Das Bundesarbeitsministerium hat den Referentenentwurf zu den Sozialversicherungsrechengrößen im Jahr 2027 vorgelegt. Vorbehaltlich der Zustimmung von Bundesregierung und Bundesrat steigen vor allem die Rechengrößen in der Kranken- und Pflegeversicherung deutlich an. Die Bundesregierung legt jährlich die Sozialversicherungsrechengrößen für das kommende Jahr fest. Vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) gibt es nun auch den dafür notwendigen Referentenentwurf. Die Rechengrößen der Sozialversicherung ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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