Der noch geltenden Rechtslage nach ist Anlagegold - Barren mit dem Feingehalt von = 995/1000 und bestimmte Anlagemünzen - umsatzsteuerfrei. Bei Verkauf aus Privatvermögen sind Gewinne nach § 23 EStG steuerfrei, wenn zwischen Kauf und Verkauf mehr als ein Jahr liegt. Innerhalb der Jahresfrist gilt eine Freigrenze von 1.000 € pro Jahr für alle privaten D ...Den vollständigen Artikel lesen ...
© 2026 Tichys Einblick
