Kunst liegt bekanntlich im Auge des Betrachters, doch im Falle von Birkenstock urteilen darüber derzeit auch Gerichte. Bereits im vergangenen Jahr unterlag man vor dem Landesgericht Köln mit dem Anliegen, bestimmte Modelle eigener Sandalen zum Kunstwerk erheben zu lassen. Nun entschied auch der Bundesgerichtshof, dass dafür die Voraussetzungen nicht erfüllt sind.
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Hintergrund des Ganzen ist, dass seit einer Weile andere Unternehmen Sandalen anbieten, welche in ihrem Design den Klassikern von Birkenstock (JE00BS44BN30) doch recht stark ähneln. Daran ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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