Lahr (ots) -
- Nach 22.524 zurückgerufenen ID.4 in den USA bestätigt Volkswagen Batterieprobleme auch in Deutschland
- Betroffene Besitzer sollen ihre Elektroautos vorerst nur noch bis 80 Prozent aufladen
- Dr. Stoll & Sauer hat bereits vier verbraucherfreundliche Urteile gegen Mercedes wegen Brandgefahr erstritten
Volkswagen muss sich erneut mit möglichen Brandrisiken bei seinen Elektroautos auseinandersetzen. Nach einem Rückruf von 22.524 VW ID.4 in den USA hat der Konzern bestätigt, dass auch Fahrzeuge der ID.-Baureihe und der Cupra Born in Deutschland von Qualitätsproblemen bei Hochvoltbatterien betroffen sind. Darüber berichteten BILD und NDR am 15. Oktober 2026. Betroffene Besitzer sollen ihre Fahrzeuge vorerst nur noch bis maximal 80 Prozent aufladen. Die Verbraucherkanzlei Dr. Stoll & Sauer sieht darin eine möglicherweise erhebliche Einschränkung der Gebrauchstauglichkeit und empfiehlt, kaufrechtliche Ansprüche prüfen zu lassen. Bei vergleichbaren Problemen hat die Kanzlei bereits mehrere verbraucherfreundliche Urteile gegen Mercedes und Ford erstritten. Eine kostenlose Ersteinschätzung erhalten Betroffene im E-Mobilitäts-Online-Check.
VW-Rückruf: Hochvoltbatterien können überhitzen
In den USA betrifft der Rückruf 22.524 Volkswagen ID.4 der Modelljahre 2023 bis 2026. Nach Angaben der amerikanischen Verkehrssicherheitsbehörde NHTSA können bestimmte Hochvoltbatterien überhitzen und im schlimmsten Fall einen Fahrzeugbrand auslösen. Die Behörde führt den Rückruf unter der Nummer 26V630, bei Volkswagen trägt er die Kennzeichnung 93EX.
Nach einem Bericht der BILD vom 9. Oktober 2026 wurden die betroffenen Fahrzeuge zwischen dem 1. Januar 2023 und dem 1. Februar 2025 im amerikanischen VW-Werk Chattanooga produziert. Die Batterien stammen vom Zulieferer SK Battery America.
Besonders kritisch kann offenbar das Laden auf mehr als 80 Prozent werden. Unter ungünstigen Bedingungen können einzelne Batteriezellen überhitzen und eine thermische Kettenreaktion auslösen. Eine endgültige Reparaturlösung befindet sich noch in der Entwicklung.
Die wichtigsten Informationen zum Rückruf:
- 22.524 VW ID.4 sind in den USA betroffen.
- Brandgefahr: Fehlerhafte Batteriezellen können überhitzen und einen Fahrzeugbrand verursachen.
- Ladebegrenzung: Bis zur Reparatur sollen die Batterien maximal zu 80 Prozent geladen werden.
- Reparatur: Eine endgültige technische Lösung liegt noch nicht vor.
- Halterinformation: Ab dem 27. November 2026 sollen in den USA entsprechende Schreiben verschickt werden.
Auch deutsche VW- und Cupra-Kunden betroffen
Wie BILD am 15. Oktober 2026 berichtet, hat Volkswagen bestätigt, dass auch in Deutschland Qualitätsprobleme bei Hochvoltbatterien aus bestimmten Produktionszeiträumen bestehen. Betroffen sind Modelle der ID.-Baureihe sowie der Cupra Born. Nach Angaben des Unternehmens geht es um einige Tausend Fahrzeuge.
Der NDR berichtet ebenfalls am 15. Oktober, dass insbesondere Fahrzeuge aus den Produktionsjahren 2023 und 2024 betroffen sind. Ursache seien Produktionsfehler bei Batteriezellen eines Zulieferers.
Volkswagen hat bereits Schritte für eine entsprechende Meldung beim Kraftfahrt-Bundesamt eingeleitet. Bis zur Klärung sollen betroffene Fahrzeuge vorsorglich nur noch bis maximal 80 Prozent geladen werden. Die Begrenzung kann teilweise über ein Software-Update erfolgen.
Je nach Zustand der Batterie können weitere Maßnahmen bis hin zum Austausch einzelner Batteriemodule notwendig werden. Wie lange die Einschränkungen bestehen bleiben, ist derzeit offen.
Bereits im März 2026 musste Volkswagen rund 95.000 Elektroautos wegen möglicher Batterieprobleme zurückrufen, darunter etwa 28.000 Fahrzeuge in Deutschland. Betroffen waren unter anderem VW ID.3, ID.4, ID.5, ID. Buzz und Cupra Born.
