Bei einer Gebäudeversicherung kann der Versicherungsschutz ausgeschlossen sein, wenn eine Brandschutzanlage während Reparaturarbeiten auslöst und dadurch ein Wasserschaden entsteht. Der BGH hat nun entschieden, dass eine entsprechende Ausschlussklausel wirksam sein kann. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass ein Risikoausschluss in einer Versicherung gegen die Leckage stationärer Brandschutzanlagen wirksam sein kann, wenn Schäden infolge von Umbau- oder Reparaturarbeiten an einem Gebäude ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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