Berlin (ots) -
Bei der Ansiedlung von Rüstungsbetrieben, die keinen Sprengstoff verarbeiten, gibt es keine Verpflichtung für die Berliner Behörden, Risikoanalysen und Schutzkonzepte für die Bevölkerung in den umliegenden Wohngebieten zu erstellen. Das ergaben Recherchen des rbb.
In einem konkreten Fall geht es um ein Rheinmetall-Werk in Berlin-Gesundbrunnen. Die ehemalige Autozulieferfabrik wird aktuell auf Rüstungsproduktion umgestellt. Nach Auskunft von Rheinmetall werden dort Geschosshülsen und Drohnenteile hergestellt. Das Firmengelände grenzt an eine Grundschule und ein Wohngebiet.
Das für Katastrophenschutz zuständige Bezirksamt Mitte stellt auf rbb-Anfrage "keine Erhöhung des Gefährdungspotentials" durch die Rüstungsfabrik fest, da es sich "lediglich um eine produktionsseitige Umstellung" handele. Auch die Senatsverwaltung für Inneres sieht "keine besondere Gefährdung". Das für den Zivilschutz zuständige Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) befasst sich ebenfalls "nicht konkret mit der speziellen Fabrik".
Niklas Schrader, MdA (die Linke), bemängelt das Fehlen gesetzlicher Grundlagen und fordert ein proaktives Verhalten der Berliner Behörden: "Es kann im Ergebnis aber nicht sein, dass sich Senat und Bezirke einen schlanken Fuß machen und so tun, als gäbe es keine Bedrohung durch Akteure wie etwa Russland."
Torsten Weiß, Innenexperte der AfD-Faktion im Berliner Abgeordnetenhaus, kritisiert die Berliner Behörden für ihre rein bauaufsichtliche Argumentation. Er fordert eine Änderung des Berliner Katastrophenschutzgesetzes, so "dass Rüstungsstandorte in dicht bewohnten Gebieten [...] ausdrücklich als Anlass für eine verpflichtende Gefährdungsanalyse benannt werden". Die Gefährdung des Standorts ergebe sich "nicht wegen der Maschinen in der Halle, sondern wegen seiner der Funktion und wegen derer, die ihn deshalb ins Visier nehmen könnten", so Torsten Weiß.
Auf Bundesebene kritisiert Weiß eine Regelungslücke, da bestehende Regelungen wie das Bundesimmissionsschutzgesetz oder das Gesetz zum Schutz kritischer Anlagen solche Rüstungsfabriken ohne Sprengstoffverarbeitung nicht erfassten.
Jan Krampe, MdB (die Linke) und Mitglied des Bundestagsinnenausschusses, hält es für "grob fahrlässig, wenn Rüstungsfirmen inmitten der Zivilbevölkerung Waffen- und Munitionskomponenten produzieren." Vergangene Sabotageakte zeigten die Gefahr von Kollateralschäden, so Jan Krampe.
Pressekontakt:
Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb)
rbb24 Recherche
Masurenallee 8-14
14057 Berlin
Telefon: +49 30 97993 30350
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Originalmeldung: https://www.presseportal.de/pm/51580/6370603
Bei der Ansiedlung von Rüstungsbetrieben, die keinen Sprengstoff verarbeiten, gibt es keine Verpflichtung für die Berliner Behörden, Risikoanalysen und Schutzkonzepte für die Bevölkerung in den umliegenden Wohngebieten zu erstellen. Das ergaben Recherchen des rbb.
In einem konkreten Fall geht es um ein Rheinmetall-Werk in Berlin-Gesundbrunnen. Die ehemalige Autozulieferfabrik wird aktuell auf Rüstungsproduktion umgestellt. Nach Auskunft von Rheinmetall werden dort Geschosshülsen und Drohnenteile hergestellt. Das Firmengelände grenzt an eine Grundschule und ein Wohngebiet.
Das für Katastrophenschutz zuständige Bezirksamt Mitte stellt auf rbb-Anfrage "keine Erhöhung des Gefährdungspotentials" durch die Rüstungsfabrik fest, da es sich "lediglich um eine produktionsseitige Umstellung" handele. Auch die Senatsverwaltung für Inneres sieht "keine besondere Gefährdung". Das für den Zivilschutz zuständige Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) befasst sich ebenfalls "nicht konkret mit der speziellen Fabrik".
Niklas Schrader, MdA (die Linke), bemängelt das Fehlen gesetzlicher Grundlagen und fordert ein proaktives Verhalten der Berliner Behörden: "Es kann im Ergebnis aber nicht sein, dass sich Senat und Bezirke einen schlanken Fuß machen und so tun, als gäbe es keine Bedrohung durch Akteure wie etwa Russland."
Torsten Weiß, Innenexperte der AfD-Faktion im Berliner Abgeordnetenhaus, kritisiert die Berliner Behörden für ihre rein bauaufsichtliche Argumentation. Er fordert eine Änderung des Berliner Katastrophenschutzgesetzes, so "dass Rüstungsstandorte in dicht bewohnten Gebieten [...] ausdrücklich als Anlass für eine verpflichtende Gefährdungsanalyse benannt werden". Die Gefährdung des Standorts ergebe sich "nicht wegen der Maschinen in der Halle, sondern wegen seiner der Funktion und wegen derer, die ihn deshalb ins Visier nehmen könnten", so Torsten Weiß.
Auf Bundesebene kritisiert Weiß eine Regelungslücke, da bestehende Regelungen wie das Bundesimmissionsschutzgesetz oder das Gesetz zum Schutz kritischer Anlagen solche Rüstungsfabriken ohne Sprengstoffverarbeitung nicht erfassten.
Jan Krampe, MdB (die Linke) und Mitglied des Bundestagsinnenausschusses, hält es für "grob fahrlässig, wenn Rüstungsfirmen inmitten der Zivilbevölkerung Waffen- und Munitionskomponenten produzieren." Vergangene Sabotageakte zeigten die Gefahr von Kollateralschäden, so Jan Krampe.
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