
Die Deutsche Post
Damit können die übrigen De-Mail-Anbieter Deutsche Telekom
Grund dafür ist das Postident-Verfahren, mit dem die Post bei der Registrierung der Kunden dessen Identität erfasst. Der Konzern fragt dabei auch nach Personalausweis-Nummer und Ausstellungsbehörde. Dies sieht das De-Mail-Gesetz jedoch nicht vor. "Das Postident-Verfahren hat sich seit 17 Jahren bewährt. Davon werden wir nicht abrücken, nur um einem unglücklich formulierten Gesetz zu genügen", sagte Wiegand. Das Geldwäschegesetz und das Signaturgesetz sähen die Erfassung dieser Daten sogar ausdrücklich vor./stw/fn/fbr
ISIN DE0005557508 DE0005089031 DE0005552004
AXC0024 2013-04-12/08:24