Verkehrsteilnehmern steht kein Schadensersatz zu, wenn sie über ein offensichtliches Hindernis stürzen. Das geht aus einem Urteil des LG Köln hervor. Gemeinden müssen auch keine Warnschilder aufstellen, wenn das Hindernis frühzeitig erkennbar ist, so dass Verkehrsteilnehmer ihr Verhalten rechtzeitig anpassen können. Zwei Männer unternahmen im März 2020 eine gemeinsame Tour mit ihren Rennrädern. Während dieses Ausflugs fuhren die beiden mit 20-30 Stundenkilometern in eine Ortschaft ein. Kurz nachdem ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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