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EANS-Hauptversammlung: Stadlauer Malzfabrik AG / Einberufung zur Hauptversammlung gemäß § 107 Abs. 3 AktG

Finanznachrichten News

DJ EANS-Hauptversammlung: Stadlauer Malzfabrik AG / Einberufung zur Hauptversammlung gemäß § 107 Abs. 3 AktG

=------------------------------------------------------------------------------- 
 Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel 
 einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent 
 verantwortlich. 
=------------------------------------------------------------------------------- 
 
17.06.2021 
 
Stadlauer Malzfabrik Aktiengesellschaft 
1220 Wien, Smolagasse 1, FN 129547 k 
ISIN AT0000797303 
                E I N L A D U N G 
Vor dem Hintergrund der bundesweiten Maßnahmen und Anstrengungen zur Eindämmung 
der Verbreitung des SARS-CoV-2 Virus hat der Vorstand mit Zustimmung des 
Aufsichtsrates der Stadlauer Malzfabrik Aktiengesellschaft unter Hinweis auf 
Art. 32 § 2 COVID-19-GesG beschlossen, die 
        102. ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft 
           am Montag, 26. Juli 2021, 10:00 Uhr 
im Schulungszentrum der Gesellschaft, 1220 Wien, Smolagasse 1, unter 
Berücksichtigung aller präventiver Maßnahmen (Einhaltung des 
Sicherheitsabstandes und der gebotenen Hygienemaßnahmen) als Präsenz- 
Hauptversammlung abzuhalten. 
                 Tagesordnung 
 
 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2020, des 
   Lageberichtes des Vorstandes, des Corporate Governance Berichtes und des 
   Berichtes des Aufsichtsrates über das Geschäftsjahr 2020 
 2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss ausgewiesenen 
   Bilanzgewinnes 
 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das 
   Geschäftsjahr 2020 
 4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für 
   das Geschäftsjahr 2020 
 5. Wahlen in den Aufsichtsrat 
 6. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021 
 7. Beschlussfassung über den Vergütungsbericht über die Vergütung des 
   Vorstandes und des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2020 
 8. Allfälliges 
 
