KARLSRUHE (dpa-AFX) - Wenn ein Kunde von seiner Versicherung eine Auskunft möchte, darf an der E-Mail-Antwort nicht ungefragt Werbung hängen. Der Bundesgerichtshof (BGH) gab in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteils-Tenor einem Mann aus dem schwäbischen Göppingen recht. Der Kläger hatte in einer Mail an die Versicherung lediglich wissen wollen, ob seine Kündigung eingegangen war. Er bekam auf wiederholte Mail-Anfrage stets nur den Eingang der Mail bestätigt. An der immer selben automatischen Antwort hing dafür jedes Mal eine Werbung für einen kostenlosen Unwetter-Warn-Service per SMS auf das Handy, "exklusiv" für Versicherungskunden.
Seine dagegen gerichtete Unterlassungsklage hatte jetzt letztinstanzlich Erfolg. Ein anderslautendes Urteil des Landgerichts Stuttgart wurde aufgehoben. Eine Urteilsbegründung liegt noch nicht vor./skf/DP/zb
AXC0076 2015-12-16/10:58