Ein Rennradfahrer stürzt, nachdem ein Kleinkind auf einem Wirtschaftsweg plötzlich in seine Fahrspur lenkt. Die Mutter soll für die Folgen aufkommen. Doch das Landgericht Frankenthal sieht keine Verletzung der Aufsichtspflicht und weist die Klage ab. Ein zweieinhalbjähriges Kind hat mit einer unerwarteten Lenkbewegung auf einem Wirtschaftsweg einen Rennradfahrer zu einem Bremsmanöver gebracht, bei dem dieser stürzte. Für die daraus entstandenen Schäden muss die Mutter des Kindes jedoch nicht aufkommen. ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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