Frankfurt (ots) -
- Unternehmen werden bei Finanzierung der Familienpflegezeit durch zinslose Darlehen unterstützt - Refinanzierung übernimmt KfW - Start: 1. Januar 2012 - Berufstätigen wird die Pflege ihrer Angehörigen erleichtert
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und die KfW Bankengruppe haben am 29.12.2011 in Berlin die vertragliche Vereinbarung zur Refinanzierung des Familienpflegezeitkredites geschlossen. Damit wird ein weiterer großer Schritt in Richtung Vereinbarkeit von Beruf und Familie getan. Durch die Aufnahme eines zinslosen Familienpflegezeitkredites können Unternehmen ihren Arbeitnehmern die Möglichkeit eröffnen, sich für die pflegebedürftigen Angehörigen Zeit zu nehmen, ohne ihre finanzielle Grundlage zu gefährden.
"Die Familienpflegezeit schafft die Voraussetzungen dafür, dass Menschen endlich die Chance bekommen, ihren Beruf und die Pflege eines Angehörigen besser miteinander zu vereinbaren", sagte Bundesfamilienministerin Kristina Schröder. "Mit der Familienpflegezeit gehen wir auf die Bedürfnisse der Menschen ein, denn wir wissen, dass kranke und ältere Menschen so lange wie möglich zuhause bei der Familie bleiben wollen. Und wir wissen, dass viele Menschen ihre Angehörigen gerne zuhause pflegen möchten."
Dr. Axel Nawrath, Mitglied des Vorstands der KfW Bankengruppe: "Die Unterstützung aller Gesellschaftsgruppen bei der erfolgreichen und nachhaltigen Bewältigung der gesellschaftlichen Anforderungen der Zukunft - das ist zentrale Förderaufgabe der KfW. Und der demographische Wandel ist eine der größten bevorstehenden Herausforderungen. Wir freuen uns, mit unserer Refinanzierung vielen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern diese neue Maßnahme zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu ermöglichen. Natürlich wird die KfW auch ihren eigenen Mitarbeitern anbieten, Familienpflegezeit in Anspruch zu nehmen."
Bereits heute werden mehr als 1,6 Millionen Menschen durch Angehörige und ambulante Dienste zu Hause versorgt. Viele möchten die Pflege der eigenen Angehörigen nicht vollständig abgeben, sondern sich die Zeit nehmen, selbst Betreuungsaufgaben zu übernehmen. Häufig scheitern diese Wünsche an den finanziellen Schwierigkeiten, die mit einer starken Reduzierung der Arbeitszeit oder gar Aufgabe der Arbeitsstelle einhergehen.
Nach dem Vorbild der Altersteilzeit fallen Arbeitsleistung und Gehalt bei der Familienpflegezeit auseinander. Der Arbeitnehmer reduziert seine Arbeitszeit während der Pflegephase, bezieht aber ein höheres Gehalt als es seiner Arbeitszeit entspricht. In der Nachpflegephase kehrt er zu seiner ursprünglichen Arbeitszeit zurück, bezieht aber weiterhin das reduzierte Gehalt, bis der gewährte Gehaltsvorschuss vollständig getilgt ist. Entscheidet sich der Mitarbeiter beispielsweise für einen Halbtagsjob, bekommt er bis zu zwei Jahre lang 75 % seines Lohns. Wenn er später wieder Vollzeit arbeitet, erhält er maximal zwei Jahre lang weiterhin 75 %.
Das Unternehmen wiederum kann den an seine Mitarbeiter gewährten Gehaltsvorschuss durch den zinslosen Familienpflegezeitkredit des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) finanzieren. Die KfW stellt die Refinanzierung über ein Globaldarlehen bereit.
Unternehmen können ab dem 1. Januar 2012 Anträge für den Familienpflegezeitkredit beim BAFzA stellen, weitere Informationen gibt es dort unter: www.familien-pflege-zeit.de.
