Leipzig (ots) -
Die jährliche Stromrechnung wirft bei vielen Verbraucherinnen und Verbrauchern Fragen auf. Ökoenergie-Anbieter Brillant Energie (https://brillantenergie.de/) erklärt die wichtigsten Posten und erläutert, wann eine Anpassung der monatlichen Abschlagszahlungen sinnvoll ist und wie diese vorgenommen werden kann.
Wie die jährliche Abrechnung des eigenen Stromanbieters genau aufgebaut ist, erschließt sich häufig nicht direkt auf Anhieb - besonders beim erstmaligen Erhalt der Jahresrechnung. Dabei gestaltet sich diese weniger kompliziert, als es zunächst erscheinen mag. Meist wandert der Blick zuerst auf den Rechnungsbetrag unten rechts, der sich aus zwei zentralen Komponenten zusammensetzt.
Zusammensetzung der Rechnungssumme - Grundpreis und Arbeitspreis
Die Gesamtkosten für den bezogenen Strom ergeben sich aus zwei Kernkomponenten:
- Grundpreis: Ein fester Betrag, der unabhängig vom tatsächlichen Verbrauch für die Bereitstellung des Stromanschlusses, den Zähler und administrative Grundkosten anfällt.
- Arbeitspreis: Das ist der verbrauchsabhängige Teil des Strompreises. Im Arbeitspreis enthalten sind sämtliche mit dem Verbrauch zusammenhängende Kosten wie Beschaffungskosten, Netzentgelte, staatliche Steuern, Umlagen und Abgaben. Der Arbeitspreis wird mit der Anzahl der verbrauchten Kilowattstunden multipliziert.
Aus der Summe des Grundpreises und den Gesamtkosten für den Arbeitspreis ergibt sich der endgültige Rechnungsbetrag für den Abrechnungszeitraum.
Funktionsweise der Abschlagszahlung
Die errechnete Gesamtsumme wird jedoch nicht auf einen Schlag fällig. Um eine hohe Einmalbelastung am Jahresende zu vermeiden, teilen Energieanbieter die erwarteten Jahreskosten in gleichmäßige monatliche Abschlagszahlungen auf. Bei einem Abschlag handelt es sich somit um eine monatliche Vorauszahlung auf die voraussichtlichen Gesamtkosten des laufenden Jahres.
Am Ende des Abrechnungszeitraums (in der Regel nach 12 Monaten) vergleicht der Stromanbieter die tatsächlich aufgelaufenen Gesamtkosten mit den bereits geleisteten Abschlagszahlungen:
- War der Verbrauch niedriger als bei den geleisteten Vorauszahlungen unterstellt, erhalten Verbraucherinnen und Verbraucher eine Gutschrift.
- War der Verbrauch höher als bei den geleisteten Vorauszahlungen unterstellt, entsteht eine Nachzahlung.
Besonderheiten bei Neukundinnen und Neukunden
Da bei Neukundinnen und Neukunden noch keine historischen Verbrauchsdaten beim jeweiligen Anbieter vorliegen, ermittelt das Energieunternehmen den ersten Abschlag anhand der Kundenprognose:
- Bei Vertragsschluss muss der erwartete Jahresverbrauch angegeben oder anhand der Haushaltsgröße beziehungsweise der Personenanzahl im Haushalt geschätzt werden. Orientieren kann man sich dabei an den Empfehlungen im Online-Tarifrechner oder an der letzten Jahresrechnung des alten Stromanbieters, auf der der Jahresverbrauch angegeben ist.
- Auf Basis dieses geschätzten Verbrauchs, des vereinbarten Grundpreises und des vereinbarten Arbeitspreises berechnet sich die monatliche Abschlagszahlung für das erste Vertragsjahr. Speziell vereinbarte Boni fließen übrigens nicht in die Berechnung des Abschlags ein, sondern werden je nach Vereinbarung separat gutgeschrieben.
Erst nach der ersten Jahresabrechnung wird der Abschlag auf Basis des tatsächlich gemessenen Verbrauchs für Kundinnen und Kunden im Folgejahr angepasst.
Lebensumstände verändern sich und damit der Energiebedarf
Da der Vorjahresverbrauch die monatlichen Abschläge für das folgende Jahr bestimmt, werden Veränderungen im Alltag nicht unmittelbar berücksichtigt: Eine Person mehr im Haushalt, Familiennachwuchs, neue und energieintensive Haushaltsgeräte oder das dauerhafte Arbeiten im Homeoffice können den Strombedarf erhöhen. Umgekehrt senken zum Beispiel lange Reisen den Verbrauch temporär. Der reale, aktuelle Bedarf stimmt dann nicht mit dem Abschlag überein. So kann beispielsweise ein untypisch niedriger Vorjahresverbrauch später zu Nachzahlungen führen. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten die Abschläge daher flexibel an die Gegebenheiten anpassen und dem Anbieter diese Veränderungen mitteilen.
