Berlin (ots) -
Am morgigen Mittwoch findet die Anhörung des Gesundheitsausschusses zum Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) statt. Dr. Carola Reimann, Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, lobt das Gesetz als vielversprechenden Türöffner für eine stärker vernetzte und datenbasierte Gesundheitsversorgung in Deutschland:
"Vor allem die Einführung eines zusätzlichen digitalen Versorgungseinstiegs über die Apps der Krankenkassen hat ein großes Potenzial, den Zugang der Versicherten zur Versorgung zu vereinfachen. Von der einheitlichen Ersteinschätzung akuter medizinischer Probleme über die Nutzung der elektronischen Überweisung bis zur Möglichkeit der direkten Buchung eines Behandlungstermins kann in den ePA-Apps der Kassen künftig die gesamte Versorgungskette digital abgebildet werden.
Zudem wird mit dem GeDIG erstmals ein verbindlicher Rahmen für die Einführung einer strukturierten digitalen Bedarfseinschätzung geschaffen. Wenn diese Elemente handwerklich gut umgesetzt werden, kann das Ergebnis zu einer echten Sprunginnovation für das deutsche Gesundheitswesen werden. Voraussetzung für das Gelingen ist allerdings, dass neben der Kassenärztlichen Bundesvereinigung auch die gesetzlichen Krankenkassen angemessen an der technischen Umsetzung beteiligt werden.
Wir begrüßen auch die geplanten Erweiterungen der Datennutzungsmöglichkeiten für die Krankenkasse zur gezielten Ansprache der Versicherten auf bestimmte gesundheitliche Risiken oder Präventionsthemen wie Impfungen. Die bisherigen Möglichkeiten der Kassen für Projekte nach § 25b SGB V zeigen jetzt schon beachtliche Erfolge, zum Beispiel bei der Steigerung von HPV-Impfquoten. Die im GeDIG vorgesehene stärkere Ausrichtung auf präventive Anwendungsfälle - etwa im Bereich der Herz-Kreislauf-Erkrankungen - sind aus unserer Sicht sehr sinnvolle Weiterentwicklungen. Die vorgesehenen Reallabore sind für die Krankenkassen eine Chance, die ihnen gesetzlich übertragenen Aufgaben auf eine erweiterte empirische Grundlage zu stellen. Um das Potenzial der Reallabore voll auszuschöpfen, sollten auch Arbeitsgemeinschaften mehrerer Krankenkassen die Befugnis zur Errichtung dieser Einrichtungen erhalten. Auch die Möglichkeit des Datenpoolings zur Vergrößerung der Datenbasis für Trainingszwecke sollte noch gesetzlich geregelt werden.
Kritisch sehen wir die Schaffung von zusätzlichen Abrechnungsverfahren für Sachleistungen der GKV. Solche Doppelstrukturen schaffen nur Probleme und zusätzliche Aufwände. Das Geld sollte in sinnvollere Digitalisierungsvorhaben investiert werden. Wenig sinnvolle Doppelstrukturen befürchten wir auch durch die geplante Erweiterung der gematik-Funktionen, die weit über ihre bisherige Rolle hinausgehen. Anwendungen mit direktem Versichertenbezug sollten auch künftig von den Krankenkassen bereitgestellt und im Wettbewerb weiterentwickelt werden - und nicht zentral von der gematik vorgegeben."
Hinweis für die Redaktionen:
Die Stellungnahme des AOK-Bundesverbandes zur morgigen Anhörung findet sich zum Download unter https://ots.de/qtq7Sg
Ihr Ansprechpartner in der Pressestelle:
Dr. Kai Behrens
Telefon: 030 / 34646-2309
Mobil: 01520 / 1563042
E-Mail: presse@bv.aok.de
Original-Content von: AOK-Bundesverband, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.de/pm/8697/6370260
Am morgigen Mittwoch findet die Anhörung des Gesundheitsausschusses zum Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) statt. Dr. Carola Reimann, Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, lobt das Gesetz als vielversprechenden Türöffner für eine stärker vernetzte und datenbasierte Gesundheitsversorgung in Deutschland:
"Vor allem die Einführung eines zusätzlichen digitalen Versorgungseinstiegs über die Apps der Krankenkassen hat ein großes Potenzial, den Zugang der Versicherten zur Versorgung zu vereinfachen. Von der einheitlichen Ersteinschätzung akuter medizinischer Probleme über die Nutzung der elektronischen Überweisung bis zur Möglichkeit der direkten Buchung eines Behandlungstermins kann in den ePA-Apps der Kassen künftig die gesamte Versorgungskette digital abgebildet werden.
Zudem wird mit dem GeDIG erstmals ein verbindlicher Rahmen für die Einführung einer strukturierten digitalen Bedarfseinschätzung geschaffen. Wenn diese Elemente handwerklich gut umgesetzt werden, kann das Ergebnis zu einer echten Sprunginnovation für das deutsche Gesundheitswesen werden. Voraussetzung für das Gelingen ist allerdings, dass neben der Kassenärztlichen Bundesvereinigung auch die gesetzlichen Krankenkassen angemessen an der technischen Umsetzung beteiligt werden.
Wir begrüßen auch die geplanten Erweiterungen der Datennutzungsmöglichkeiten für die Krankenkasse zur gezielten Ansprache der Versicherten auf bestimmte gesundheitliche Risiken oder Präventionsthemen wie Impfungen. Die bisherigen Möglichkeiten der Kassen für Projekte nach § 25b SGB V zeigen jetzt schon beachtliche Erfolge, zum Beispiel bei der Steigerung von HPV-Impfquoten. Die im GeDIG vorgesehene stärkere Ausrichtung auf präventive Anwendungsfälle - etwa im Bereich der Herz-Kreislauf-Erkrankungen - sind aus unserer Sicht sehr sinnvolle Weiterentwicklungen. Die vorgesehenen Reallabore sind für die Krankenkassen eine Chance, die ihnen gesetzlich übertragenen Aufgaben auf eine erweiterte empirische Grundlage zu stellen. Um das Potenzial der Reallabore voll auszuschöpfen, sollten auch Arbeitsgemeinschaften mehrerer Krankenkassen die Befugnis zur Errichtung dieser Einrichtungen erhalten. Auch die Möglichkeit des Datenpoolings zur Vergrößerung der Datenbasis für Trainingszwecke sollte noch gesetzlich geregelt werden.
Kritisch sehen wir die Schaffung von zusätzlichen Abrechnungsverfahren für Sachleistungen der GKV. Solche Doppelstrukturen schaffen nur Probleme und zusätzliche Aufwände. Das Geld sollte in sinnvollere Digitalisierungsvorhaben investiert werden. Wenig sinnvolle Doppelstrukturen befürchten wir auch durch die geplante Erweiterung der gematik-Funktionen, die weit über ihre bisherige Rolle hinausgehen. Anwendungen mit direktem Versichertenbezug sollten auch künftig von den Krankenkassen bereitgestellt und im Wettbewerb weiterentwickelt werden - und nicht zentral von der gematik vorgegeben."
Hinweis für die Redaktionen:
Die Stellungnahme des AOK-Bundesverbandes zur morgigen Anhörung findet sich zum Download unter https://ots.de/qtq7Sg
Ihr Ansprechpartner in der Pressestelle:
Dr. Kai Behrens
Telefon: 030 / 34646-2309
Mobil: 01520 / 1563042
E-Mail: presse@bv.aok.de
Original-Content von: AOK-Bundesverband, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.de/pm/8697/6370260
© 2026 news aktuell
