konkurrenten eines Hauptsponsor verpflichtet. Eine 
Überschneidung, die dem ohnehin angespannten Verhältnis zwischen Wolfgang 
Niersbach und Oliver Bierhoff nicht unbedingt zuträglich sein dürfte. 
 
Der Postbank war zuletzt an einer außergerichtlichen Einigung der 
Angelegenheit gelegen - wohl auch im Wissen um vermeidbare Schlagzeilen. Die 
Bemühungen waren offenbar erfolglos. Das Landgericht München II darf sich in 
der Folge mit einem nicht ganz alltäglichen Fall beschäftigen. 
 
Dies ist eine Mitteilung von SPONSORs online. Für den Inhalt ist 
ausschließlich SPONSORs - Fachmedium für Sportbusiness verantwortlich. 
 
Kontakt: 
 
Florian Oediger 
Redakteur 
 
SPONSORs Verlags GmbH 
Donnerstraße 10-20 
22763 Hamburg 
Germany 
Tel. +49 (0) 40 / 41 33 00 8-23 
Fax +49 (0) 40 / 41 33 00 8-19 
 
E-Mail: oediger@sponsors.de 
Web: www.sponsors.de 
 
 

(END) Dow Jones Newswires

March 02, 2010 16:55 ET (21:55 GMT)

Großer Insider-Report 2024 von Dr. Dennis Riedl
Wenn Insider handeln, sollten Sie aufmerksam werden. In diesem kostenlosen Report erfahren Sie, welche Aktien Sie im Moment im Blick behalten und von welchen Sie lieber die Finger lassen sollten.
Hier klicken
© 2010 Dow Jones News
Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.