Auch Mercedes, Ford und Porsche haben Probleme mit Hochvoltbatterien
Volkswagen ist mit den Sicherheitsproblemen nicht allein. Mehrere Hersteller mussten in den vergangenen Monaten und Jahren Elektroautos und Plug-in-Hybride wegen möglicher Kurzschlüsse und Brandgefahr zurückrufen.
Besonders deutlich zeigt sich das bei Mercedes. Wegen möglicher Batteriebrände mussten zahlreiche Fahrzeuge der Baureihen EQA und EQB zurückgerufen werden. Nachdem zunächst Software-Updates vorgesehen waren, ordnete das Kraftfahrt-Bundesamt schließlich den Austausch betroffener Hochvoltbatterien an.
Am 16. August 2026 brannte zudem ein Mercedes EQA während des Ladens auf einem Parkplatz in Speyer vollständig aus. Auch die Ladesäule wurde beschädigt. Ob der Brand mit dem technischen Defekt zusammenhängt, der den Rückrufen zugrunde liegt, ist bislang nicht abschließend geklärt.
Dr. Stoll & Sauer hat inzwischen vier erstinstanzliche Urteile im Zusammenhang mit den Mercedes-Batterieproblemen erstritten. Zuletzt verurteilte das Landgericht Dortmund Mercedes mit Urteil vom 4. September 2026 (Az. 3 O 300/25) zur Zahlung von 37.843,35 Euro gegen Rückgabe eines EQA 250+. Das Gericht wertete das konkrete Brandrisiko als Sachmangel. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Auch beim Ford Kuga Plug-in-Hybrid bestehen Probleme mit Hochvoltbatterien. Nach Rückmeldungen von Mandanten der Kanzlei können Softwaremaßnahmen zu längeren Ladezeiten und einer verringerten nutzbaren Batteriekapazität führen. Das Landgericht Regensburg verurteilte Ford mit Versäumnisurteil vom 27. Juli 2026 zur Rückabwicklung eines Kaufvertrags (Az. 84 O 872/26).
Porsche musste ebenfalls zahlreiche Taycan wegen möglicher Defekte an Hochvoltbatterien zurückrufen.
Dr. Stoll & Sauer: Rückgabe des Elektroautos kann möglich sein
Nach Einschätzung von Dr. Stoll & Sauer können Sicherheitsprobleme bei Hochvoltbatterien einen erheblichen Sachmangel darstellen. Das gilt insbesondere dann, wenn wegen Brandgefahr die Nutzung des Fahrzeugs eingeschränkt werden muss oder eine dauerhafte Reparaturlösung nicht zur Verfügung steht.
Verbrauchern können unter den gesetzlichen Voraussetzungen Ansprüche auf Nacherfüllung, Kaufpreisminderung, Rücktritt vom Kaufvertrag oder Schadensersatz zustehen.
Ein Rückruf allein berechtigt allerdings nicht automatisch zur Rückgabe des Fahrzeugs. Entscheidend sind die konkreten technischen Probleme, die Auswirkungen auf die Nutzung sowie die Möglichkeiten einer dauerhaften Mangelbeseitigung.
Die bisherigen Urteile gegen Mercedes zeigen, dass Gerichte ein konkretes Brandrisiko bei Hochvoltbatterien als erheblichen Sachmangel bewerten können.
Dr. Stoll & Sauer prüft deshalb auch für betroffene VW- und Cupra-Kunden, ob eine Rückgabe des Fahrzeugs oder andere kaufrechtliche Ansprüche in Betracht kommen.
Im kostenlosen E-Mobilitäts-Online-Check (https://www.dr-stoll-kollegen.de/news-urteile/e-mobilitaet/vw-rueckruf-wegen-brandgefahr-nach-22500-e-autos-den-usa-sind-auch-deutsche-id-modelle-betroffencta-target)können Verbraucher ihre rechtlichen Möglichkeiten unverbindlich prüfen lassen. Die Kanzlei untersucht auch, ob eine vorhandene Rechtsschutzversicherung die Kosten eines Verfahrens übernimmt.
Über Dr. Stoll & Sauer
Die Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH gehört zu den führenden Verbraucherkanzleien Deutschlands. Schwerpunkte sind das Automobilrecht, der Abgasskandal, Probleme bei der Elektromobilität, Datenschutz, Arbeitsrecht und andere Verbraucherrechte. Die Kanzlei verfügt über umfangreiche Erfahrung mit Massenverfahren und Sammelklagen. Ihre Anwälte waren unter anderem maßgeblich an der Musterfeststellungsklage gegen Volkswagen beteiligt, die 2020 mit einem Vergleich über rund 830 Millionen Euro für etwa 260.000 Verbraucher endete. Auch bei Sammelklagen gegen Mercedes und Meta waren Anwälte der Kanzlei beteiligt. Das JUVE-Handbuch zählt Dr. Stoll & Sauer seit Jahren zu den bekannten Kanzleien im Verbraucherrecht.