Die Aktionäre haben die Möglichkeit, ab dem 05. Juli 2021 bei der Gesellschaft 
(1220 Wien, Smolagasse 1) oder auf deren Homepage (www.malzfabrik-ag.at) in die 
Unterlagen gemäß § 108 Abs. 3 und 4 AktG Einsicht zu nehmen. 
Den Aktionären steht im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen das Recht zu, zu 
verlangen, dass Punkte auf die Tagesordnung der Hauptversammlung gesetzt und 
bekannt gemacht werden (§ 109 AktG). Weiters steht ihnen das Recht zur 
Einbringung von Beschlussvorschlägen (§ 110 AktG) und das Recht auf Auskunft in 
der Hauptversammlung (§ 118 AktG) zu. Das Recht nach § 109 AktG kann von jedem 
Aktionär bis längstens am 21. Tag vor der Hauptversammlung, das ist der 05. Juli 
2021, schriftlich im Original und das Recht nach § 110 AktG kann bis längstens 
am 7. Werktag vor der Hauptversammlung, das ist der 15. Juli 2021, von jedem 
Aktionär auch in Textform (§ 13 Abs. 2 AktG) per E-Mail 
(hauptversammlung@stamag.at) oder Telefax (+43-1-28808-19) gegenüber der 
Gesellschaft geltend gemacht werden. 
Auskunftsverlangen nach § 118 AktG können in der Hauptversammlung gestellt 
werden. Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitung bedarf, mögen zur 
Wahrung der Sitzungsökonomie im Interesse aller Teilnehmer zeitgerecht vor der 
Hauptversammlung in Textform an die Gesellschaft per Telefax an +43-1-28808-19 
oder per E-Mail (hauptversammlung@stamag.at [hauptversammlung@stamag.at]) 
übermittelt werden. Diese Fragen werden in der Hauptversammlung nach Maßgabe des 
§ 118 verlesen und beantwortet. 
Bei Ausübung dieser Rechte ist die Aktionärseigenschaft durch eine 
Depotbestätigung nachzuweisen (§ 10a AktG). 
Die Teilnahmeberechtigung an der Hauptversammlung und das Recht zur Ausübung der 
Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, 
richten sich nach § 111 Abs. 1 und 2 AktG durch Nachweis des Anteilsbesitzes. 
Nachweisstichtag ist das Ende des 10. Tages vor dem Tag der Hauptversammlung, 
somit das Ende des 16. Juli 2021. Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur 
berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionär ist. 
Der Anteilsbesitz am Nachweisstichtag ist durch eine Depotbestätigung gemäß § 
10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am 21. Juli 2021 ausschließlich unter 
einer der nachgenannten Adressen zugehen muss, nachzuweisen: 
Per Post oder Boten: Stadlauer Malzfabrik AG, 1220 Wien, Smolagasse 1 
Per Telefax: +43-1-28808-19 
Per SWIFT: BKAUATWW3AGM, Message Type MT599 
(unbedingt ISIN AT0000797303 im Text angeben) 
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat 
das Recht einen oder mehrere Vertreter zu bestellen, der (die) im Namen des 
Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt (teilnehmen) und dieselben Rechte 
wie der Aktionär hat (haben), den er (sie) vertritt (vertreten). Sollte ein 
Aktionär mehrere Vertreter bestellen, erhöht sich dadurch nicht die Anzahl der 
Stimmen des Aktionärs. Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer 
natürlichen oder einer juristischen Person) erteilt werden. Die Textform (§ 13 
Abs. 2 AktG) ist ausreichend. 
Sofern die Vollmacht nicht am Tag der Hauptversammlung bei der Registrierung 
persönlich übergeben wird, muss die Vollmacht der Gesellschaft bis spätestens 
23. Juli 2021, 12:00 Uhr, ausschließlich an eine der nachgenannten Adressen 
entweder per Post (1220 Wien, Smolagasse 1), per Telefax (+43-1-28808-19) oder 
per E-Mail (hauptversammlung@stamag.at) übermittelt und von dieser aufbewahrt 
werden. 
Ein Vollmachtsformular bzw. ein Formular für den Widerruf der Vollmacht wird auf 
Verlangen zugesandt und ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
www.malzfabrik-ag.at (Investor Relations) abrufbar. Die vorstehenden 
Bestimmungen für die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß auch für den 
Widerruf der Vollmacht. Hat ein Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut 
Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die 
Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde. 
Alle zuvor bezeichneten gesetzlichen Bestimmungen des Aktiengesetzes (AktG) sind 
auch auf der Homepage der Gesellschaft veröffentlicht sowie erläutert und werden 
auf Anfrage an Aktionäre versandt. 
Die Stadlauer Malzfabrik Aktiengesellschaft verarbeitet personenbezogene Daten 
auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze und dem Aktiengesetz, um den 
Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu 
ermöglichen. Informationen zum Datenschutz für Aktionäre (http://www.malzfabrik- 
ag.at/102.ordentliche-Hauptversammlung.htm) sowie weitere Informationen zum 
Datenschutz (http://www.malzfabrik-ag.at/datenschutz.htm) sind auf der 
Internetseite der Stadlauer Malzfabrik Aktiengesellschaft zu finden und können 
auch über die E-Mail-Adresse (hauptversammlung@stamag.at) angefordert werden. 
Die Gesamtanzahl der Aktien der Gesellschaft ist 560.000 Stück. Jede Aktie 
gewährt eine Stimme. Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung sind 
gemäß § 67 iVm § 262 Abs. 29 AktG 74 Stückaktien für kraftlos erklärt. Aus 
diesen Aktien stehen keine Rechte zu. Die Gesamtzahl der teilnahme- und 
stimmberechtigten Aktien beträgt zum Zeitpunkt der Einberufung der 
Hauptversammlung daher 559.926. 
Um einen reibungslosen Ablauf der Eingangskontrolle zu ermöglichen, werden die 
Aktionäre bzw. ihre Vertreter gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der 
Hauptversammlung am Veranstaltungsort einzufinden. Die Gesellschaft behält sich 
das Recht vor, die Identität der zur Versammlung erschienenen Personen 
festzustellen. Sollte eine Identitätsfeststellung nicht möglich sein, kann der 
Einlass verweigert werden. Die Teilnehmer sind deshalb aufgefordert, einen 
amtlichen Lichtbildausweis zur Identitätsfeststellung mitzubringen. 
Die Stadlauer Malzfabrik Aktiengesellschaft behält sich vor, die 
Sicherheitsvorkehrungen an die zum Zeitpunkt der Hauptversammlung geltenden 
gesetzlichen Vorgaben anzupassen bzw. die Hauptversammlung bei Veränderung der 
derzeitigen Umstände etwaig auch kurzfristig abzusagen. 
Unter Hinweis auf die zu treffenden Schutz- und Hygienemaßnahmen wird bei dieser 
Veranstaltung von einer Bewirtung der Aktionäre Abstand genommen. Um Verständnis 
für diese Maßnahme wird ersucht. Auf die Regelungen des im Sicherheitskonzept 
der Gesellschaft veröffentlichten Maßnahmen wird verwiesen (http:// 
www.malzfabrik-ag.at/102.ordentliche-Hauptversammlung.htm). 
Wien, im Juni 2021 
Der Vorstand 
 
 
 
 
Rückfragehinweis: 
Mag. Josef Kager 
Smolagasse 1 
1220 Wien 
mailto:office@stamag.at 
 
Ende der Mitteilung                euro adhoc 
=------------------------------------------------------------------------------- 
 
 
 
 

(END) Dow Jones Newswires

June 18, 2021 04:00 ET (08:00 GMT)

© 2021 Dow Jones News
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