Berlin (ots) -
- Deutsche Regas hätte laut Genehmigung im Mai 2026 Lärm-Messungen vorlegen müssen, geht stattdessen aber gerichtlich gegen die Vorgaben vor
- DUH fordert, das Terminal stillzulegen, bis alle erforderlichen Nachweise durch Betreiberfirma erbracht wurden
- Widerspruchsverfahren der DUH gegen die Änderungsgenehmigung für den Betrieb des Terminals mit lauten Generatoren ist weiterhin offen
Die Betreiberfirma des LNG-Terminals Mukran Deutsche Regas kommt ihrer Nachweis-Pflicht für die Einhaltung von Lärm-Immissionswerten nicht nach. Das hat die Deutsche Umwelthilfe (DUH) mit einer Anfrage nach Umweltinformationsgesetz aufgedeckt. Laut Genehmigung muss die Deutsche Regas die Einhaltung zu bestimmten Zeitpunkten durch Messungen nachweisen. Erstmals hätte eine solche Messung im Mai 2026 vorgelegt werden müssen. Statt der Bestimmung nachzukommen, geht die Deutsche Regas dagegen in einem Eilverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht vor. Damit ist der erforderliche Schutz von Mensch und Umwelt aktuell nicht sichergestellt.
Die DUH hat im April 2026 Widerspruch gegen die aktuelle Änderungsgenehmigung des LNG-Betriebs in Mukran eingelegt, über den noch nicht entschieden wurde. In dem Verfahren hat die Umweltorganisation wiederholt betont, dass der in der Genehmigung vorgesehene Betrieb mit Bordgeneratoren mit höheren Lärmbelastungen verbunden sein dürfte. Die DUH ruft die Genehmigungsbehörde auf, das Terminal so lange stillzulegen, bis die Deutsche Regas die Erfüllung aller Bestimmungen nachgewiesen hat.
Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH: "Seit Inbetriebnahme leiden die Menschen unter der Lärmbelastung durch das Terminal. Zahlreiche Beschwerden sind deswegen bereits bei der zuständigen Behörde eingegangen. Die Deutsche Regas will in Mukran offenbar keine Transparenz zu den realen Lärmbelastungen durch ihr Terminal schaffen. Das ist kein Zeichen guter Nachbarschaft und zerstört weiter Vertrauen. Es ist aus unserer Sicht nicht hinnehmbar, dass das Terminal trotz des Verstoßes gegen die Nachweis-Pflichten weiter läuft. Der Schutz von Mensch und Umwelt darf nicht hinter Betreiberinteressen zurückstehen."
Hintergrund:
Die Deutsche Regas erhielt im April 2024 eine Genehmigung des Staatlichen Amts für Landwirtschaft und Umwelt in Mecklenburg-Vorpommern für den Betrieb von LNG-Terminalschiffen im Hafen Mukran. Diese Genehmigung wurde auf Grundlage des LNG-Beschleunigungsgesetzes ohne Umweltverträglichkeitsprüfung erteilt. Mit der im April 2026 erteilten Änderungsgenehmigung wurde der Deutschen Regas ermöglicht, den Betrieb der Terminalschiffe auch langfristig ohne Kraft-Wärme-Kopplung-Anlage fortzuführen und stattdessen Bordgeneratoren einzusetzen, jedoch unter Berücksichtigung einiger Nebenbestimmungen. In der Änderungsgenehmigung wurden strengere Immissionsrichtwerte im Vergleich zur Ursprungsgenehmigung aus 2024 festgelegt sowie die Bestimmung, dass die Betreiberfirma Messnachweise für deren Einhaltung erbringen muss.
Pressekontakt:
Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer
0160 90354509, mueller-kraenner@duh.de
DUH-Newsroom:
030 2400867-20, presse@duh.de
www.duh.de
Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.de/pm/22521/6370580
- Deutsche Regas hätte laut Genehmigung im Mai 2026 Lärm-Messungen vorlegen müssen, geht stattdessen aber gerichtlich gegen die Vorgaben vor
- DUH fordert, das Terminal stillzulegen, bis alle erforderlichen Nachweise durch Betreiberfirma erbracht wurden
- Widerspruchsverfahren der DUH gegen die Änderungsgenehmigung für den Betrieb des Terminals mit lauten Generatoren ist weiterhin offen
Die Betreiberfirma des LNG-Terminals Mukran Deutsche Regas kommt ihrer Nachweis-Pflicht für die Einhaltung von Lärm-Immissionswerten nicht nach. Das hat die Deutsche Umwelthilfe (DUH) mit einer Anfrage nach Umweltinformationsgesetz aufgedeckt. Laut Genehmigung muss die Deutsche Regas die Einhaltung zu bestimmten Zeitpunkten durch Messungen nachweisen. Erstmals hätte eine solche Messung im Mai 2026 vorgelegt werden müssen. Statt der Bestimmung nachzukommen, geht die Deutsche Regas dagegen in einem Eilverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht vor. Damit ist der erforderliche Schutz von Mensch und Umwelt aktuell nicht sichergestellt.
Die DUH hat im April 2026 Widerspruch gegen die aktuelle Änderungsgenehmigung des LNG-Betriebs in Mukran eingelegt, über den noch nicht entschieden wurde. In dem Verfahren hat die Umweltorganisation wiederholt betont, dass der in der Genehmigung vorgesehene Betrieb mit Bordgeneratoren mit höheren Lärmbelastungen verbunden sein dürfte. Die DUH ruft die Genehmigungsbehörde auf, das Terminal so lange stillzulegen, bis die Deutsche Regas die Erfüllung aller Bestimmungen nachgewiesen hat.
Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH: "Seit Inbetriebnahme leiden die Menschen unter der Lärmbelastung durch das Terminal. Zahlreiche Beschwerden sind deswegen bereits bei der zuständigen Behörde eingegangen. Die Deutsche Regas will in Mukran offenbar keine Transparenz zu den realen Lärmbelastungen durch ihr Terminal schaffen. Das ist kein Zeichen guter Nachbarschaft und zerstört weiter Vertrauen. Es ist aus unserer Sicht nicht hinnehmbar, dass das Terminal trotz des Verstoßes gegen die Nachweis-Pflichten weiter läuft. Der Schutz von Mensch und Umwelt darf nicht hinter Betreiberinteressen zurückstehen."
Hintergrund:
Die Deutsche Regas erhielt im April 2024 eine Genehmigung des Staatlichen Amts für Landwirtschaft und Umwelt in Mecklenburg-Vorpommern für den Betrieb von LNG-Terminalschiffen im Hafen Mukran. Diese Genehmigung wurde auf Grundlage des LNG-Beschleunigungsgesetzes ohne Umweltverträglichkeitsprüfung erteilt. Mit der im April 2026 erteilten Änderungsgenehmigung wurde der Deutschen Regas ermöglicht, den Betrieb der Terminalschiffe auch langfristig ohne Kraft-Wärme-Kopplung-Anlage fortzuführen und stattdessen Bordgeneratoren einzusetzen, jedoch unter Berücksichtigung einiger Nebenbestimmungen. In der Änderungsgenehmigung wurden strengere Immissionsrichtwerte im Vergleich zur Ursprungsgenehmigung aus 2024 festgelegt sowie die Bestimmung, dass die Betreiberfirma Messnachweise für deren Einhaltung erbringen muss.
Pressekontakt:
Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer
0160 90354509, mueller-kraenner@duh.de
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