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Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
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- Nach 22.524 zurückgerufenen ID.4 in den USA bestätigt Volkswagen Batterieprobleme auch in Deutschland
- Betroffene Besitzer sollen ihre Elektroautos vorerst nur noch bis 80 Prozent aufladen
- Dr. Stoll & Sauer hat bereits vier verbraucherfreundliche Urteile gegen Mercedes wegen Brandgefahr erstritten
Volkswagen muss sich erneut mit möglichen Brandrisiken bei seinen Elektroautos auseinandersetzen. Nach einem Rückruf von 22.524 VW ID.4 in den USA hat der Konzern bestätigt, dass auch Fahrzeuge der ID.-Baureihe und der Cupra Born in Deutschland von Qualitätsproblemen bei Hochvoltbatterien betroffen sind. Darüber berichteten BILD und NDR am 15. Oktober 2026. Betroffene Besitzer sollen ihre Fahrzeuge vorerst nur noch bis maximal 80 Prozent aufladen. Die Verbraucherkanzlei Dr. Stoll & Sauer sieht darin eine möglicherweise erhebliche Einschränkung der Gebrauchstauglichkeit und empfiehlt, kaufrechtliche Ansprüche prüfen zu lassen. Bei vergleichbaren Problemen hat die Kanzlei bereits mehrere verbraucherfreundliche Urteile gegen Mercedes und Ford erstritten. Eine kostenlose Ersteinschätzung erhalten Betroffene im E-Mobilitäts-Online-Check.
VW-Rückruf: Hochvoltbatterien können überhitzen
In den USA betrifft der Rückruf 22.524 Volkswagen ID.4 der Modelljahre 2023 bis 2026. Nach Angaben der amerikanischen Verkehrssicherheitsbehörde NHTSA können bestimmte Hochvoltbatterien überhitzen und im schlimmsten Fall einen Fahrzeugbrand auslösen. Die Behörde führt den Rückruf unter der Nummer 26V630, bei Volkswagen trägt er die Kennzeichnung 93EX.
Nach einem Bericht der BILD vom 9. Oktober 2026 wurden die betroffenen Fahrzeuge zwischen dem 1. Januar 2023 und dem 1. Februar 2025 im amerikanischen VW-Werk Chattanooga produziert. Die Batterien stammen vom Zulieferer SK Battery America.
Besonders kritisch kann offenbar das Laden auf mehr als 80 Prozent werden. Unter ungünstigen Bedingungen können einzelne Batteriezellen überhitzen und eine thermische Kettenreaktion auslösen. Eine endgültige Reparaturlösung befindet sich noch in der Entwicklung.
Die wichtigsten Informationen zum Rückruf:
- 22.524 VW ID.4 sind in den USA betroffen.
- Brandgefahr: Fehlerhafte Batteriezellen können überhitzen und einen Fahrzeugbrand verursachen.
- Ladebegrenzung: Bis zur Reparatur sollen die Batterien maximal zu 80 Prozent geladen werden.
- Reparatur: Eine endgültige technische Lösung liegt noch nicht vor.
- Halterinformation: Ab dem 27. November 2026 sollen in den USA entsprechende Schreiben verschickt werden.
Auch deutsche VW- und Cupra-Kunden betroffen
Wie BILD am 15. Oktober 2026 berichtet, hat Volkswagen bestätigt, dass auch in Deutschland Qualitätsprobleme bei Hochvoltbatterien aus bestimmten Produktionszeiträumen bestehen. Betroffen sind Modelle der ID.-Baureihe sowie der Cupra Born. Nach Angaben des Unternehmens geht es um einige Tausend Fahrzeuge.
Der NDR berichtet ebenfalls am 15. Oktober, dass insbesondere Fahrzeuge aus den Produktionsjahren 2023 und 2024 betroffen sind. Ursache seien Produktionsfehler bei Batteriezellen eines Zulieferers.
Volkswagen hat bereits Schritte für eine entsprechende Meldung beim Kraftfahrt-Bundesamt eingeleitet. Bis zur Klärung sollen betroffene Fahrzeuge vorsorglich nur noch bis maximal 80 Prozent geladen werden. Die Begrenzung kann teilweise über ein Software-Update erfolgen.
Je nach Zustand der Batterie können weitere Maßnahmen bis hin zum Austausch einzelner Batteriemodule notwendig werden. Wie lange die Einschränkungen bestehen bleiben, ist derzeit offen.