Abschläge unkompliziert anpassen bei Brillant Energie
Wenn die monatliche Zahlung zu hoch oder zu niedrig erscheint, lässt sich der Betrag unkompliziert bei vielen Stromanbietern korrigieren. Bei Brillant Energie nutzen Kundinnen und Kunden dafür die Meine Brillant-App (https://brillantenergie.de/service-kontakt/brillant-app) oder das Online-Kundenportal (https://portal.brillantenergie.de/). Unter dem Menüpunkt "Meine Verträge" und "Abschlagsplan" führt der Klick auf "Jetzt Abschlag ändern" im Kundenportal direkt zum Ziel. Als nützlicher Helfer erweist sich hierbei der digitale Abschlagsrechner (https://brillantenergie.de/service-kontakt/abschlagsrechner). Nach der Eingabe des aktuellen Verbrauchs und der geltenden Preise liefert das Tool eine präzise Empfehlung, die direkt im Portal übernommen werden kann.
Nicht nur bei Verbrauchsänderung, sondern auch bei unterjährigen Preisanpassungen - zum Beispiel im Rahmen eines durch die Kundinnen und Kunden selbst im Serviceportal durchgeführten Tarifwechsels - können Abschlagsrechner und -anpassung helfen, die Abschlagshöhe eigenständig zu regulieren. Denn in diesem Fall erfolgt keine automatische Anpassung des Abschlags durch den Anbieter. Brillant Energie berechnet den Abschlagsbetrag standardmäßig einmal im Jahr im Rahmen der Jahresrechnung neu und informiert darüber transparent per E-Mail, im Kundenportal und per App.
Über Brillant Energie
Brillant Energie (https://brillantenergie.de) ist ein Onlineanbieter für Ökoenergie. Die bundesweite Marke der Leipziger Stadtwerke setzt auf zertifizierten Ökostrom (https://brillantenergie.de/assets/%C3%96kostromzertifikat.pdf), zertifiziertes Ökogas (https://brillantenergie.de/assets/%C3%96kogaszertifikat.pdf) und digitalen Service.
Pressekontakt:
Brillant Energie GmbH
Karl-Liebknecht-Str. 143
04277 Leipzig
brillantenergie.de
presse@brillantenergie.de
Original-Content von: Brillant Energie, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.de/pm/178430/6357458
Die jährliche Stromrechnung wirft bei vielen Verbraucherinnen und Verbrauchern Fragen auf. Ökoenergie-Anbieter Brillant Energie (https://brillantenergie.de/) erklärt die wichtigsten Posten und erläutert, wann eine Anpassung der monatlichen Abschlagszahlungen sinnvoll ist und wie diese vorgenommen werden kann.
Wie die jährliche Abrechnung des eigenen Stromanbieters genau aufgebaut ist, erschließt sich häufig nicht direkt auf Anhieb - besonders beim erstmaligen Erhalt der Jahresrechnung. Dabei gestaltet sich diese weniger kompliziert, als es zunächst erscheinen mag. Meist wandert der Blick zuerst auf den Rechnungsbetrag unten rechts, der sich aus zwei zentralen Komponenten zusammensetzt.
Zusammensetzung der Rechnungssumme - Grundpreis und Arbeitspreis
Die Gesamtkosten für den bezogenen Strom ergeben sich aus zwei Kernkomponenten:
- Grundpreis: Ein fester Betrag, der unabhängig vom tatsächlichen Verbrauch für die Bereitstellung des Stromanschlusses, den Zähler und administrative Grundkosten anfällt.
- Arbeitspreis: Das ist der verbrauchsabhängige Teil des Strompreises. Im Arbeitspreis enthalten sind sämtliche mit dem Verbrauch zusammenhängende Kosten wie Beschaffungskosten, Netzentgelte, staatliche Steuern, Umlagen und Abgaben. Der Arbeitspreis wird mit der Anzahl der verbrauchten Kilowattstunden multipliziert.
Aus der Summe des Grundpreises und den Gesamtkosten für den Arbeitspreis ergibt sich der endgültige Rechnungsbetrag für den Abrechnungszeitraum.
Funktionsweise der Abschlagszahlung
Die errechnete Gesamtsumme wird jedoch nicht auf einen Schlag fällig. Um eine hohe Einmalbelastung am Jahresende zu vermeiden, teilen Energieanbieter die erwarteten Jahreskosten in gleichmäßige monatliche Abschlagszahlungen auf. Bei einem Abschlag handelt es sich somit um eine monatliche Vorauszahlung auf die voraussichtlichen Gesamtkosten des laufenden Jahres.
