Bekanntmachung
Widerruf der Zulassung der Aktien zum regulierten Markt (General Standard)
Gegen den Bescheid der Frankfurter Wertpapierbörse vom 1. September 2026 über den Widerruf der Zulassung der auf den Inhaber lautenden Stammaktien (ISIN: DE000A41YGA6) der
Nexum Group AG, München
(Emittentin) zum regulierten Markt (General Standard) gemäß § 39 Abs. 1, 2. Alt. BörsG hat die Emittentin am 28. September Widerspruch eingelegt. Der Widerspruch hat aufschiebende Wirkung nach § 80 Abs. 1 VwGO. Folglich wird bis zur Bekanntgabe des Widerspruchsbescheides kein Widerruf der Zulassung erfolgen.
Frankfurt am Main, 05.10.2026
Frankfurter Wertpapierbörse
Geschäftsführung
Widerruf der Zulassung der Aktien zum regulierten Markt (General Standard)
Gegen den Bescheid der Frankfurter Wertpapierbörse vom 1. September 2026 über den Widerruf der Zulassung der auf den Inhaber lautenden Stammaktien (ISIN: DE000A41YGA6) der
Nexum Group AG, München
(Emittentin) zum regulierten Markt (General Standard) gemäß § 39 Abs. 1, 2. Alt. BörsG hat die Emittentin am 28. September Widerspruch eingelegt. Der Widerspruch hat aufschiebende Wirkung nach § 80 Abs. 1 VwGO. Folglich wird bis zur Bekanntgabe des Widerspruchsbescheides kein Widerruf der Zulassung erfolgen.
Frankfurt am Main, 05.10.2026
Frankfurter Wertpapierbörse
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