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DGAP-HV: IFA HOTEL & TOURISTIK AKTIENGESELLSCHAFT: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 16.07.2020 in Hotel Plaza, Düsseldorfer Straße 54, 47051 Duisburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: IFA HOTEL & TOURISTIK AKTIENGESELLSCHAFT / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
IFA HOTEL & TOURISTIK AKTIENGESELLSCHAFT: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
am 16.07.2020 in Hotel Plaza, Düsseldorfer Straße 54, 47051 Duisburg mit dem Ziel der 
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2020-06-04 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
IFA Hotel & Touristik Aktiengesellschaft Duisburg ISIN DE0006131204 
WKN 613120 Wir laden unsere Aktionäre zu unserer ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG am 
Donnerstag, *16. Juli 2020,* 10.00 Uhr (MESZ), als virtuelle Hauptversammlung ein. 
Die virtuelle Hauptversammlung wird aus einem Konferenzraum des Hotels Plaza, 
Düsseldorfer Straße 54, 47051 Duisburg, im Internet in Bild und Ton 
übertragen. Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie wird die diesjährige 
ordentliche Hauptversammlung als 
virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer 
Bevollmächtigter durchgeführt. 
Bitte beachten Sie hierzu die Hinweise zur Teilnahme an der virtuellen 
Hauptversammlung unter III. dieser Einladung. 
I. *Tagesordnung und Vorschläge zur 
   Beschlussfassung* 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der IFA Hotel & 
   Touristik Aktiengesellschaft und des gebilligten Konzernabschlusses 
   für das Geschäftsjahr 2019 sowie des zu einem Bericht 
   zusammengefassten Lageberichts für die IFA Hotel & Touristik 
   Aktiengesellschaft und den Konzern, mit dem erläuternden Bericht des 
   Vorstands zu den Angaben nach § 289a Abs. 1 HGB und § 315a Abs. 1 
   HGB, des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des 
   Bilanzgewinns sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das 
   Geschäftsjahr 2019 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss 
   und den Konzernabschluss gebilligt; damit ist der Jahresabschluss 
   festgestellt. Auch die übrigen vorgenannten Unterlagen sind der 
   virtuellen Hauptversammlung lediglich zugänglich zu machen, ohne 
   dass es, abgesehen von der Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns unter Tagesordnungspunkt 2, einer Beschlussfassung 
   bedarf. Die virtuelle Hauptversammlung hat zu Tagesordnungspunkt 1 
   daher keinen Beschluss zu fassen. 
2. *Beschlussfassung über die Gewinnverwendung* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn in Höhe von 
   EUR 9.572.823,75 in voller Höhe in die anderen Gewinnrücklagen 
   einzustellen. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands* 
 
   Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des 
   Vorstands für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen. 
5. *Wahl des Abschlussprüfers* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf die Empfehlung des 
   Risikoprüfungsausschusses - vor, die Ernst & Young 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mbH, Düsseldorf, zum Abschlussprüfer 
   zu bestellen, und zwar für 
 
   a) das Geschäftsjahr 2020 sowie 
   b) die prüferische Durchsicht des verkürzten 
      Abschlusses und Zwischenlageberichts 
      gemäß §§ 115 Abs. (5), 117 Nr. 2 
      WpHG bis zur nächsten Hauptversammlung 
      für den Fall, dass diese einer 
      prüferischen Durchsicht des im 
      Halbjahresfinanzberichts enthaltenen 
      verkürzten Abschlusses und 
      Zwischenlageberichts unterzogen werden. 
6. *Neuwahlen der Aufsichtsratsmitglieder* 
 
   Der Aufsichtsrat setzt sich nach § 10 Abs. 1 der Satzung der 
   Gesellschaft in Verbindung mit §§ 96 ff. AktG sowie §§ 1 und 4 
   Drittelbeteiligungsgesetz aus neun (9) Mitgliedern zusammen, von 
   denen sechs (6) als Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseigner durch 
   die virtuelle Hauptversammlung gewählt werden. 
 
   Die Amtszeit der in der Hauptversammlung vom 18. Juli 2019 zu TOP 6 
   gewählten Aufsichtsratsmitglieder, also von Frau Inés Arnaldos und 
   der Herren Santiago de Armas Fariña, Dr. Hans Vieregge, Francisco 
   López Sánchez, Antonio Rodríguez Pérez und Agustin Manrique de Lara 
   y Benítez de Lugo, endet mit Ablauf der hiermit einberufenen 
   virtuellen Hauptversammlung. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, bis zur Hauptversammlung, die über die 
   Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020 
   beschließt, die folgenden Personen als Mitglieder des 
   Aufsichtsrats im Wege der Einzelwahl wiederzuwählen: 
 
