Berlin (ots) -
Ausschreibungen für Zytostatika abgewendet, Verbesserungen bei Fertigarzneimitteln mit Medizinalcannabis erreicht
Der Bundestag hat heute die Reform der Notfallversorgung in zweiter und dritter Lesung beschlossen. Zwischenzeitlich war im Gesetzgebungsverfahren vorgesehen, Ausschreibungen für Zytostatika wieder einzuführen. Diese waren 2017 abgeschafft worden, nachdem sich die Versorgungssituation verschlechtert hatte. Nach den abschließenden Beratungen im Gesundheitsausschuss zu Beginn dieser Woche wurde die entsprechende Regelung aus dem Gesetzentwurf gestrichen.
Dazu sagt Dorothee Brakmann, Hauptgeschäftsführerin von Pharma Deutschland: "Es ist gut, dass die Vernunft gesiegt hat. Geringen möglichen Einsparungen durch Ausschreibungen hätte eine erhebliche Gefährdung der Versorgungssicherheit gegenübergestanden. Aus gutem Grund wurde 2017 die Reißleine gezogen. Die hochkomplexe Zubereitung patientenindividueller Krebsmedikamente hatte sich als ungeeignet für Ausschreibungen erwiesen."
Auch beim Medizinalcannabis enthält das Gesetz eine positive Korrektur des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes(BStabG). Es stellt nun klar, dass zugelassene Fertigarzneimittel aus Cannabis nur in der jeweiligen zugelassenen Indikation Vorrang gegenüber Cannabisextrakten haben. Damit wird dem Interesse der Patientinnen und Patienten an einer bestmöglichen Behandlung sowie der Therapiefreiheit Rechnung getragen.
Dorothee Brakmann: "Es ist ermutigend, dass die Korrektur bei den Fertigarzneimitteln nun dem Patientennutzen stärker Rechnung trägt und die Therapiefreiheit der Ärztinnen und Ärzte erhält."
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Der Pharma Deutschland e.V. ist der mitgliederstärkste Branchenverband der Pharmaindustrie in Deutschland. Er vertritt die Interessen von rund 400 Mitgliedsunternehmen, die in Deutschland ca. 80.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigen. Die in Pharma Deutschland e.V. organisierten Unternehmen tragen maßgeblich dazu bei, die Arzneimittelversorgung in Deutschland zu sichern. So stellen sie fast 80 Prozent der in Apotheken verkauften rezeptfreien und fast zwei Drittel der rezeptpflichtigen Arzneimittel sowie einen Großteil der stofflichen und dentalen Medizinprodukte für die Patientinnen und Patienten bereit. Unter www.pharmadeutschland.de gibt es mehr Informationen zu Pharma Deutschland.
Ihre Ansprechpartner in der Pressestelle von Pharma Deutschland:
Hannes Hönemann
Leiter Abteilung Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
T. +49 171 5618203
hoenemann@pharmadeutschland.de
Anna Frederike Gutzeit
CvD Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
T. +49 170 4548014
gutzeit@pharmadeutschland.de
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Pharma Deutschland e.V.
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10117 Berlin
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Original-Content von: Pharma Deutschland e.V., übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.de/pm/54882/6371773
Ausschreibungen für Zytostatika abgewendet, Verbesserungen bei Fertigarzneimitteln mit Medizinalcannabis erreicht
Der Bundestag hat heute die Reform der Notfallversorgung in zweiter und dritter Lesung beschlossen. Zwischenzeitlich war im Gesetzgebungsverfahren vorgesehen, Ausschreibungen für Zytostatika wieder einzuführen. Diese waren 2017 abgeschafft worden, nachdem sich die Versorgungssituation verschlechtert hatte. Nach den abschließenden Beratungen im Gesundheitsausschuss zu Beginn dieser Woche wurde die entsprechende Regelung aus dem Gesetzentwurf gestrichen.
Dazu sagt Dorothee Brakmann, Hauptgeschäftsführerin von Pharma Deutschland: "Es ist gut, dass die Vernunft gesiegt hat. Geringen möglichen Einsparungen durch Ausschreibungen hätte eine erhebliche Gefährdung der Versorgungssicherheit gegenübergestanden. Aus gutem Grund wurde 2017 die Reißleine gezogen. Die hochkomplexe Zubereitung patientenindividueller Krebsmedikamente hatte sich als ungeeignet für Ausschreibungen erwiesen."
Auch beim Medizinalcannabis enthält das Gesetz eine positive Korrektur des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes(BStabG). Es stellt nun klar, dass zugelassene Fertigarzneimittel aus Cannabis nur in der jeweiligen zugelassenen Indikation Vorrang gegenüber Cannabisextrakten haben. Damit wird dem Interesse der Patientinnen und Patienten an einer bestmöglichen Behandlung sowie der Therapiefreiheit Rechnung getragen.
Dorothee Brakmann: "Es ist ermutigend, dass die Korrektur bei den Fertigarzneimitteln nun dem Patientennutzen stärker Rechnung trägt und die Therapiefreiheit der Ärztinnen und Ärzte erhält."
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