Das Bundeskartellamt hat die geplante Übernahme von 38 tegut-Lebensmittelmärkten durch REWE unter Nebenbestimmungen freigegeben. REWE hat sich verpflichtet, für einen Zeitraum von vier Jahren auf den Erwerb von zwei weiteren tegut-Standorten in Marburg und Schlüchtern zu verzichten. Damit werden die wettbewerblichen Bedenken des Bundeskartellamtes in insgesamt drei lokalen Markträumen ausgeräumt bzw. auf ein fusionskontrollrechtlich hinzunehmendes Maß reduziert. Erst kürzlich hatte das Bundeskartellamt bereits die Übernahme zahlreicher tegut-Märkte durch EDEKA unter Nebenbestimmungen freigegeben (siehe Pressemitteilung vom 28. September 2026).
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: "Wir haben auch die geplante Übernahme von tegut-Märkten durch REWE eingehend geprüft. Ohne die Zusagen hätte der Zusammenschluss in drei regionalen Märkten zu einer erheblichen Behinderung des wirksamen Wettbewerbs geführt. REWE hat sich nun verpflichtet, auf den Erwerb von zwei Standorten für vier Jahre zu verzichten. Damit verhindern wir, dass sich die Wettbewerbsbedingungen für die Verbraucherinnen und Verbraucher in den betroffenen Regionen erheblich verschlechtern. Der weit überwiegende Teil des Vorhabens kann zugleich freigegeben werden."
Ursprünglich hatte REWE den Erwerb von 40 tegut-Lebensmittelmärkten sowie zwei Immobilien angemeldet. Das Bundeskartellamt hat das Vorhaben seit April 2026 geprüft und den Beteiligten Ende August seine vorläufige wettbewerbliche Bewertung übermittelt. Die Übernahme der beiden Immobilien wurde ebenfalls freigegeben.
Bei der Prüfung von Zusammenschlüssen im Lebensmitteleinzelhandel untersucht das Bundeskartellamt sowohl die Auswirkungen auf den Wettbewerb um die Kundinnen und Kunden als auch auf die Hersteller und Lieferanten. Für Verbraucherinnen und Verbraucher findet der Wettbewerb zwischen Lebensmittelhändlern vor allem vor Ort statt. Entscheidend sind deshalb die konkreten Einkaufs- und Ausweichmöglichkeiten in den jeweiligen Einzugsgebieten.
Die Ermittlungen haben ergeben, dass die ursprünglich geplante Übernahme in drei lokalen Markträumen in Hessen - Schlüchtern, Marburg-Ketzerbach und Marburg-City - eine erhebliche Behinderung wirksamen Wettbewerbs erwarten ließ. REWE hat sich deshalb verpflichtet, die tegut-Märkte in Marburg-Ketzerbach und Schlüchtern für vier Jahre nicht zu erwerben. Das Erwerbsverbot gilt für die gesamte REWE-Gruppe und umfasst auch den Abschluss von Anschlussmietverträgen für die betroffenen Standorte. Durch den Verzicht auf den Standort Marburg-Ketzerbach werden aufgrund der Überschneidung der Einzugsgebiete zugleich die wettbewerblichen Bedenken im Marktraum Marburg-City ausgeräumt bzw. auf ein fusionskontrollrechtlich hinzunehmendes Maß reduziert.
Auch die Auswirkungen auf die Beschaffungsmärkte, auf denen die Lebensmittelhändler den Herstellern und Lieferanten gegenüberstehen, wurden eingehend geprüft. Dabei konnte das Bundeskartellamt weitgehend auf die umfangreichen Ermittlungen aus dem parallel geführten Zusammenschlussverfahren EDEKA/tegut zurückgreifen. REWE gehört auch bei der Beschaffung von Lebensmitteln zu den führenden Unternehmen und ist insbesondere für viele Hersteller von Markenprodukten ein unverzichtbarer Abnehmer.
Der mit der Übernahme verbundene Zuwachs des Anteils von REWE am bundesweiten Beschaffungsvolumen liegt deutlich unter 0,2 Prozentpunkten und fällt damit noch geringer aus als im Verfahren EDEKA/tegut. Eine erhebliche Behinderung wirksamen Wettbewerbs auf den Beschaffungsmärkten ist deshalb nicht zu erwarten. Die Veräußerin hat zudem glaubhaft versichert, dass REWE weder im Rahmen des Erwerbsprozesses noch nach dem Vollzug Zugriff auf die Beschaffungskonditionen von tegut und insbesondere der Einkaufskooperation RTG erhält.