Bereits im März 2026 musste Volkswagen rund 95.000 Elektroautos wegen möglicher Batterieprobleme zurückrufen, darunter etwa 28.000 Fahrzeuge in Deutschland. Betroffen waren unter anderem VW ID.3, ID.4, ID.5, ID. Buzz und Cupra Born.
Auch Mercedes, Ford und Porsche haben Probleme mit Hochvoltbatterien
Volkswagen ist mit den Sicherheitsproblemen nicht allein. Mehrere Hersteller mussten in den vergangenen Monaten und Jahren Elektroautos und Plug-in-Hybride wegen möglicher Kurzschlüsse und Brandgefahr zurückrufen.
Besonders deutlich zeigt sich das bei Mercedes. Wegen möglicher Batteriebrände mussten zahlreiche Fahrzeuge der Baureihen EQA und EQB zurückgerufen werden. Nachdem zunächst Software-Updates vorgesehen waren, ordnete das Kraftfahrt-Bundesamt schließlich den Austausch betroffener Hochvoltbatterien an.
Am 16. August 2026 brannte zudem ein Mercedes EQA während des Ladens auf einem Parkplatz in Speyer vollständig aus. Auch die Ladesäule wurde beschädigt. Ob der Brand mit dem technischen Defekt zusammenhängt, der den Rückrufen zugrunde liegt, ist bislang nicht abschließend geklärt.
Dr. Stoll & Sauer hat inzwischen vier erstinstanzliche Urteile im Zusammenhang mit den Mercedes-Batterieproblemen erstritten. Zuletzt verurteilte das Landgericht Dortmund Mercedes mit Urteil vom 4. September 2026 (Az. 3 O 300/25) zur Zahlung von 37.843,35 Euro gegen Rückgabe eines EQA 250+. Das Gericht wertete das konkrete Brandrisiko als Sachmangel. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Auch beim Ford Kuga Plug-in-Hybrid bestehen Probleme mit Hochvoltbatterien. Nach Rückmeldungen von Mandanten der Kanzlei können Softwaremaßnahmen zu längeren Ladezeiten und einer verringerten nutzbaren Batteriekapazität führen. Das Landgericht Regensburg verurteilte Ford mit Versäumnisurteil vom 27. Juli 2026 zur Rückabwicklung eines Kaufvertrags (Az. 84 O 872/26).
Porsche musste ebenfalls zahlreiche Taycan wegen möglicher Defekte an Hochvoltbatterien zurückrufen.
Dr. Stoll & Sauer: Rückgabe des Elektroautos kann möglich sein
Nach Einschätzung von Dr. Stoll & Sauer können Sicherheitsprobleme bei Hochvoltbatterien einen erheblichen Sachmangel darstellen. Das gilt insbesondere dann, wenn wegen Brandgefahr die Nutzung des Fahrzeugs eingeschränkt werden muss oder eine dauerhafte Reparaturlösung nicht zur Verfügung steht.
Verbrauchern können unter den gesetzlichen Voraussetzungen Ansprüche auf Nacherfüllung, Kaufpreisminderung, Rücktritt vom Kaufvertrag oder Schadensersatz zustehen.
Ein Rückruf allein berechtigt allerdings nicht automatisch zur Rückgabe des Fahrzeugs. Entscheidend sind die konkreten technischen Probleme, die Auswirkungen auf die Nutzung sowie die Möglichkeiten einer dauerhaften Mangelbeseitigung.
Die bisherigen Urteile gegen Mercedes zeigen, dass Gerichte ein konkretes Brandrisiko bei Hochvoltbatterien als erheblichen Sachmangel bewerten können.
Dr. Stoll & Sauer prüft deshalb auch für betroffene VW- und Cupra-Kunden, ob eine Rückgabe des Fahrzeugs oder andere kaufrechtliche Ansprüche in Betracht kommen.
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Über Dr. Stoll & Sauer
Die Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH gehört zu den führenden Verbraucherkanzleien Deutschlands. Schwerpunkte sind das Automobilrecht, der Abgasskandal, Probleme bei der Elektromobilität, Datenschutz, Arbeitsrecht und andere Verbraucherrechte. Die Kanzlei verfügt über umfangreiche Erfahrung mit Massenverfahren und Sammelklagen. Ihre Anwälte waren unter anderem maßgeblich an der Musterfeststellungsklage gegen Volkswagen beteiligt, die 2020 mit einem Vergleich über rund 830 Millionen Euro für etwa 260.000 Verbraucher endete. Auch bei Sammelklagen gegen Mercedes und Meta waren Anwälte der Kanzlei beteiligt. Das JUVE-Handbuch zählt Dr. Stoll & Sauer seit Jahren zu den bekannten Kanzleien im Verbraucherrecht.
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