Am Ende des Abrechnungszeitraums (in der Regel nach 12 Monaten) vergleicht der Stromanbieter die tatsächlich aufgelaufenen Gesamtkosten mit den bereits geleisteten Abschlagszahlungen:
- War der Verbrauch niedriger als bei den geleisteten Vorauszahlungen unterstellt, erhalten Verbraucherinnen und Verbraucher eine Gutschrift.
- War der Verbrauch höher als bei den geleisteten Vorauszahlungen unterstellt, entsteht eine Nachzahlung.
Besonderheiten bei Neukundinnen und Neukunden
Da bei Neukundinnen und Neukunden noch keine historischen Verbrauchsdaten beim jeweiligen Anbieter vorliegen, ermittelt das Energieunternehmen den ersten Abschlag anhand der Kundenprognose:
- Bei Vertragsschluss muss der erwartete Jahresverbrauch angegeben oder anhand der Haushaltsgröße beziehungsweise der Personenanzahl im Haushalt geschätzt werden. Orientieren kann man sich dabei an den Empfehlungen im Online-Tarifrechner oder an der letzten Jahresrechnung des alten Stromanbieters, auf der der Jahresverbrauch angegeben ist.
- Auf Basis dieses geschätzten Verbrauchs, des vereinbarten Grundpreises und des vereinbarten Arbeitspreises berechnet sich die monatliche Abschlagszahlung für das erste Vertragsjahr. Speziell vereinbarte Boni fließen übrigens nicht in die Berechnung des Abschlags ein, sondern werden je nach Vereinbarung separat gutgeschrieben.
Erst nach der ersten Jahresabrechnung wird der Abschlag auf Basis des tatsächlich gemessenen Verbrauchs für Kundinnen und Kunden im Folgejahr angepasst.
Lebensumstände verändern sich und damit der Energiebedarf
Da der Vorjahresverbrauch die monatlichen Abschläge für das folgende Jahr bestimmt, werden Veränderungen im Alltag nicht unmittelbar berücksichtigt: Eine Person mehr im Haushalt, Familiennachwuchs, neue und energieintensive Haushaltsgeräte oder das dauerhafte Arbeiten im Homeoffice können den Strombedarf erhöhen. Umgekehrt senken zum Beispiel lange Reisen den Verbrauch temporär. Der reale, aktuelle Bedarf stimmt dann nicht mit dem Abschlag überein. So kann beispielsweise ein untypisch niedriger Vorjahresverbrauch später zu Nachzahlungen führen. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten die Abschläge daher flexibel an die Gegebenheiten anpassen und dem Anbieter diese Veränderungen mitteilen.
Abschläge unkompliziert anpassen bei Brillant Energie
Wenn die monatliche Zahlung zu hoch oder zu niedrig erscheint, lässt sich der Betrag unkompliziert bei vielen Stromanbietern korrigieren. Bei Brillant Energie nutzen Kundinnen und Kunden dafür die Meine Brillant-App (https://brillantenergie.de/service-kontakt/brillant-app) oder das Online-Kundenportal (https://portal.brillantenergie.de/). Unter dem Menüpunkt "Meine Verträge" und "Abschlagsplan" führt der Klick auf "Jetzt Abschlag ändern" im Kundenportal direkt zum Ziel. Als nützlicher Helfer erweist sich hierbei der digitale Abschlagsrechner (https://brillantenergie.de/service-kontakt/abschlagsrechner). Nach der Eingabe des aktuellen Verbrauchs und der geltenden Preise liefert das Tool eine präzise Empfehlung, die direkt im Portal übernommen werden kann.
Nicht nur bei Verbrauchsänderung, sondern auch bei unterjährigen Preisanpassungen - zum Beispiel im Rahmen eines durch die Kundinnen und Kunden selbst im Serviceportal durchgeführten Tarifwechsels - können Abschlagsrechner und -anpassung helfen, die Abschlagshöhe eigenständig zu regulieren. Denn in diesem Fall erfolgt keine automatische Anpassung des Abschlags durch den Anbieter. Brillant Energie berechnet den Abschlagsbetrag standardmäßig einmal im Jahr im Rahmen der Jahresrechnung neu und informiert darüber transparent per E-Mail, im Kundenportal und per App.
Über Brillant Energie
Brillant Energie (https://brillantenergie.de) ist ein Onlineanbieter für Ökoenergie. Die bundesweite Marke der Leipziger Stadtwerke setzt auf zertifizierten Ökostrom (https://brillantenergie.de/assets/%C3%96kostromzertifikat.pdf), zertifiziertes Ökogas (https://brillantenergie.de/assets/%C3%96kogaszertifikat.pdf) und digitalen Service.
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