Mieter von Wohnungen der Deutsche Annington dürfen ihren Stromanbieter frei wählen. Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hat eine Klausel in den Mietverträgen der Vonovia-Tochter als unzulässig eingestuft. Betroffene können unter Umständen auch bereits gezahlte Stromkosten zurückfordern. Der Deutsche Mieterbund (DMB) hat sich vor dem Oberlandesgericht (OLG) Hamm gegen eine Stromklausel in Wohnraummietverträgen der Deutsche Annington Beteiligungsverwaltungs GmbH durchgesetzt. Die Gesellschaft und die ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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