Originaltext: KfW Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/41193 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_41193.rss2
Pressekontakt: KfW, Palmengartenstraße 5-9, 60325 Frankfurt Kommunikation (KOM) Tel. 069 7431-4400, Fax: 069 7431-3266, E-Mail: presse@kfw.de, Internet: www.kfw.de/newsroom
Für Rückfragen der Presse: Eske Ennen Tel.: 069 7431-9766 E-Mail: eske.ennen@kfw.de
- Unternehmen werden bei Finanzierung der Familienpflegezeit durch zinslose Darlehen unterstützt - Refinanzierung übernimmt KfW - Start: 1. Januar 2012 - Berufstätigen wird die Pflege ihrer Angehörigen erleichtert
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und die KfW Bankengruppe haben am 29.12.2011 in Berlin die vertragliche Vereinbarung zur Refinanzierung des Familienpflegezeitkredites geschlossen. Damit wird ein weiterer großer Schritt in Richtung Vereinbarkeit von Beruf und Familie getan. Durch die Aufnahme eines zinslosen Familienpflegezeitkredites können Unternehmen ihren Arbeitnehmern die Möglichkeit eröffnen, sich für die pflegebedürftigen Angehörigen Zeit zu nehmen, ohne ihre finanzielle Grundlage zu gefährden.
"Die Familienpflegezeit schafft die Voraussetzungen dafür, dass Menschen endlich die Chance bekommen, ihren Beruf und die Pflege eines Angehörigen besser miteinander zu vereinbaren", sagte Bundesfamilienministerin Kristina Schröder. "Mit der Familienpflegezeit gehen wir auf die Bedürfnisse der Menschen ein, denn wir wissen, dass kranke und ältere Menschen so lange wie möglich zuhause bei der Familie bleiben wollen. Und wir wissen, dass viele Menschen ihre Angehörigen gerne zuhause pflegen möchten."
Dr. Axel Nawrath, Mitglied des Vorstands der KfW Bankengruppe: "Die Unterstützung aller Gesellschaftsgruppen bei der erfolgreichen und nachhaltigen Bewältigung der gesellschaftlichen Anforderungen der Zukunft - das ist zentrale Förderaufgabe der KfW. Und der demographische Wandel ist eine der größten bevorstehenden Herausforderungen. Wir freuen uns, mit unserer Refinanzierung vielen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern diese neue Maßnahme zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu ermöglichen. Natürlich wird die KfW auch ihren eigenen Mitarbeitern anbieten, Familienpflegezeit in Anspruch zu nehmen."
Bereits heute werden mehr als 1,6 Millionen Menschen durch Angehörige und ambulante Dienste zu Hause versorgt. Viele möchten die Pflege der eigenen Angehörigen nicht vollständig abgeben, sondern sich die Zeit nehmen, selbst Betreuungsaufgaben zu übernehmen. Häufig scheitern diese Wünsche an den finanziellen Schwierigkeiten, die mit einer starken Reduzierung der Arbeitszeit oder gar Aufgabe der Arbeitsstelle einhergehen.
Nach dem Vorbild der Altersteilzeit fallen Arbeitsleistung und Gehalt bei der Familienpflegezeit auseinander. Der Arbeitnehmer reduziert seine Arbeitszeit während der Pflegephase, bezieht aber ein höheres Gehalt als es seiner Arbeitszeit entspricht. In der Nachpflegephase kehrt er zu seiner ursprünglichen Arbeitszeit zurück, bezieht aber weiterhin das reduzierte Gehalt, bis der gewährte Gehaltsvorschuss vollständig getilgt ist. Entscheidet sich der Mitarbeiter beispielsweise für einen Halbtagsjob, bekommt er bis zu zwei Jahre lang 75 % seines Lohns. Wenn er später wieder Vollzeit arbeitet, erhält er maximal zwei Jahre lang weiterhin 75 %.
Das Unternehmen wiederum kann den an seine Mitarbeiter gewährten Gehaltsvorschuss durch den zinslosen Familienpflegezeitkredit des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) finanzieren. Die KfW stellt die Refinanzierung über ein Globaldarlehen bereit.
Unternehmen können ab dem 1. Januar 2012 Anträge für den Familienpflegezeitkredit beim BAFzA stellen, weitere Informationen gibt es dort unter: www.familien-pflege-zeit.de.
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