Über den konkreten Zusammenschluss hinaus bestätigen die Ermittlungen die hohe Konzentration im deutschen Lebensmitteleinzelhandel. Auf die vier führenden Handelsunternehmen EDEKA, REWE, Schwarz-Gruppe (Lidl und Kaufland) sowie ALDI entfallen inzwischen mehr als 90 Prozent des bundesweiten Umsatzes.
Andreas Mundt: "Die Konzentration im Lebensmitteleinzelhandel ist mit 90 Prozent des Umsatzes für vier Unternehmen sehr hoch. Unsere Ermittlungen zeigen aber auch, dass zwischen den großen Handelsunternehmen Wettbewerb stattfindet, die Übernahme wird hieran nichts ändern. Und Tatsache ist: Die hohe Konzentration allein reicht kartellrechtlich nicht aus, um einen Zusammenschluss zu untersagen. Entscheidend ist, ob sich durch die konkrete Übernahme die Wettbewerbsverhältnisse erheblich verschlechtern."
Die tegut-Gruppe betrieb zuletzt rund 300 Lebensmittelmärkte sowie weitere automatisierte Kleinflächenmärkte. Im März 2026 hatte die bisherige Eigentümerin, die Schweizer Genossenschaft Migros Zürich, angekündigt, sich aus dem deutschen Markt zurückzuziehen und tegut zu veräußern. Im Zuge dieses Verkaufsprozesses hat das Bundeskartellamt zunächst die Übernahme von 36 tegut-Standorten durch Tante Enso und anschließend die Übernahme von 178 Märkten sowie weiteren Unternehmensteilen durch EDEKA freigegeben. Mit der heutigen Entscheidung kommt die Freigabe von 38 Standorten für REWE hinzu.
Über die Zukunft weiterer tegut-Standorte sowie der vom Erwerb durch EDEKA und REWE ausgenommenen Märkte entscheiden die beteiligten Unternehmen. Die Entscheidungen des Bundeskartellamtes legen nicht fest, ob und von wem diese Standorte künftig betrieben werden.
Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Gegen den Beschluss kann Beschwerde eingelegt werden, über die das Oberlandesgericht Düsseldorf entscheiden würde.
Eine Liste der 38 zur Übernahme durch REWE freigegebenen Märkte sowie der beiden vom Erwerb ausgenommenen Standorte ist dieser Pressemitteilung als Anlage beigefügt:
https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Publikation/DE/Pressemitteilungen/Rewe_tegut.pdf?__blob=publicationFile&v=3
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: "Wir haben auch die geplante Übernahme von tegut-Märkten durch REWE eingehend geprüft. Ohne die Zusagen hätte der Zusammenschluss in drei regionalen Märkten zu einer erheblichen Behinderung des wirksamen Wettbewerbs geführt. REWE hat sich nun verpflichtet, auf den Erwerb von zwei Standorten für vier Jahre zu verzichten. Damit verhindern wir, dass sich die Wettbewerbsbedingungen für die Verbraucherinnen und Verbraucher in den betroffenen Regionen erheblich verschlechtern. Der weit überwiegende Teil des Vorhabens kann zugleich freigegeben werden."
Ursprünglich hatte REWE den Erwerb von 40 tegut-Lebensmittelmärkten sowie zwei Immobilien angemeldet. Das Bundeskartellamt hat das Vorhaben seit April 2026 geprüft und den Beteiligten Ende August seine vorläufige wettbewerbliche Bewertung übermittelt. Die Übernahme der beiden Immobilien wurde ebenfalls freigegeben.
Bei der Prüfung von Zusammenschlüssen im Lebensmitteleinzelhandel untersucht das Bundeskartellamt sowohl die Auswirkungen auf den Wettbewerb um die Kundinnen und Kunden als auch auf die Hersteller und Lieferanten. Für Verbraucherinnen und Verbraucher findet der Wettbewerb zwischen Lebensmittelhändlern vor allem vor Ort statt. Entscheidend sind deshalb die konkreten Einkaufs- und Ausweichmöglichkeiten in den jeweiligen Einzugsgebieten.
