Das Landgericht (LG) Mönchengladbach hat eine 42-tägige Karenzzeit in einer Krankentagegeldversicherung während des Mutterschutzes für unwirksam erklärt. In einem Kommentar hat sich Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke, Partner der Kanzlei Jöhnke & Reichow, mit dem Urteil beschäftigt. Eine Krankentagegeldversicherung soll während des Mutterschutzes auch selbstständig tätige Frauen vor Verdienstausfällen schützen. Doch wie weit dürfen dabei vertraglich vereinbarte Karenzzeiten reichen? Mit dieser ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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