Berlin (ots) -
Nun hat das Bundeskabinett ihn also verabschiedet, den Aktionsplan gegen sogenannten Sozialbetrug. De facto ist es ein Aktionsplan gegen Arme. So streicht Schwarz-Rot Sozialleistungen für EU-Bürger*innen, vereinfacht Zwangsräumungen und entzieht Menschen, die nach einer Verurteilung eine Haft nicht antreten, die Grundsicherung.
Auch letzteres wird Armut verschärfen. Denn arme Menschen kommen eher ins Gefängnis: wegen beschleunigter Verfahren und unbezahlter Geldstrafen. Und wegen systematischen Unterschieden bei der Verfolgung sogenannter Armutsdelikte im Vergleich zu den finanziell meist deutlich besser gestellten Wirtschaftskriminellen. Der "Sozialleistungsbetrug" wird bereits ohne die härteren Maßnahmen deutlich strenger geahndet, wie die Bürgerbewegung Finanzwende unlängst anprangerte.
Bei dem neuen Leistungsentzug für Menschen mit offenen Haftbefehlen geht es aber gar nicht um "Sozialbetrug". In Nordrhein-Westfalen basieren beispielsweise mehr als die Hälfte der offenen Haftbefehle auf einer Verurteilung zu einer Geldstrafe. Häufig geht es dabei um Ladendiebstahl oder das Fahren ohne Fahrschein. Das bedeutet, die Gerichte hatten die Delikte ursprünglich als zu gering für eine Freiheitsstrafe beurteilt.
Können die Betroffenen die Geldstrafen nicht zahlen, werden Ersatzfreiheitsstrafen vollstreckt. Das betrifft Studien zufolge zu großen Teilen Menschen, die in Armut, mit psychischen Erkrankungen und Sucht leben. Viele wurden in Abwesenheit verurteilt, sind nicht erreichbar und wissen über die Haftbefehle eventuell gar nicht Bescheid, wie die Bundesarbeitsgemeinschaft für Straffälligenhilfe anprangert.
Wenn die Bundesregierung diesen Menschen also die Grundsicherung entzieht, missbraucht sie das Sozialrecht, um Armut zusätzlich zu bestrafen. Sein ursprüngliches Ziel sollte eine menschenwürdige Existenz sein. Haben Personen mit offenen Haftbefehlen diese demnach verwirkt?
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Originalmeldung: https://www.presseportal.de/pm/59019/6357905
Nun hat das Bundeskabinett ihn also verabschiedet, den Aktionsplan gegen sogenannten Sozialbetrug. De facto ist es ein Aktionsplan gegen Arme. So streicht Schwarz-Rot Sozialleistungen für EU-Bürger*innen, vereinfacht Zwangsräumungen und entzieht Menschen, die nach einer Verurteilung eine Haft nicht antreten, die Grundsicherung.
Auch letzteres wird Armut verschärfen. Denn arme Menschen kommen eher ins Gefängnis: wegen beschleunigter Verfahren und unbezahlter Geldstrafen. Und wegen systematischen Unterschieden bei der Verfolgung sogenannter Armutsdelikte im Vergleich zu den finanziell meist deutlich besser gestellten Wirtschaftskriminellen. Der "Sozialleistungsbetrug" wird bereits ohne die härteren Maßnahmen deutlich strenger geahndet, wie die Bürgerbewegung Finanzwende unlängst anprangerte.
Bei dem neuen Leistungsentzug für Menschen mit offenen Haftbefehlen geht es aber gar nicht um "Sozialbetrug". In Nordrhein-Westfalen basieren beispielsweise mehr als die Hälfte der offenen Haftbefehle auf einer Verurteilung zu einer Geldstrafe. Häufig geht es dabei um Ladendiebstahl oder das Fahren ohne Fahrschein. Das bedeutet, die Gerichte hatten die Delikte ursprünglich als zu gering für eine Freiheitsstrafe beurteilt.
Können die Betroffenen die Geldstrafen nicht zahlen, werden Ersatzfreiheitsstrafen vollstreckt. Das betrifft Studien zufolge zu großen Teilen Menschen, die in Armut, mit psychischen Erkrankungen und Sucht leben. Viele wurden in Abwesenheit verurteilt, sind nicht erreichbar und wissen über die Haftbefehle eventuell gar nicht Bescheid, wie die Bundesarbeitsgemeinschaft für Straffälligenhilfe anprangert.
Wenn die Bundesregierung diesen Menschen also die Grundsicherung entzieht, missbraucht sie das Sozialrecht, um Armut zusätzlich zu bestrafen. Sein ursprüngliches Ziel sollte eine menschenwürdige Existenz sein. Haben Personen mit offenen Haftbefehlen diese demnach verwirkt?
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