Die Ermittlungen haben ergeben, dass die ursprünglich geplante Übernahme in drei lokalen Markträumen in Hessen - Schlüchtern, Marburg-Ketzerbach und Marburg-City - eine erhebliche Behinderung wirksamen Wettbewerbs erwarten ließ. REWE hat sich deshalb verpflichtet, die tegut-Märkte in Marburg-Ketzerbach und Schlüchtern für vier Jahre nicht zu erwerben. Das Erwerbsverbot gilt für die gesamte REWE-Gruppe und umfasst auch den Abschluss von Anschlussmietverträgen für die betroffenen Standorte. Durch den Verzicht auf den Standort Marburg-Ketzerbach werden aufgrund der Überschneidung der Einzugsgebiete zugleich die wettbewerblichen Bedenken im Marktraum Marburg-City ausgeräumt bzw. auf ein fusionskontrollrechtlich hinzunehmendes Maß reduziert.
Auch die Auswirkungen auf die Beschaffungsmärkte, auf denen die Lebensmittelhändler den Herstellern und Lieferanten gegenüberstehen, wurden eingehend geprüft. Dabei konnte das Bundeskartellamt weitgehend auf die umfangreichen Ermittlungen aus dem parallel geführten Zusammenschlussverfahren EDEKA/tegut zurückgreifen. REWE gehört auch bei der Beschaffung von Lebensmitteln zu den führenden Unternehmen und ist insbesondere für viele Hersteller von Markenprodukten ein unverzichtbarer Abnehmer.
Der mit der Übernahme verbundene Zuwachs des Anteils von REWE am bundesweiten Beschaffungsvolumen liegt deutlich unter 0,2 Prozentpunkten und fällt damit noch geringer aus als im Verfahren EDEKA/tegut. Eine erhebliche Behinderung wirksamen Wettbewerbs auf den Beschaffungsmärkten ist deshalb nicht zu erwarten. Die Veräußerin hat zudem glaubhaft versichert, dass REWE weder im Rahmen des Erwerbsprozesses noch nach dem Vollzug Zugriff auf die Beschaffungskonditionen von tegut und insbesondere der Einkaufskooperation RTG erhält.
Über den konkreten Zusammenschluss hinaus bestätigen die Ermittlungen die hohe Konzentration im deutschen Lebensmitteleinzelhandel. Auf die vier führenden Handelsunternehmen EDEKA, REWE, Schwarz-Gruppe (Lidl und Kaufland) sowie ALDI entfallen inzwischen mehr als 90 Prozent des bundesweiten Umsatzes.
Andreas Mundt: "Die Konzentration im Lebensmitteleinzelhandel ist mit 90 Prozent des Umsatzes für vier Unternehmen sehr hoch. Unsere Ermittlungen zeigen aber auch, dass zwischen den großen Handelsunternehmen Wettbewerb stattfindet, die Übernahme wird hieran nichts ändern. Und Tatsache ist: Die hohe Konzentration allein reicht kartellrechtlich nicht aus, um einen Zusammenschluss zu untersagen. Entscheidend ist, ob sich durch die konkrete Übernahme die Wettbewerbsverhältnisse erheblich verschlechtern."
Die tegut-Gruppe betrieb zuletzt rund 300 Lebensmittelmärkte sowie weitere automatisierte Kleinflächenmärkte. Im März 2026 hatte die bisherige Eigentümerin, die Schweizer Genossenschaft Migros Zürich, angekündigt, sich aus dem deutschen Markt zurückzuziehen und tegut zu veräußern. Im Zuge dieses Verkaufsprozesses hat das Bundeskartellamt zunächst die Übernahme von 36 tegut-Standorten durch Tante Enso und anschließend die Übernahme von 178 Märkten sowie weiteren Unternehmensteilen durch EDEKA freigegeben. Mit der heutigen Entscheidung kommt die Freigabe von 38 Standorten für REWE hinzu.
Über die Zukunft weiterer tegut-Standorte sowie der vom Erwerb durch EDEKA und REWE ausgenommenen Märkte entscheiden die beteiligten Unternehmen. Die Entscheidungen des Bundeskartellamtes legen nicht fest, ob und von wem diese Standorte künftig betrieben werden.
Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Gegen den Beschluss kann Beschwerde eingelegt werden, über die das Oberlandesgericht Düsseldorf entscheiden würde.
Eine Liste der 38 zur Übernahme durch REWE freigegebenen Märkte sowie der beiden vom Erwerb ausgenommenen Standorte ist dieser Pressemitteilung als Anlage beigefügt:
https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Publikation/DE/Pressemitteilungen/Rewe_tegut.pdf?__blob=publicationFile&v=3
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