   a) *Santiago de Armas Fariña,* Las Palmas de 
      Gran Canaria, Gran Canaria, Spanien, 
      Rechtsanwalt und Steuerberater als 
      Partner der Kanzlei S. de Armas y 
      Asociados, S.L., Las Palmas de Gran 
      Canaria, Gran Canaria, Spanien, 
   b) *Dr. Hans Vieregge,* Hannover, 
      Deutschland, ehemaliges Vorstandsmitglied 
      Nord/LB Norddeutsche Landesbank 
      Girozentrale, Deutschland, 
   c) *Francisco López Sánchez,* Las Palmas de 
      Gran Canaria, Gran Canaria, Spanien, 
      Vertreter der Puerto Meloneras, S.L., Las 
      Palmas de Gran Canaria, Gran Canaria, 
      Spanien, welche ihrerseits 
      geschäftsführendes 
      Verwaltungsratsmitglied der Lopesan Hotel 
      Management, S.L., Las Palmas de Gran 
      Canaria, Spanien, ist. 
   d) *Inés Arnaldos,* Las Palmas de Gran 
      Canaria, Spanien, spanische 
      Rechtsanwältin (abogada) der 
      Rechtsabteilung der Lopesan Hotel 
      Management S.L., Las Palmas de Gran 
      Canaria, Spanien, 
   e) *Antonio Rodríguez Pérez,* Las Palmas de 
      Gran Canaria, Gran Canaria, Spanien, 
      Geschäftsführer der Lorcar Asesores S.L., 
      Las Palmas de Gran Canaria, Gran Canaria, 
      Spanien, 
   f) *Agustín Manrique de Lara y Benítez de 
      Lugo*, Telde, Gran Canaria, Spanien, 
      Präsident des Verbandes 'Confederación 
      Canaria de Empresarios' (kanarischer 
      Unternehmerverband) und Geschäftsführer 
      der Quesoventura S.L., Telde, Gran 
      Canaria, Spanien. 
 
   Die Lebensläufe der zur Wiederwahl vorgeschlagenen Kandidaten sind 
   auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
 
   https://www.lopesan.com/de/unternehmen/rechtliche-informationen-ifa/ 
 
   zugänglich. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt ferner vor, gleichzeitig für den Fall, dass 
   eines der vorstehend vorgeschlagenen und von der virtuellen 
   Hauptversammlung gewählten Aufsichtsratsmitglieder vor Ablauf seiner 
   Amtszeit aus dem Aufsichtsrat ausscheidet, 
 
   g) *Roberto López Sánchez, *San Bartolomé de 
      Tirajana, Gran Canaria, Spanien, 
      Vertreter der Rolopsan, S.L.U., Las 
      Palmas de Gran Canaria, Spanien im 
      Verwaltungsrat der Maspalomas Golf, S.A. 
 
   als Ersatzmitglied für sämtliche der unter lit. a. bis f. gewählten 
   Aufsichtsratsmitglieder zu wählen mit der Maßgabe, dass (1) er 
   Mitglied des Aufsichtsrats wird, wenn unter lit. a. bis f. gewählte 
   Aufsichtsratsmitglieder vor Ablauf ihrer Amtszeit wegfallen, (2) er 
   seine Stellung als Ersatzmitglied für die dann noch vorhandenen der 
   unter lit. a. bis f. gewählten Aufsichtsratsmitglieder 
   zurückerlangt, sobald die Hauptversammlung für das vorzeitig 
   ausgeschiedene und durch ihn ersetzte Aufsichtsratsmitglied eine 
   Neuwahl vornimmt, (3) für den Fall, dass mehrere der unter lit. a. 
   bis f. gewählten Aufsichtsratsmitglieder gleichzeitig vor Ablauf 
   ihrer Amtszeit wegfallen, die Weggefallenen in der Reihenfolge unter 
   lit. a. bis f. ersetzt werden, und (4) sich bei einem Eintritt in 
   den Aufsichtsrat die Amtsdauer als Aufsichtsratsmitglied auf die 
   Zeit bis zur Beendigung derjenigen Hauptversammlung beschränkt, in 
   der eine Neuwahl erfolgt. 
 
   Der Lebenslauf des vorgeschlagenen Ersatzkandidaten ist dieser 
   Tagesordnung am Ende der Einladung beigefügt und ist auch auf der 
   Internetseite der Gesellschaft unter 
 
   https://www.lopesan.com/de/unternehmen/rechtliche-informationen-ifa/ 
 
   zugänglich. 
 
   *Die Voraussetzung des § 100 Abs. 5 AktG,* der Sachverstand auf den 
   Gebieten der Rechnungslegung oder Abschlussprüfung, wird sowohl von 
   Herrn Dr. Hans Vieregge und als auch von Herrn Agustín Manrique de 
   Lara y Benítez de Lugo erfüllt. Zudem sind sämtliche Kandidaten mit 
   dem Hotelsektor, in dem die Gesellschaft tätig ist, vertraut. 
 
   *Gemäß Ziffer C.13 des Deutschen Corporate Governance Kodex in 
   der Fassung vom 16. Dezember 2019 werden die persönlichen und die 
   geschäftlichen Beziehungen eines jeden Kandidaten zum Unternehmen, 
   den Organen der Gesellschaft und einem wesentlich an der 
   Gesellschaft beteiligten Aktionär wie folgt offengelegt:* 
 
   *Santiago de Armas Fariña* ist nicht stimmberechtigter Schriftführer 
   des dem Aufsichtsrat vergleichbaren ausländischen Kontrollgremiums 
   der Mehrheitsaktionärin Lopesan Touristik S.A. sowie Vertreter von 
   Mitgliedern von Verwaltungsorganen der weiteren in der Aufstellung 
   nach § 125 Abs. (1) Satz 5 AktG genannten Unternehmen. Zudem 
   erbringt die S. De Armas y Asociados S.L., deren Partner Herr 
   Santiago de Armas ist, regelmäßig Beratungsdienstleistungen 
   gegenüber der IFA Canarias, S.L., einer Tochtergesellschaft der 
   Gesellschaft. 
 
   *Dr. Hans Vieregge *gehört dem Aufsichtsrat der Gesellschaft mehr 

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